Steuerschätzung vom November 2017

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Version vom 10. November 2017, 12:23 Uhr von Wolfgang Pohl (Diskussion | Beiträge) (Artikel angelegt)
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Erneut können Bund, Länder und Gemeinden mit höheren Einahmen rechnen als noch vor einem halben Jahr geschätzt. Die Steuerschätzung vom November 2017 korrigierte wieder einmal die früheren Schätzdaten nach oben. Für das laufende Jahr 2017 wird auf allen Ebenen - Bund, Länder, Gemeinden und EU - mit Mehreinnahmen von ca. 2 Mrd. €, für das kommende Jahr von 7 Mrd. € gerechnet, vergleichen mit der Steuerschätzung vom Mai 2017.

Dabei fallen die Mehreinnahmen für 2017 fast komplett bei den Gemeinden an; ansonsten finden lediglich Verschiebungen statt. In den Folgejahren können die Gemeinden dafür nur mit wenig mehr rechnen als schon im Mai prognostiziert. Jedoch bleibt es dabei, dass die Kommunen in jedem Jahr von 2018 bis 2022 einen Zuwachs gegenüber dem Vorjahr zwischen 3,3 und 4% erwarten können. Positive Ausnahme ist 2020; wegen der anstehenden Neuordnung der Bund-Länder-Finanzverteilung wird für dieses Jahr mit einem Aufwuchs der kommunalen Steuereinnahmen um 7,4% gerechnet, das entspricht gut 8 Mrd. €.

Die Steuerschätzung beruht auf bestimmten Voraussetzungen, vor allem über die Konjunktur. Unterstellt wird ein Wachstum des realen Bruttosozialprodukte - also nach Abzug der Geldentwertung - von 1,9% im laufenden und 2,0% im kommenden Jahr. Für die weitere Zukunft wird nur die nominale Entwicklung, d.h. einschl. der Geldentwertung prognostiziert, sie soll 2019 bei 3,4%,für die Folgejahre bei 3,1% liegen. Das ist geringer angesetzt als das momentane Wachstum, setzt aber dennoch voraus, dass weder im Finanzsektor noch im Welthandel oder anderswo größere Krisen entstehen.

Wie immer sagt die Steuerschätzung nichts aus über die Verteilung zwischen den Gemeinden - hier gilt, dass von Zuwächsen eher die ohnehin steuerstarken, d.h. die gut finanzierten Gemeinden profitieren. Über den kommunalen Finanzausgleich kann allerdings davon - und auch von den Zuwächsen bei den Länder - auch bei den ärmeren Gemeinden etwas ankommen. Auch über die andere Seite, die Ausgabenbelastung, sagt die Steuerschätzung naturgemäß nichts. Nur solange diese langsamer steigt als die Einnahmeentwicklung, bedeutet das vorausgesagte Wachstum der Steuereinnahmen wirklich eine Entlastung.

Dementsprechend verweist der Deutsche Städtetag auf bestehende Risiken. Zunächst wird für 2018 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu erwartet, ob die Grundsteuer auf Basis der Einheitswerte noch verfassungsgemäß ist - kaum jemand zweifelt daran, dass dies negativ ausfallen wird. Zwar ist die Reform der Grundsteuer bereits in die Wege geleitet, doch wird sie noch einige Jahre in Anspruch nehmen; ob die Kommunen so lange die Grundsteuer nach der bisherigen Methode berechnen und einnehmen können ist unklar. Und ein Ende der Niedrigzinsphase könnte gerade für die finanzschwächeren Kommunen dramatische Folgen haben, sitzen sie doch auf teilweise großen Schuldenbergen. Allein die kommunalen Kassenkredite summieren sich bundesweit auf rund 50 Mrd. €.

Mit Bezug auf das aktuelle KfW-Kommunalpanel verweist der Städtetag weiterhin auf den bestehenden Investitionsrückstand, der aktuell auf 126 Mrd. € beziffert wird. Um diesen und die Altschulden abbauen zu können, benötigen die Kommunen, so der Städtetag, eine dauerhafte Verbesserung der kommunalen Investitionsmöglichkeiten. Kurzfristige Programme wie jüngst der Kommunalinvestitionsförderungsfonds wirkten wie ein Strohfeuer. Die Praxis hatte in den vergangenen beiden Jahren gezeigt, dass die Umsetzung der damit geförderderten Investitionen in den Kommenen schleppend verläuft. Das liegt u.a. daran, dass viele Kommunen nach Jahrzehnten der Sparpolitik weder baureife Pläne in den Schubladen noch ausreichend Personal für neue Planungen haben (hinzu kam das ausgelastete Baugewerbe). Das Fazit des Städtetages: "Erst mit der Gewissheit, dass Gelder dauerhaft vorhanden sind, wird es für die Städte möglich, die Ressourcen und das Personal für Planungen aufzustocken."

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