Wettbürosteuer: Unterschied zwischen den Versionen

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(+Urteil BVerwG Juni 2017)
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==2017: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts==
==2017: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts==


Die Stadt Dortmund ist dem Beispiel Hagens noch 2014 gefolgt; gegen die Satzung klagten drei Wettbüros. Im Juni 2017 urteilte hierüber (nach zwei Vorinstanzen) das Bundesverwaltungsgericht. Grundsätzlich ist danach eine Wettbürosteuer zulässig; sie steht auch nicht im Widerspruch zur 2012 eingeführten Sportwettensteuer des Bundes. Jedoch dürfen Wettbüros nicht - wie in Dortmund vorgesehen - nach der Fläche besteuert werden. Das Gericht schlägt vor, den tatsächlichen Wetteinsatz zur Besteuerungsgrundlage zu machen.<ref>Bundesverwaltungsgericht, [http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2017&nr=51 Pressemitteilung vom 29.06.2017] (sobald das Urteil im Volltext vorliegt, ist es hier verlinkt)</ref>
Die Stadt Dortmund ist dem Beispiel Hagens noch 2014 gefolgt; gegen die Satzung klagten drei Wettbüros. Im Juni 2017 urteilte hierüber (nach zwei Vorinstanzen) das Bundesverwaltungsgericht. Grundsätzlich ist danach eine Wettbürosteuer zulässig; sie steht auch nicht im Widerspruch zur 2012 eingeführten Sportwettensteuer des Bundes. Jedoch dürfen Wettbüros nicht - wie in Dortmund vorgesehen - nach der Fläche besteuert werden. Das Gericht schlägt vor, den tatsächlichen Wetteinsatz zur Besteuerungsgrundlage zu machen.<ref>Bundesverwaltungsgericht, [http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2017&nr=51 Pressemitteilung vom 29.06.2017] (sobald das Urteil im Volltext vorliegt, ist es hier verlinkt)</ref> Das Urteil könnte auch für die Stadt [[Hamm]] Folgen haben, die ebenfalls eine Wettbürosteuer nach dem Flächenschlüssel erhebt.<ref>WA: [https://www.wa.de/hamm/nach-urteil-bundesverwaltungsgerichts-bemessung-wettbuerosteuer-drohen-stadt-verluste-einnahmen-8528666.html Wettbürosteuer: Der Stadt Hamm drohen Einnahmeverluste], 29.07.2017</ref>


==Fußnoten==
==Fußnoten==

Version vom 19. September 2017, 15:13 Uhr

Eine Wettbürosteuer ist eine besondere Form der Vergnügungssteuer, durch die Einrichtungen zur Annahme von Pferde- und anderen Sportwetten besteuert werden. Als erste Kommune in Deutschland hat mit Wirkung vom 01.08.2014 die Stadt Hagen eine Wettbürosteuer eingeführt. Hauptzweck ist, die Zahl der Wettbüros in der Innenstadt einzudämmen. Andere Städte sind diesem Beispiel gefolgt (z.B. Dortmund oder erwägen dies für die Zukunft.

Regelungen im Detail

Besteuert wird in Hagen das " Vermitteln oder Veranstalten von Pferdewetten und Sportwetten in Einrichtungen, die neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettergebnisse ermöglichen (Wettbüros)". Bemessungsgrundlage ist dabei die Fläche der Wettbüros. Je 20 m² Fläche werden 200 € monatlich fällig.

Das Land hat die neue Steuer genehmigt, nachdem die Stadt Hagen die Steuerpflichtigen klarer definiert und den ursprünglichen Satzungsentwurf entsprechend geändert hatte.

Weitere Kommunen überlegen

Laut Presseberichten erwägen weitere Kommunen in NRW[1], aber auch in anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein[2] dem Beispiel Hagens zu folgen.

Der Deutsche Sportwettenverband (DSW) hat sich energisch gegen eine örtliche Wettbürosteuer gewandt und argumentiert mit einem Gutachten[3], wonach die neue Steuer verfassungswidrig sei. Hauptargument: Seit 2012 würden Sportwetten auch auf Bundesebene (§ 17 Abs. 2 Rennwett- und Lotteriegesetz) besteuert. Auch wenn hier die Bemessungsgrundlage der Umsatz ist, handele es sich um eine verbotene Doppelbesteuerung.[4]

Solange diese juristische Auseinandersetzung nicht entschieden ist, zögern viele Städte, eine Wettbürosteuer einzuführen. Auch einige kommunale Spitzenverbände raten zum Abwarten.

2017: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Die Stadt Dortmund ist dem Beispiel Hagens noch 2014 gefolgt; gegen die Satzung klagten drei Wettbüros. Im Juni 2017 urteilte hierüber (nach zwei Vorinstanzen) das Bundesverwaltungsgericht. Grundsätzlich ist danach eine Wettbürosteuer zulässig; sie steht auch nicht im Widerspruch zur 2012 eingeführten Sportwettensteuer des Bundes. Jedoch dürfen Wettbüros nicht - wie in Dortmund vorgesehen - nach der Fläche besteuert werden. Das Gericht schlägt vor, den tatsächlichen Wetteinsatz zur Besteuerungsgrundlage zu machen.[5] Das Urteil könnte auch für die Stadt Hamm Folgen haben, die ebenfalls eine Wettbürosteuer nach dem Flächenschlüssel erhebt.[6]

Fußnoten

  1. RP online, Wettbürosteuer laut Gutachten verfassungswidrig, 07.08.2014
  2. shz.de: Kommunen in SH: Wettbüros sollen zahlen, 01.11.2014
  3. zur Argumentation vgl. Dieter Birk, Wettbürosteuer: Gemeinden wollen vom Wettvergnügen profitieren, Blog-Eintrag vom 18.11.2014
  4. Siehe hierzu auch: Prof. Dr. Dieter Birk, „Ich kann den Kommunen nur abraten, eine Wettbürosteuer zu erheben“, Interview (mit Film) auf der Seite des Deutschen Sportwettenverbands.
  5. Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung vom 29.06.2017 (sobald das Urteil im Volltext vorliegt, ist es hier verlinkt)
  6. WA: Wettbürosteuer: Der Stadt Hamm drohen Einnahmeverluste, 29.07.2017

Weblinks

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