Wettbürosteuer: Unterschied zwischen den Versionen
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Besteuert wird in Hagen das ''" Vermitteln oder Veranstalten von Pferdewetten und Sportwetten in Einrichtungen, die neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettergebnisse ermöglichen (Wettbüros)"''. Bemessungsgrundlage | Besteuert wird in Hagen das ''" Vermitteln oder Veranstalten von Pferdewetten und Sportwetten in Einrichtungen, die neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettergebnisse ermöglichen (Wettbüros)"''. Bemessungsgrundlage war dabei die Fläche der Wettbüros. Je 20 m² Fläche werden 200 € monatlich fällig. | ||
Das Land hat die neue Steuer genehmigt, nachdem die Stadt Hagen die Steuerpflichtigen klarer definiert und den ursprünglichen Satzungsentwurf entsprechend geändert hatte. | Das Land hat die neue Steuer genehmigt, nachdem die Stadt Hagen die Steuerpflichtigen klarer definiert und den ursprünglichen Satzungsentwurf entsprechend geändert hatte. Danach führten weitere Kommunen, beispielsweise [[Dortmund]] und [[Hamm]], ebenfalls eine Wettbürosteuer nach Hagender Vorbild ein. | ||
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Der Deutsche Sportwettenverband (DSW) hat sich energisch gegen eine örtliche Wettbürosteuer gewandt und argumentiert mit einem Gutachten<ref>zur Argumentation vgl. Dieter Birk, [http://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2014/11/18/wettburosteuer-gemeinden-wollen-vom-wettvergnugen-profitieren/ Wettbürosteuer: Gemeinden wollen vom Wettvergnügen profitieren], Blog-Eintrag vom 18.11.2014</ref>, wonach die neue Steuer verfassungswidrig sei. Hauptargument: Seit 2012 würden Sportwetten auch auf Bundesebene (§ 17 Abs. 2 [http://www.gesetze-im-internet.de/rennwlottg/BJNR003930922.html Rennwett- und Lotteriegesetz]) besteuert. Auch wenn hier die Bemessungsgrundlage der Umsatz ist, handele es sich um eine verbotene Doppelbesteuerung.<ref>Siehe hierzu auch: Prof. Dr. Dieter Birk, [http://dswv.de/ich-kann-den-kommunen-nur-abraten-eine-wettbuerosteuer-zu-erheben/ „Ich kann den Kommunen nur abraten, eine Wettbürosteuer zu erheben“], Interview (mit Film) auf der Seite des Deutschen Sportwettenverbands.</ref> | Der Deutsche Sportwettenverband (DSW) hat sich energisch gegen eine örtliche Wettbürosteuer gewandt und argumentiert mit einem Gutachten<ref>zur Argumentation vgl. Dieter Birk, [http://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2014/11/18/wettburosteuer-gemeinden-wollen-vom-wettvergnugen-profitieren/ Wettbürosteuer: Gemeinden wollen vom Wettvergnügen profitieren], Blog-Eintrag vom 18.11.2014</ref>, wonach die neue Steuer verfassungswidrig sei. Hauptargument: Seit 2012 würden Sportwetten auch auf Bundesebene (§ 17 Abs. 2 [http://www.gesetze-im-internet.de/rennwlottg/BJNR003930922.html Rennwett- und Lotteriegesetz]) besteuert. Auch wenn hier die Bemessungsgrundlage der Umsatz ist, handele es sich um eine verbotene Doppelbesteuerung.<ref>Siehe hierzu auch: Prof. Dr. Dieter Birk, [http://dswv.de/ich-kann-den-kommunen-nur-abraten-eine-wettbuerosteuer-zu-erheben/ „Ich kann den Kommunen nur abraten, eine Wettbürosteuer zu erheben“], Interview (mit Film) auf der Seite des Deutschen Sportwettenverbands.</ref> | ||
Nachdem die Stadt Dortmund dem Beispiel Hagens noch 2014 folgte, klagten drei Wettbüros. Im Juni 2017 urteilte hierüber (nach zwei Vorinstanzen) das Bundesverwaltungsgericht. Grundsätzlich ist danach eine Wettbürosteuer zulässig; sie steht auch nicht im Widerspruch zur 2012 eingeführten Sportwettensteuer des Bundes. Jedoch dürfen Wettbüros nicht - wie in Dortmund vorgesehen - nach der Fläche besteuert werden. Das Gericht schlägt vor, den tatsächlichen Wetteinsatz zur Besteuerungsgrundlage zu machen.<ref>Bundesverwaltungsgericht, [http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2017&nr=51 Pressemitteilung vom 29.06.2017] (sobald das Urteil im Volltext vorliegt, ist es hier verlinkt)</ref> Das Urteil könnte - neben Hagen - auch für die Stadt [[Hamm]] Folgen haben, die ebenfalls eine Wettbürosteuer nach dem Flächenschlüssel erhebt.<ref>WA: [https://www.wa.de/hamm/nach-urteil-bundesverwaltungsgerichts-bemessung-wettbuerosteuer-drohen-stadt-verluste-einnahmen-8528666.html Wettbürosteuer: Der Stadt Hamm drohen Einnahmeverluste], 29.07.2017</ref> | |||
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*Juristische Gegenargumentation: [http://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2014/11/18/wettburosteuer-gemeinden-wollen-vom-wettvergnugen-profitieren/ Wettbürosteuer: Gemeinden wollen vom Wettvergnügen profitieren], Blog-Eintrag vom 18.11.2014 | *Juristische Gegenargumentation: [http://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2014/11/18/wettburosteuer-gemeinden-wollen-vom-wettvergnugen-profitieren/ Wettbürosteuer: Gemeinden wollen vom Wettvergnügen profitieren], Blog-Eintrag vom 18.11.2014 | ||
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Version vom 19. September 2017, 15:26 Uhr
Eine Wettbürosteuer ist eine besondere Form der Vergnügungssteuer, durch die Einrichtungen zur Annahme von Pferde- und anderen Sportwetten besteuert werden. Als erste Kommune in Deutschland hatte mit Wirkung vom 01.08.2014 die Stadt Hagen eine Wettbürosteuer eingeführt. Hauptzweck war, die Zahl der Wettbüros in der Innenstadt einzudämmen.
Regelungen im Detail
Besteuert wird in Hagen das " Vermitteln oder Veranstalten von Pferdewetten und Sportwetten in Einrichtungen, die neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettergebnisse ermöglichen (Wettbüros)". Bemessungsgrundlage war dabei die Fläche der Wettbüros. Je 20 m² Fläche werden 200 € monatlich fällig.
Das Land hat die neue Steuer genehmigt, nachdem die Stadt Hagen die Steuerpflichtigen klarer definiert und den ursprünglichen Satzungsentwurf entsprechend geändert hatte. Danach führten weitere Kommunen, beispielsweise Dortmund und Hamm, ebenfalls eine Wettbürosteuer nach Hagender Vorbild ein.
Rechtliche Auseinandersetzung
Der Deutsche Sportwettenverband (DSW) hat sich energisch gegen eine örtliche Wettbürosteuer gewandt und argumentiert mit einem Gutachten[1], wonach die neue Steuer verfassungswidrig sei. Hauptargument: Seit 2012 würden Sportwetten auch auf Bundesebene (§ 17 Abs. 2 Rennwett- und Lotteriegesetz) besteuert. Auch wenn hier die Bemessungsgrundlage der Umsatz ist, handele es sich um eine verbotene Doppelbesteuerung.[2]
Nachdem die Stadt Dortmund dem Beispiel Hagens noch 2014 folgte, klagten drei Wettbüros. Im Juni 2017 urteilte hierüber (nach zwei Vorinstanzen) das Bundesverwaltungsgericht. Grundsätzlich ist danach eine Wettbürosteuer zulässig; sie steht auch nicht im Widerspruch zur 2012 eingeführten Sportwettensteuer des Bundes. Jedoch dürfen Wettbüros nicht - wie in Dortmund vorgesehen - nach der Fläche besteuert werden. Das Gericht schlägt vor, den tatsächlichen Wetteinsatz zur Besteuerungsgrundlage zu machen.[3] Das Urteil könnte - neben Hagen - auch für die Stadt Hamm Folgen haben, die ebenfalls eine Wettbürosteuer nach dem Flächenschlüssel erhebt.[4]
Fußnoten
- ↑ zur Argumentation vgl. Dieter Birk, Wettbürosteuer: Gemeinden wollen vom Wettvergnügen profitieren, Blog-Eintrag vom 18.11.2014
- ↑ Siehe hierzu auch: Prof. Dr. Dieter Birk, „Ich kann den Kommunen nur abraten, eine Wettbürosteuer zu erheben“, Interview (mit Film) auf der Seite des Deutschen Sportwettenverbands.
- ↑ Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung vom 29.06.2017 (sobald das Urteil im Volltext vorliegt, ist es hier verlinkt)
- ↑ WA: Wettbürosteuer: Der Stadt Hamm drohen Einnahmeverluste, 29.07.2017
Weblinks
- Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Hagen im Amtsblatt Hagen vom 11.07.2014 (S. 131)
- Landesregierung NRW: Stadt Hagen bekämpft Spielsucht ab sofort mit neuer Wettbürosteuer, Pressemitteilung vom 04.08.2014
- Juristische Gegenargumentation: Wettbürosteuer: Gemeinden wollen vom Wettvergnügen profitieren, Blog-Eintrag vom 18.11.2014