Zentrale Fachstelle zur Hilfe in Wohnungsnotfällen: Unterschied zwischen den Versionen

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==Beispiel für die Arbeitsaufgaben einer Fachstelle==
==Beispiel für die Arbeitsaufgaben einer Fachstelle==
*Süddeutsche Zeitung: [http://www.sueddeutsche.de/muenchen/erding/ebersberg-notfaelle-im-jahr-1.3365510 330 Notfälle im Jahr]. Die Obdachlosigkeit im Landkreis Ebersberg nimmt zu, 06.02.2017, zur Arbeit der Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit des Landkreises Ebersberg
*Süddeutsche Zeitung: [http://www.sueddeutsche.de/muenchen/erding/ebersberg-notfaelle-im-jahr-1.3365510 330 Notfälle im Jahr]. Die Obdachlosigkeit im Landkreis Ebersberg nimmt zu, 06.02.2017, zur Arbeit der Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit des Landkreises Ebersberg
==Siehe auch==
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[[Kategorie: Schlagwort]]
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Version vom 24. März 2017, 12:46 Uhr

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Bei der "Zentralen Fachstelle zur Hilfe in Wohnungsnotfällen", kurz "Zentrale Fachstelle", werden die in verschiedenen Ressorts der Kommunalverwaltung angesiedelten Hilfen für Wohnungsnotfälle in einer organisatorischen Einheit zentralisiert.

Wohnungslosigkeit ist nach wie vor ein drängendes Problem und hat in den 90er Jahren eher zugenommen. Sie trifft nicht nur untere, sondern auch mittlere Einkommensgruppen. Die Versorgung mit angemessenem Wohnraum ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass Menschen in sozialen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten wieder ihr Leben meistern können. Die Kommunen sind an der Bekämpfung von Wohnungsnot interessiert (bzw. sollten es sein), weil dadurch ein erheblicher Teil der sozialpolitischen und folglich auch der finanziellen Belastungen der Kommunen reduziert werden kann. Durch frühzeitiges Eingreifen entsteht nur ein Bruchteil der Kosten wie bei einer Unterbringung in einer Unterkunft; nach Berechnungen aus nordrhein-westfälischen Großstädten betragen die Kosten für die Übernahme von Mietschulden nur ein Zehntel bis ein Siebtel der Kosten für die Unterbringung in Unterkünften.

Auf Basis dieser Überlegungen haben etliche Kommunen bereits Ende der 80er Jahre damit begonnen, von einem eher reaktiven, verwaltenden Umgang mit Wohnungslosigkeit zu einer aktiven, präventiven Rolle überzugehen. Dazu müssen alle Möglichkeiten zur Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit an einer zentralen Stelle in der Verwaltung konzentriert werden. Diese kann

  • Mietschulden nach § 36 SGB XII übernehmen,
  • direkt auf Wohnungen zugreifen,
  • Betroffene ordnungsrechtlich unterbringen, die eigene Wohnung beschlagnahmen bzw. sie in die eigene Wohnung wiedereinweisen,
  • weitergehende Hilfen ergreifen oder sicherstellen und
  • ist zuständig für die Unterkünfte für Wohnungslose.

Notwendig ist, dass die genannten Aufgaben in einer Organisationseinheit unter einer Leitungsverantwortung zusammengeführt werden. Auch für die Betroffenen ist eine solche Hilfe besser: Sie bekommen durch eine zentrale Ansprechperson eine schnelle und situationsangemessene Hilfe.

Umsetzung

Umgesetzt wurde das grundlegende Konzept zuerst in Großstädten bzw. kreisfreien Städten ab Ende der 80er Jahre (Köln, München). Etliche kleine und kreisangehörige Gemeinden sind dem später gefolgt. In zwei Punkten wurde das Konzept weiterentwickelt. In Duisburg und Köln wurde eine sog. Clearingstelle für Akutfälle eingerichtet; und einige Kommunen praktizieren Kooperationsmodelle mit Freien Trägern, um deren Knowhow zu nutzen.

Mit der Zentralen Fachstelle konnte in Köln – der ersten Fachstelle in NRW – die Zahl der Wohnungslosen nach sieben Jahren Tätigkeit um 36 % gesenkt werden.

Die BAG Wohnungslosenhilfe betont, dass die Fachstelle für alle Wohnungslose zuständig sein müsse und dass sie auch tätig werden müsse, wenn die Wohnungslosigkeit nicht durch den "klassischen" Grund der Zwangsräumung bei Mietschulden entstehe.

Literatur

  • Berthold, M.: Zukunft der Wohnungslosenhilfe. Dokumentation der Bundestagung 1995 der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, Bielefeld 1996; darin auch: Specht-Kittler, T.: Koordination der Wohnhilfen auf örtlicher Ebene (Fachstelle) – Instrument zur Effektivierung der Hilfen oder Armutsverwaltung bei knapper werdenden Ressourcen
  • Busch-Geertsema, V. / Ruhstrat, E.-U.: Wohnungslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland. Gutachten im Auftrag der Regierungskommission‚ Obdachlosigkeit, Suchtfolgen etc. (Notlagenkommission), Bremen 1995
  • KGSt / Landesarbeitsgemeinschaft der Öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege in NRW / Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes NRW: Zentrale Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit und Sicherung dauerhafter Wohnverhältnisse. Ein Praxisleitfaden für Kommmunen, Köln 1999 (Download im pdf-Format, 52 Seiten; siehe dort die ausführliche Literaturliste)
  • Deutscher Städtetag: Sicherung der Wohnungsversorgung in Wohnungsnotfällen und Verbesserung der Lebensbedingungen in sozialen Brennpunkten, DST-Beiträge zur Sozialpolitik, Heft 21, Köln 1987
  • KGSt: Wohnungssicherung und Wohnungsversorgung in Notfällen, KGSt-Bericht Nr 10/1989, Köln 1989.

Beispiel für die Arbeitsaufgaben einer Fachstelle

  • Süddeutsche Zeitung: 330 Notfälle im Jahr. Die Obdachlosigkeit im Landkreis Ebersberg nimmt zu, 06.02.2017, zur Arbeit der Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit des Landkreises Ebersberg

Siehe auch

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