Europäischer Ausschuss der Regionen

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Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) ist ein Nebenorgan der Europäischen Union (keine Dritte Kammer) mit beratender Funktion und der Aufgabe, regionale Interessen zu Gehör zu bringen. Bereits während der Verhandlungen zum Maastrichter Vertrag 1992 drängten die deutschen Bundesländer, die belgische Regierung und andere regionale Institutionen darauf, ein Regionalgremium zu schaffen, welches in besonderer Weise die Belange der regionalen und lokalen Politikfelder artikulieren sollte. Dazu zählten zunächst die Gesundheit, Bildung und Kultur sowie transeuropäische Netze zum sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt Europas.

Geschichte[Bearbeiten]

1994 hielt der AdR seine konstituierende Sitzung ab. In der EU 15 gehörten dem Regionalgremium 222 Mitglieder an. 1996/97 wurden die Politikfelder im Zuge der Verhandlungen zum Amsterdamer Vertrag um fünf weitere ergänzt: Umwelt, Soziales, Verkehr, Berufsausbildung und Beschäftigungspolitik. 2001 im Vertrag von Nizza wurde festgelegt, dass in der EU 27 der AdR 350 Vertreter haben wird. Es soll sich dabei um mandatierte oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortliche Personen aus den einzelnen Ländern handeln, die auf Vorschlag des Rats mit qualifizierter Mehrheit gewählt werden.

Tätigkeit[Bearbeiten]

Seit 1994 hat der AdR über 400 Stellungnahmen zu zahlreichen regionalen Politikfeldern abgegeben. In den einzelnen Ländern genießt das Gremium allerdings unterschiedliche Anerkennung. Deutschland nimmt es sehr relativ ernst und ist dort allein mit vier Ministerpräsidenten und mehreren Staatssekretären vertreten. Einige Länder hingegen entsenden nur relativ unbedeutende Lokalpolitiker.

Die politische Willensbildung im AdR vollzieht sich, wie auch im Europäischen Parlament, inzwischen deutlich entlang parteipolitischer Zugehörigkeiten. Die Gruppe fraktionsloser Mitglieder ist in den bisherigen drei Wahlperioden, die dritte dauert noch bis 2006, sehr klein geblieben. Es gibt allerdings auch Konflikte, die nicht primär nach Parteizugehörigkeit entschieden werden, sondern in denen andere Gesichtspunkte Ausschlaggeben sind, etwa bei Probleme des Nord-Süd-Gefälles oder zwischen Kommunen und Regionen.

Ausblick[Bearbeiten]

Wie tragfähig der AdR auf Dauer sein wird, ist politisch umstritten. Da das Regionalgremium ein Nebenorgan der EU mit lediglich beratender Funktion ist, bleibt seine Kompetenz stark eingeschränkt. Dies nehmen viele lokale und regionale Akteure zum Anlass, sich gar nicht erst in diesem Gremium mit ihren politischen Forderungen und Wünschen zu artikulieren, sondern sich gleich an die nächsthöheren EU-Instanzen zu wenden, die maßgeblichere Entscheidungsbefugnisse haben und mehr bewegen können. Aus grüner Sicht empfiehlt es sich aber, nicht am AdR vorbei zu agieren, sondern politisch dafür zu arbeiten, dass dieses Organ in Zukunft mehr Gehör findet.

Die Freien Wähler in Bayern setzen hingegen auf eine institutionelle Stärkung des AdR. Aus Anlass des 25jährigen Bestehens des Ausschusses brachten sie im Bayerischen Landtag einen Dringleichkeitsantrag ein, der fordert, das Gremium „mittelfristig zu einer selbstständigen Länderkammer auf europäischer Ebene“ zu entwickeln.[1]

Fußnote[Bearbeiten]

Weitere Informationen[Bearbeiten]

  • Die Seite des AdR: http://www.cor.europa.eu/
  • Rudolf Hrbek: Der Ausschuß der Regionen – Eine Zwischenbilanz zur Entwicklung der jüngsten EU-Institutionen und ihrer Arbeit; in „Jahrbuch des Föderalismus 2000“, herausgegeben vom Europäischen Zentrum für Föderalismusforschung, Baden-Baden 2000, S. 461ff