Allgemeinverfügung

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Eine Allgemeinverfügung ist nach § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz "ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft".[1] Dies unterscheidet die Allgemeinverfügung von sonstigen Verwaltungsakten, die regelmäßig nur einen konkreten Einzelfall regeln und dabei Rechtswirkung entfalten (Beispiel: Steuerbescheid, Baugenehmigung). Da sich eine Allgemeinverfügung an einen größeren Personenkreis richtet, ähnelt sie in dieser Hinsicht in ihrer Wirkung einer Rechtsverordnung oder Satzung.[2]

Arten von Allgemeinverfügungen[Bearbeiten]

Entsprechend dem Wortlaut aus § 35 S. 2 VerwVerfG können drei Arten von Allgemeinverfügungen unterschieden werden:[3]

  • Verfügungen, die sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richten; Beispiel: Auflösung einer Versammlung; Adressat/inn/en sind alle Teilnehmenden der Versammlung.
  • Verfügungen, die die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache regeln; Beispiel: Widmung einer Straße.
  • Verfügungen, die die Benutzung einer Sache durch die Allgemeinheit regeln; Beispiel: Benutzungsregeln für ein Museum.[4] Auch Verkehrszeichen sind nach überwiegender Rechtsauffassung Allgemeinverfügungen in diesem Sinne.

Kommunale Allgemeinverfügungen[Bearbeiten]

Auch Kommunen können - wie Bund und Länder - Allgemeinverfügungen erlassen, soweit diese in ihren Zuständigkeitsbereich fallen und übergeordnetem Recht nicht widersprechen oder wenn Gesetze ihnen das ausdrücklich erlauben. So haben Kommunen im Zusammenhang der Corona-Krise eine Vielzahl von Allgemeinverfügungen erlassen wie die Schließung von Einrichtungen, Versammlungsverbote oder Ausgangsbeschränkungen.

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Auch § 118 Abgabenordnung definiert die Allgemeinverfügung in identischer Weise.
  2. Eine Allgemeinverfügung wird von der Verwaltung erlassen, während eine kommunale Satzung von der Vertretungskörperschaft (z.B. Gemeinderat, Kreistag) beschlossen wird.
  3. Die hier genannten Beispiele wurden entnommen aus: wikipedia, Verwaltungsakt
  4. In der Mehrzahl werden solche Benutzungsordnungen allerdings durch kommunale Satzung (also per Ratsbeschluss) oder privatrechtlich durch Allgemeine Geschäftsbedingungen erlassen.

Zum Weiterlesen[Bearbeiten]