Inventur

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Mit dem Begriff Inventur ist eine komplette Bestandsaufnahme aller Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens, Betriebes oder einer Gebietskörperschaft gemeint. Deren vollständige wertmäßige Erfassung ist Grundlage der Bilanz.

Arten der Inventur[Bearbeiten]

Bei der körperlichen Inventur werden durch Zählen, Messen, Wiegen und Schätzen alle körperlichen Vermögensgegenstände (Gebäude, Fahrzeuge, Büroausstattung etc.) art- und mengenmäßig aufgenommen. Im Anschluss hieran erfolgt die Bewertung der Vermögensgegenstände in Euro.

Bei der Buchinventur werden Art, Menge und Wert der Vermögensgegenstände und Schulden anhand von Belegen und buchhalterischen Aufzeichnungen (Konten, Saldenlisten, Anlagenkartei) festgestellt. Diese Buchinventur erfolgt bei immateriellen Vermögensgegenständen (z. B. Software-Lizenzen) sowie bei Forderungen, Bankguthaben und Verbindlichkeiten.

Ergebnis der Inventur ist das Inventar, das Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden einer Kommune.

Inventurgrundsätze und Inventurvereinfachung[Bearbeiten]

Für die Inventur gelten bestimmte Grundsätze, die aus dem kaufmännischen Bereich auf die Kommunen übertragen wurden; diese sind:[1]

  • Vollständigkeit
  • Richtigkeit und Willkürfreiheit
  • Nachprüfbarkeit und Dokumentation
  • Einzelerfassung und Bewertung
  • Wirtschaftlichkeit
  • Klarheit.

Da die Inventur nicht nur eine wirtschaftliche Bestandsaufnahme ist, sondern auch den physischen Bestand dokumentiert, müssen auch abgeschriebene Gegenstände mit einem "Erinnerungswert" erfasst werden. Andererseits gelten für die kommunale Inventur einige Inventurvereinfachungen. So sehen die Gemeindehaushaltsverordnungen vor, dass in bestimmten Fällen mit Stichproben gearbeitet wird, dass Vermögensgegenstände unterhalb bestimmter Wertgrenzen (z. B. 60 €) nicht erfasst werden müssen oder dass gleichartige Sachverhalte zusammenfassend mit Durchschnittswerten angesetzt werden.[2]

Fußnote[Bearbeiten]

  1. vgl. Schwarting, Der kommunale Haushalt, Tabelle S. 322
  2. vgl. Schwarting, Der kommunale Haushalt, Rz. 562 (S. 321)

Weblinks[Bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten]