Regionalverband Ruhr

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Der Regionalverband Ruhr (RVR) mit Sitz in Essen ist ein gesetzlicher Zweckverband (Pflichtverband) als übergreifende kommunale Organisation der kreisfreien Städte des Ruhrgebietes und der sie umgebenden Kreise, zugleich ein Höherer Kommunalverband.

Ziele und Aufgaben[Bearbeiten]

Ziel der Organisation ist die Bündelung der Interessen der einzelnen dem Verband angehörenden kreisfreien Städte und Kreise sowie die Koordination der Angebote und Aufgaben. Der Verband hat folgende gesetzliche Aufgaben: Er ist für das Marketing des Ruhrgebiets sowie Umwelt- und Freizeitförderung wie der Emscher Landschaftspark oder die Route der Industriekultur zuständig. Außerdem entwickelt er sogenannte Masterpläne für die Raumordnung und erfasst kartografische Daten. Ab Oktober 2009 übernahm er die staatliche Regionalplanung für das Ruhrgebiet. Größte RVR-Tochtergesellschaft ist die AGR Unternehmensgruppe, eine weitere Tochtergesellschaft ist die Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr GmbH. Des Weiteren kann der Verband Aufgaben als Dienstleister übernehmen.

Der RVR soll auch Vorhaben zum Klimaschutz und zur Nutzung erneuerbarer Energien städteübergreifend planen und durchführen. Auch bei der Verkehrsentwicklungsplanung soll er die Mitgliedskommunen unterstützen. Außerdem sollen die Bürger/innen im Ruhrgebiet die Mitglieder in der Verbandsversammlung ab 2020 direkt wählen können, um die Identifikation der Menschen mit dem RVR zu stärken. Bislang wählen Stadträte und Kreistage ihre Vertreter in das Ruhrparlament.[1]

Aktivitäten 2017[Bearbeiten]

Im Mai 2017 legte der RVR den ersten Teil einer Machbarkeitsstudie für den Radschnellweg Mittleres Ruhrgebiet vor, der die Gemeinden Gladbeck, Bottrop und Essen verbinden soll - einer von derzeit 80 Radschnellwegen bundesweit, davon 7 in NRW. Weiterhin plant er eine internationale Marketingkampagne für die Region, die ca. 10 Mio. € kosten soll und auf vier Jahre angelegt ist.[2]

Mitglieder[Bearbeiten]

Mitglieder des RVR sind folgende Städte und Kreise mit insgesamt 5,2 Mio. Einwohner/innen:

Geschichte[Bearbeiten]

Gegründet wurde der RVR 1920 als Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk (SVR) als Zusammenschluss der Gemeinden und Kreise des Ruhrgebietes, um die Reparationsforderungen aus dem Versailler Vertrag erfüllen zu können. Etwa 150.000 Bergleute und etwa 600.000 weitere Menschen sollten im Ruhrgebiet zusätzlich angesiedelt werden, um den Ruhrbergbau zu unterstützen. Die Planung sollte vom Verband zentral gelenkt werden. Vorbild waren die damaligen Berliner Vororte, die sich in den Jahren 1911/12 mit der Stadt Berlin zu einem Zweckverband zusammengeschlossen hatten, der die Keimzelle von Groß-Berlin bildete. Der SVR war der erste Siedlungsverband in Deutschland mit einer gesetzlichen Grundlage, die ihm weitreichende Planungsaufgaben zuwies. Die Aufgaben des Verbandes bei der Raumordnung und beim Städtebau wurden 1962 im Landesplanungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen festgeschrieben, 1975 jedoch eingeschränkt und 1979 mit dem Gesetz über den Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) für weitere 25 Jahre geregelt. Zum 1. Oktober 2004 wurde der Kommunalverband Ruhrgebiet mit der Änderung des Verbandsgesetzes durch den Landtag Nordrhein-Westfalen in Regionalverband Ruhr umbenannt. Dabei erhielt er erweiterte Zuständigkeiten in der regionalen Selbstverwaltung.

Fußnoten[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]