Waffenverbotszone

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Eine Waffenverbotszone ist ein räumlich begrenzter Bereich, in dem das Führen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen verboten ist. Die Polizei kann in diesem Bereich Kontrollen durchführen und Waffen beschlagnahmen sowie Bußgelder verhängen.

Definitionen[Bearbeiten]

Unter "Waffen" werden in diesem Zusammenhang nicht nur Schusswaffen oder Waffen im Sinne des Waffengesetzes verstanden, sondern auch andere Gegenstände, die für Menschen gefährlich sein können, wie Messer, Schlagstöcke u.a. ("waffenähnliche Gegenstände"). Dies wird in der zugrundeliegenden Rechtsverordnung näher abgegrenzt. "Führen" einer Waffe meint den tatsächlichen Zugriff darauf, unabhängig vom Eigentum. Auch für Menschen, die einen Waffenschein besitzen, gilt in der Regel das Verbot des Führens in der Verbotszone. Es gibt allerdings Ausnahmen, beispielsweise für Sicherheits- oder Wachpersonal oder für Gegenstände, die in verschlossenen Behältern mitgeführt werden (z.B. durch Handwerker oder nach Verlassen eines Geschäftes, in dem der Gegenstand gekauft wurde).

Temporäre Waffenverbotszone[Bearbeiten]

Temporäre (zeitweilige) Waffenverbotszonen können nach dem Bundespolizeirecht in besonderen Situationen eingerichtet werden. Die Bundespolizei greift bei entsprechenden Anlässen wie Großveranstaltungen zu diesem Mittel und erklärt z.B. Bahnhöfe zu Waffenverbotszonen. So können anreisenden Personen gefährliche Gegenstände abgenommen werden.

Beispielsweise wurden mehrfach die Hauptbahnhöfe Dortmund, Düsseldorf und Köln an Wochenenden zu temporären Waffenverbotszonen erklärt, die Bundespolizei beschlagnahmte dort mehrere gefährliche Gegenstände.[1] Auch an Heiligabend 2021 wurden in Köln und Düsseldorf Waffenverbotszonen eingerichtet.[2]

Verbot muss hinreichend bestimmt sein[Bearbeiten]

Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 11. Januar 2019[3] eine Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Berlin vorläufig außer Kraft gesetzt (die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Verfügung wiederhergestellt). In der Verfügung war das Mitführen "gefährlicher Werkzeuge" im Bereich einiger Berliner Bahnhöfe in Nächten an Wochenenden untersagt worden. Der Begriff "gefährliches Werkzeug", der aus dem Strafrecht stammt,[4] war dem Verwaltungsgericht jedoch zu unbestimmt. Was ein gefährliches Werkzeug ist, bestimmt sich u.a. aus dem konkreten Gebrauch, also im Nachhinein. Beispiel: Wenn ein Mensch mit einer Glasflasche attackiert und verletzt wird, wird diese strafrechtlich als "gefährliches Werkzeug" gewertet; wird die Glasflasche jedoch als Teil eines Einkaufs oder zum Trinken mitgeführt, ist sie kein gefährliches Werkzeug. Bei einer Verbotsverfügung müssen jedoch die Betroffenen im Vorhinein erkennen können, was konkret erlaubt und was verboten ist. Ebenso war damit der Personenkreis, der von dem Verbot betroffen ist, zu unbestimmt gefasst. Der Beschluss wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg inhaltlich bestätigt, auch wenn eine endgültige Entscheidung nicht mehr zu treffen war, weil der Zeitraum, für den die Verfügung galt, abgelaufen war.[5]

Dauerhafte Waffenverbotszone[Bearbeiten]

Eine dauerhafte Waffenverbotszone kann eine Kommune in kriminalitätsbelasteten Gebieten einrichten, wenn das Land die Rechtsgrundlage dafür schafft.[6] Unter dieser Voraussetzung kann eine Kommune eine entsprechende Gefahrenabwehrverordnung erlassen. In dieser wird u.a. geregelt,[7]

  • in welchem räumlichen Bereich das Waffenverbot gilt
  • zu welchen Zeiten es gilt
  • welche waffenähnlichen Gegenstände (neben Waffen nach dem Waffengesetz) von dem Verbot betroffen sind
  • Ausnahmen von dem Verbot (z.B. Sicherheitspersonal, Personen mit Waffenschein, Gegenstände in geschlossenen Behältnissen)[8]
  • Sanktionen bei Verstoß (Geldbußen, Einzug der Waffen).

Entsprechende Ermächtigungen für die Kommunen gibt es schon seit Jahren in Hamburg und Bremen, seit Juli 2018 in Hessen; für das Saarland ist eine entsprechende Verordnung angekündigt (Stand Februar 2019).[9]

Kommunale Befugnisse werden erweitert[Bearbeiten]

Im Juni 2019 forderte die Innenministerkonferenz (IMK) das Bundesministerium des Inneren auf, durch eine Änderung des Waffenrechts Kommunen die Ausweisung von Waffenverbotszonen unbeschränkt (nicht nur in Kriminalitätsschwerpunkten) zu ermöglichen. Nach Ansicht der IMK sollten Kommunen auch die Möglichkeit haben, Waffen z.B. in der Nähe von Schulen oder Kitas oder im ÖPNV zu verbieten. Das Bundesinnenministerium kündigte eine zügige Gesetzesinitiative an. Der hessische Innenminister Beuth weist in diesem Zusammenhang aber darauf hin, dass eine Verbotszone nur wirkt, wenn die Kommunen die Einhaltung der Verbote gemeinsam mit der Polizei effektiv überwachen.[10]

Kommunale Beispiele[Bearbeiten]

  • Hamburg hat bereist vor mehr als zehn Jahren zwei Waffenverbotszonen eingerichtet: Sie befinden sich an der Reeperbahn sowie am Hansaplatz, beides Kriminalitätsschwerpunkte.[11]
  • In Leipzig wurde im November 2018 eine Waffenverbotszone für ein kriminalitätsbelastetes Areal in unmittelbarer Nähe des Stadtteilparks Rabet eingerichtet, allerdings nicht durch die Stadt, sondern durch das Innenministerium des Landes.[13] Die Waffenverbotszone führte zwar zu einem Rückgang schwerer Gewalt, jedoch nicht zu einer Verbesserung der allgemeinen Kriminalitätslage, wie eine Studie der Universität Leipzig im Jahr 2021 ergab. Im Sommer 2022 begannen Vorbereitungen, die Waffenverbotszone aufzuheben und durch andere Maßnahmen, insbesondere die Einrichtung einer dauerhaften Polizeistation und eine höhere Polizeipräsenz, zu ersetzen.[14]

2022: Baden-Württemberg ermächtigt Kommunen[Bearbeiten]

Seit Oktober 2022 können Kommunen in Baden-Württemberg aufgrund einer Rechtsverordnung des Landes eigenständig unter strengen Voraussetzungen Waffenverbotszonen einrichten. Die entsprechende Verordnung war am 19.07.2022 in einer ersten Fassung vom Ministerrat beschlossen und zur Anhörung freigegeben worden. Nach Stellungnahmen der Kommunalen Landesverbände, der Polizeigewerkschaft u.a. wurde der Entwurf modifiziert; so sind bei entsprechenden Entscheidungen die Ortspolizeibehörden einzubeziehen, außerdem wurden Ausnahmen festgelegt u.a. für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, Anwohner und Gewerbetreibende, auch für Jägerinnen und Jäger soll es eine "Konkretisierung" geben. Die Verordnung gilt vorerst für zwei Jahre und soll vor einer eventuellen Verlängerung evaluiert werden. Stuttgarts OB Nopper (CDU) kündigte umgehend an, durch Gemeinderatsbeschluss auf dieser Grundlage in den Nächten von Freitag bis Sonntag innerhalb des Cityrings das Mitführen von Messern über 4 cm Klingenlänge zu verbieten.[15]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. RP online, Polizei will mehr Waffenverbotszonen in NRW, 24.01.2019
  2. Süddeutsche Zeitung, Nur vereinzelte Verstöße in Waffenverbotszonen, 25.12.2021
  3. VG Berlin, Beschluss vom 11. Januar 2019, VG 1 L 363.18 (pdf-Format, 15 Seiten); vgl. auch die Pressemitteilung des Gerichts vom selben Tag und die Kurzbesprechung bei Beck aktuell.
  4. vgl. § 224 I Nr. 2 StGB
  5. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2019, OVG 1 S 10.19 (pdf-Format, 5 Seiten)
  6. Vgl. § 42 Abs. 5 Waffengesetz; danach können Verbotszonen in solchen Gebieten eingerichtet werden, in denen in der Vergangenheit "Straftaten unter Einsatz von Waffen oder Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen oder Straftaten gegen das Leben" begangen wurden und für die Zukunft zu erwarten sind.
  7. Vgl. als Beispiel für diese Aufzählung die Wiesbadener Gefahrenabwehrverordnung vom November 2018
  8. Jäger kritisieren gelegentlich, dass sie in solchen Ausnahmen nicht aufgeführt sind, doch scheint dies in der Praxis keine Rolle zu spielen, da sich Jäger mit Gewehr oder Jagdmesser in den entsprechenden Zonen selten oder nie aufhalten.
  9. Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Waffenverbotszonen bald auch in saarländischen Kommunen möglich, 05.02.2019
  10. Behörden Spiegel: Leichter Waffenverbotszonen einrichten, 18.06.2019; Spiegel online, Kommunen sollen Messer in öffentlichen Räumen verbieten können, 14.06.2019; NDR, Innenminister: Niedrigere Hürden für Waffenverbotszonen, 14.06.2019
  11. Zeit online, Auf der Suche nach Sicherheit, 24.02.2017
  12. Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Hessen ermöglicht Landkreisen und kreisfreien Städten Waffenverbotszonen, 16.07.2019
  13. Behörden Spiegel: Waffenverbotszone eingerichtet, 14.11.2019
  14. Die ausführliche Studie: Universität Leipzig, Institut für Soziologie, im Auftrag des Sächsisches Staatsministerium des Innern: Ergebnisbericht zur Evaluierung der Waffenverbotszone Eisenbahnstraße in Leipzig, Juni 2021 (pdf-Format, 28 MB, 160 Seiten); Zeit, Leipzig bereitet Ende der Waffenverbotszone vor, 20.06.2022
  15. Siehe Land Baden-Württemberg, Pressemitteilungen: Rechtsverordnungen zur Einrichtung von Waffenverbotszonen, 19.07.2022; Kommunen können Waffenverbotszonen einrichten, 20.09.2022; Verordnung zur Einrichtung von Waffenverbotszonen, 20.09.2022; SWR, Kommunen in BW dürfen waffenfreie Zonen einrichten, 20.09.2022; Behörden Spiegel: Verordnung zur Einrichtung von Waffenverbotszonen beschlossen, 22.09.2022

Siehe auch[Bearbeiten]