Ergänzungshaushalt
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Wird ein Haushaltsentwurf abgeändert oder ergänzt, noch bevor er von der Gemeindevertretung verabschiedet wurde oder in Kraft tritt, wird dies als Ergänzungshaushalt bezeichnet. Zu unterscheiden ist davon der Nachtragshaushalt, mit dem ein Haushalt verändert wird, der bereits verabschiedet ist.
Weblinks[Bearbeiten]
- Ergänzungshaushalt im Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
- Gabler Wirtschaftslexikon, ErgänzungshaushaltNicht die Information gefunden, die Sie suchen? Fragen Sie uns auf der Diskussionsseite zu diesem Artikel!