Extremismusklausel

Aus KommunalWiki

Mitmachen.png
Diese Seite ist möglicherweise veraltet. Hilf mit sie zu aktualisieren! Anschließend kannst du diesen Baustein entfernen.

Beachte hierzu bitte die Hinweise auf der Diskussionsseite zu diesem Artikel!

Überarbeitungsbedarf: Die Extremismusklausel wird durch die Große Koalition nicht mehr angewandt.


Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat für die Bundesprogramme, die die Projekte gegen Rechtsextremismus finanzieren (altes: Vielfalt tut gut, neues: Toleranz fördern, Kompetenz stärken) eine Klausel eingeführt, die unterschrieben werden muss, wenn gefördert werden soll. Betroffen sind davon vor allem die Lokalen Aktionspläne und die bestehenden Beratungsnetzwerke.

Die aktuelle Klausel[Bearbeiten]

Seit Mitte September 2012 gibt es eine neue Klausel, die vom Bundesministerium zur Unterzeichnung vorgelegt wird. Der Wortlaut ist:

"Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.
Wir werden keine Personen oder Organisationen mit der inhaltlichen Mitwirkung an der Durchführung des Projekts beauftragen, von denen uns bekannt ist oder bei denen wir damit rechnen, dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen."

Die umstrittene Klausel[Bearbeiten]

Der Wortlaut der Klausel war bis Mitte September 2012 folgender:

Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.
Als Träger der geförderten Maßnahme haben wir zudem im Rahmen unserer Möglichkeiten (Literatur, Kontakte zu anderen Trägern, Referenzen, die jährlichen Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder etc.) und auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls zu den Zielen des Grundgesetzes verpflichten. Uns ist bewusst, dass keinesfalls der Anschein erweckt werden darf, dass eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen Vorschub geleistet wird.

Unterschreiben muss der Endempfänger des Geldes, demnach die einzelnen Träger.

Genaue Erläuterungen, wie die Klausel zu interpretieren ist, sind im PDF nachzulesen: Hinweise zur Erklärung für Demokratie in den Programmen „TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN“ und „INITIATIVE DEMOKRATIE STÄRKEN“

Diskussion[Bearbeiten]

Die meisten Projekte kritisieren nicht den 1. Satz der Klausel, also das Bekenntnis zur Demokratie, sondern die Sätze 2 und 3, weil sie dazu auffordern, Partner/innen auf ihre Verfassungstreue hin zu überprüfen. Der Referenzrahmen für die Einstufung von potentiellen Partner/innen und tatsächlichen Partner/innen sind die Verfassungsschutzberichte der einzelnen Länder. Das Problem hierbei ist, das die Beobachtung einer Einrichtung, einer Gruppe oder eines Vereins bereits ausreicht, um diese/n als Bündnispartner auszuschließen.

Der grundsätzliche Verdacht, Fördergelder würden an Verfassungsfeinde ausbezahlt, spiegelt sich in der Praxis nicht wieder. Insofern wird auch eine Anlasslosigkeit für die Einführung der Klausel kritisiert.

Die Kritik an Regierungshandeln, die im Zuge sozialer Proteste und vor allem auch in der Weiterentwicklung von Demokratie eine wesentliche Rolle spielt, wird durch einen administrativen Akt (die Unterschrift) unterbunden.

Viele Initiativen fühlen sich vom Bundesministerium erpresst, weil diejenigen, die die Unterschrift nicht leisten, keine Förderung bekommen. Kritik und Protestschreiben, die von renommierten Wissenschaftler/innen und Organisationen an des Bundesministerium geschickt wurden, sind nicht berücksichtigt worden.

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der AntifaschistInnen (VVN-BdA) hat sich, wie viele andere, entschieden, die Klausel nicht zu unterschreiben.[1] Dadurch fehlen dem Verein jedoch wesentliche Fördermittel. In Hamburg einigte sich die Grüne-Alternative-Liste (GAL) gemeinsam mit der SPD darauf, dass den betroffenen Initiativen in Hamburg alle rechtlichen und finanziellen Risiken der Unterzeichnung der „Extremismusklausel“ abgenommen werden. Hierbei übernimmt die Stadt Kosten für Rechtsstreitigkeiten und im Zweifel die Förderung, falls das Bundesministerium Fördergelder zurückfordert.[2]

Erhebung zu den Auswirkungen[Bearbeiten]

Um mehr über die Auswirkungen der verlangten Unterschrift unter die Klausel zu erfahren, führt der Bildungsverein Mobi e.V. (Hamburg) eine Online-Erhebung durch. Initiativen und Einrichtungen, die aus den entsprechenden Bundesprogrammen gefördert werden, sind aufgefordert, den Fragebogen auszufüllen. Die eingereichten Daten werden anonym ausgewertet und ein Bericht veröffentlicht.

Gerichtsurteil[Bearbeiten]

Auf Klage eines betroffenen Vereins, dessen Förderung von der Unterzeichnung der Klausel abhängig gemacht wurde, hat am 25.04.2012 das Verwaltungsgericht Dresden geurteilt (Az. 1 K 1755/11), diese Klausel sei rechtswidrig, weil zu unbestimmt. Es sei unklar, wer "Partner" sei und welches Verhalten dem Verein konkret abverlangt werde. [3]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Portal "Mut gegen rechte Gewalt: „Extremismusklausel“: Unterschrift verweigert, und nun?, Artikel vom 28.06.2011
  2. Ebenda
  3. Siehe hierzu auch die Pressemitteilung von Monika Lazar MdB zum Urteil.

Weblinks[Bearbeiten]