KommunalWiki:Bildrechte

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Auch bei Bildern, die in das KommunalWiki eingefügt werden, sind natürlich die Urheberrechte zu beachten. Hier sollen nur Bilder hochgeladen werden, die unter der Creative-Commons-Lizenz CC-BY-SA stehen (mehr dazu: KommunalWiki:Urheberrechte). Doch sind bei Bildern auch weitere Rechte zu beachten.

Urheberrecht[Bearbeiten]

Das Urheberrecht an einem Bild liegt bei dem/derjenigen,die das Bild erstellt, also z. B. fotografiert hat. Nur der Fotograf / die Fotografin kann sein/ihr Bild unter eine CC-Lizenz stellen. Dies ist die erste Voraussetzung für die Verwendung eines Bildes im KommunalWiki. Also: Entweder ein eigenes Bild verwenden (mit dem Hochladen stimmst du der CC-Lizenz zu) oder bei Bildern aus anderen Quellen vor dem Hochladen die Lizenz klären!

Recht am eigenen Bild[Bearbeiten]

Ein wichtiges Recht, das zusätzlich ins Spiel kommen kann, ist das "Recht am eigenen Bild" von dargestellten Personen. Sofern Personen auf Bildern dargestellt sind, müssen sie gefragt werden, ob sie mit der Veröffentlichung des Bildes in einem bestimmten Kontext einverstanden sind. Hierbei gibt es jedoch einige Ausnahmen.

Ausnahme: Person der Zeitgeschichte[Bearbeiten]

Erste Ausnahme: Es handelt sich um eine Person der Zeitgeschichte, die bei einem öffentlichen Auftritt abgebildet wird. Typischer Fall: Ein Politiker / eine Politikerin spricht auf einer öffentlichen Veranstaltung, im Parlament oder in einem anderen öffentlich tagenden Gremium. In diesem Fall muss die Person es hinnehmen, wenn ein Foto, das sie bei dieser Gelegenheit zeigt, veröffentlicht wird. Nicht erlaubt ist aber, solche "öffentlichen Personen" bei privaten Gelegenheiten, z. B. in ihrem eigenen Haus und Garten, ohne Genehmigung zu fotografieren und die Fotos öffentlich zu verwenden.

Ausnahme: Öffentliche Veranstaltung[Bearbeiten]

Eine zweite Ausnahme ist eine öffentliche Veranstaltung, z. B. eine Demonstration oder eine Podiumsdiskussion. Wer an einer solchen Veranstaltung teilnimmt, muss damit leben, evtl. dabei fotografiert zu werden und dies Bild in der Öffentlichkeit zu sehen. Falls es sich jedoch um einen geschlossenen Kreis handelt (individuelle Einladung statt öffentlicher Ankündigung), gilt das schon nicht mehr.

Ausnahme: Abbildung der Person ist "Beiwerk"[Bearbeiten]

Die dritte Ausnahme: Die abgebildete Person ist nur zufällig auf dem Bild, ihre Abbildung war nicht beabsichtigt. Beispiel: Eine Straße, ein Gebäude wird fotografiert, und Personen, die sich zufällig am Ort des Geschehens befinden, geraten mit auf's Bild.

Wie finde ich Bilder, die für das KommunaWiki (rechtlich) geeignet sind?[Bearbeiten]

  • Eine gute Quelle sind die WikiMedia Commons. Hier sammelt eine internationale Community mitlerweile schon über 9 Mio. Bilder und andere Mediendateien, die zur freien Verwendung unter einer offenen Lizenz zur Verfügung stehen. Es handelt sich um ein Schwesterprojekt der wikipedia.
  • Große Bilddatenbanken wie z. B. Flickr erlauben die gezielte Suche nach Bildern, die unter einer CC-Lizenz stehen und somit auch im KommunalWiki verwendet werden können.

Weblink[Bearbeiten]

Recht am Bild. Informative Seite mit umfassenden Informationen zu allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Bildern

Siehe auch[Bearbeiten]

KommunalWiki:Urheberrechte

Hilfe:Bilder einfügen