Krankenhaus

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Ein Krankenhaus ist eine medizinische Einrichtung, die dazu ausgestattet und organisiert ist, Patienten zu diagnostizieren, zu behandeln und pflegerisch zu versorgen, wobei ein Team von qualifizierten Gesundheitsfachkräften wie Ärzten und Pflegekräften zur Verfügung steht und die Infrastruktur für unterschiedliche medizinische Fachbereiche und Notfallversorgung bietet.

In Deutschland gliedert sich die gesundheitliche Versorgung in drei Bestandteile: niedergelassene Ärzte, die die Primärversorgung von Patienten in Form von ambulanter Behandlung wahrnehmen, Krankenhäuser, die die Akutversorgung in Form von stationärer Behandlung übernehmen, und der Bereich Rehabilitation. Die Aufgabe eines Krankenhauses besteht darin, flächendeckend die stationäre Versorgung von Patienten sicherzustellen.

Finanzierung[Bearbeiten]

Grundlage für die Finanzierung eines Krankenhauses in Deutschland ist das duale Prinzip. Dabei sind Investitionskosten und Betriebskosten zu unterscheiden. Öffentliche Fördermittel sollen die Investitionskosten abdecken. Die Krankenkassen zahlen die Betriebskosten, wie Personalkosten und Kosten für Sachmittel. Seit 2010 gelten für die Abrechnung mit der Krankenkasse landeseinheitliche Basisfallwerte.[1]

Stationäre Pflege im Krankenhaus[Bearbeiten]

In der Ambulanz eines Krankenhauses findet die Behandlung von leichteren oder eiligen Fällen statt. Patienten der Notaufnahme kommen nur dann in den stationären Bereich, wenn eine besondere Behandlung notwendig ist oder der Patient noch zur Beobachtung im Krankenhaus bleiben muss. Patienten, die zur stationären Pflege im Krankenhaus sind, kommen auf die eigentliche Bettenstation, die in verschiedene Abteilungen und Intensivstation aufgegliedert ist.

Dort stehen verschiedene Arten von Betten in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Meistens unterscheidet man zwischen Pflegebetten und Komfortbetten. Beide Bettarten lassen sich mit Rollen schieben. Die Betten lassen sich in der Höhe verstellen und bieten die Möglichkeit Mahlzeiten zu sich zunehmen.[2] Zur stationären Pflege in einem Krankenhaus gehört jedoch nicht nur die medizinische Versorgung der Patienten sowie passende Betten. Darüber hinaus erhalten Patienten Unterkunft und Verpflegung. Sie ist die teuerste Form der medizinischen Versorgung in einem Krankenhaus. Neben der klassischen vollstationären Pflege rund um die Uhr gibt es die teilstationäre Behandlung. Patienten belegen ein Bett dann nur tagsüber oder nur nachts.

Beispiele für spezialisierte Tageskliniken sind Dialyse-Abteilungen, geriatrische oder psychiatrische Einrichtungen. Teilstationäre Pflege kann auch nach einer minimalinvasiven ambulanten Operation notwendig sein, wenn der Patient nur wenige Stunden zur Nachbetreuung stationär aufgenommen wird.

Trägerschaft von Krankenhäusern[Bearbeiten]

Die meisten Krankenhäuser in Deutschland haben einen öffentlich-rechtlichen oder einen freigemeinnützigen Träger Kommunale Gemeinden sind maßgeblich an der Trägerschaft von Krankenhäusern beteiligt. Aber auch immer mehr Krankenhäuser sind in privater Trägerschaft. Häuser in privater Trägerschaft sind in der Regel kleiner und haben weniger Betten als die anderen Trägertypen. Teilweise haben auch öffentlich-rechtliche oder freigemeinnützige Klinken eine privatwirtschaftliche Rechtsform. Maßgeblich für den Betrieb eines Krankenhauses sind die „Vorgaben der staatlichen Krankenhausplanung“, die von den einzelnen Bundesländern bestimmt werden.

Für die verschiedenen Krankenhaus gibt es festgeschriebene Versorgungsaufträge. Darin sind insbesondere die Anzahl der Fachabteilungen und die dazugehörige Bettenzahl festgelegt. Was eine Krankenhausbehandlung kostet und weitere Regelungen zu Krankenhausbehandlungen verhandeln die Krankenhausträger mit den Krankenkassen.

Organisatorische Gliederung[Bearbeiten]

Krankenhäuser sind nach Fachabteilungen untergliedert, wie Innere Medizin, Gynäkologie, Intensivmedizin, Kardiologie oder Orthopädie. Dabei gibt es bettenführende Abteilungen und diagnostische Abteilungen, wie die Radiologie. Jede Einheit, wie Tageskliniken oder Ambulanzen, gehört zu einer Fachabteilung, die ein Chefarzt leitet. Die Geschäftsführung übernehmen Verwaltungsdirektor, Ärztlicher Direktor und Pflegedienstleistung gemeinsam.

Modernere Organisationsstrukturen haben das Ziel, die Effizienz von Krankenhäusern zu erhöhen. Sie setzen auf eine modulare Organisation, ein sogenanntes Modulsystem. Sie unterscheiden in diagnostische, pflegerische und therapeutische Module. Gemäß diesem System lassen sich folgende Bereiche der Krankenpflege unterscheiden:

Low Care Station[Bearbeiten]

Hier findet die Behandlung von wenig pflegebedürftigen Patienten statt oder von relativ mobilen Patienten, die nur eine kurzzeitige stationäre Behandlung benötigen.

Normalstation[Bearbeiten]

Auf der Normalstation sind Patienten untergebracht, die bettlägerig sind und Pflege und Behandlung benötigen. Hier findet keine Intensivpflege statt.

Überwachungsstation[Bearbeiten]

Patienten, die nicht beatmet werden, aber eine intensivmedizinische Überwachung benöten, sind auf dieser Station untergebracht. Eine umfassende intensivmedizinische Betreuung ist auf der Überwachungsstation nicht möglich.

Intensivstation[Bearbeiten]

Die Intensivstation ist für Patienten, die beatmungspflichtig sind, und zur Betreuung von Langliegepatienten, die eine pflegeintensive Betreuung benötigen.

Es gibt auch spezielle Zentren, die nach Krankheitsbildern eingerichtet werden. Das soll dazu beitragen, die sogenannten Behandlungspfade bei der Versorgung von Patienten zu optimieren.

Eine weitere Möglichkeit, ein Krankenhaus zu gliedern, ist die funktionelle Gliederung. Dabei sind die Krankenhäuser in funktionale Bereiche unterteilt.

  • Untersuchung und Behandlung
  • Bettenstationen
  • Physiotherapie
  • Sozialdienste und Krankenhauskapelle
  • Servicestellen für Patienten und Besucher
  • Versorgung und Entsorgung
  • Verwaltung
  • Forschung und Lehre

Kommunalpolitischer Einfluss auf Krankenhäuser[Bearbeiten]

Die kommunalen Gemeinden in Deutschland spielen eine signifikante Rolle bei der Förderung und Verwaltung von Krankenhäusern. Ihre Beteiligung ist entscheidend, um eine konsistente und effektive Gesundheitsversorgung sicherzustellen.

Verwaltung und Finanzierung:[Bearbeiten]

Kommunale Gemeinden sind Träger vieler Krankenhäuser in Deutschland.[3] Als solche sind sie für die strategische Planung, Verwaltung und Finanzierung dieser Einrichtungen verantwortlich. Hierbei handelt es sich oft um öffentliche Krankenhäuser, die einen wesentlichen Anteil an der stationären Versorgung in ihrer jeweiligen Region leisten. Die Gemeinden sind verpflichtet, die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen, um den laufenden Betrieb und notwendige Investitionen in Gebäude, Technik und Personal zu finanzieren. Die Gemeinde Schongau führte einen Bürgerentscheid durch, beidem die Gemeinde entscheiden konnte, wie die Zukunft des Krankenhauses aussehen soll. Dadurch wurden alle Bürger in die Entscheidung mit reingenommen.[4]

Sicherstellung der Versorgung:[Bearbeiten]

Eine wichtige Aufgabe kommunaler Gemeinden ist die Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung für die Bevölkerung. Sie müssen gewährleisten, dass in den von ihnen getragenen Krankenhäusern eine ausreichende Zahl von Betten, medizinischen Geräten und qualifiziertem Personal vorhanden ist. Des Weiteren sind sie dafür verantwortlich, spezialisierte medizinische Dienstleistungen und Notfallversorgung sicherzustellen, um auf die spezifischen Gesundheitsbedürfnisse ihrer Gemeinschaften zu reagieren. Unter bestimmten Umständen kam es auch schon in der Vergangenheit dazu, dass sich Gemeinden entschieden haben ein Krankenhaus an private Hand zu verkaufen. So verkaufte der Landkreis Lüchow-Dannenberg sein Krankenhaus an die Deutsche Klinik GmbH.[5]

Innovations- und Qualitätsförderung:[Bearbeiten]

Gemeinden beteiligen sich aktiv an Initiativen zur Qualitätssicherung und -verbesserung in Krankenhäusern. Durch die Implementierung und Überwachung von Qualitätsstandards und -richtlinien tragen sie dazu bei, die medizinische Versorgung auf hohem Niveau zu halten. Außerdem fördern sie innovative Projekte und Technologien im Gesundheitsbereich, um die Versorgungsqualität weiter zu verbessern und die Patientenzufriedenheit zu erhöhen.

Literatur, Links[Bearbeiten]

  • Barbara Schmidt-Rettig, Siegfried Eichhorn: Krankenhausmanagementlehre. Theorie und Praxis eines integrierten Konzepts. Kohlhammer, Stuttgart 2008, ISBN 978-3-17-019914-9.
  • Arne Thomsen: Katholisches Krankenhauswesen im Ruhrrevier. Entwicklungen und Akteure von den Anfängen der Industrialisierung bis zum Ersten Weltkrieg (Quellen und Studien. Veröffentlichungen des Instituts für kirchengeschichtliche Forschung des Bistums Essen Band 14). Aschendorff Verlag, Münster 2012, ISBN 978-3-402-14621-7.
  • A. Vera, K. Foit: Modulare Krankenhausorganisation und Effizienz In: ZfB – Zeitschrift für Betriebswirtschaft, 4, 2005, S. 357–382.

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. gkv-spitzenverband.de: Landeseinheitliche Basisfallwerte für Krankenhäuser, 09.10.2023
  2. betten.de: Arten von Betten, 09.10.2023
  3. Kommunalforum.de: Gemeinden als Träger von Krankenhäusern, 09.10.2023
  4. sueddeutsche.de: Kommunaler Bürgerentscheid über Krankenhaus, 01.12.2022
  5. vsa-verlag.de: Verkauf von Krankenhäuser in private Hand, 16.10.2021