Kriminalitätsursachen

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"Die beste Kriminalpolitik liegt in einer guten Sozialpolitik", meinte Franz von Liszt (1851-1919, der berühmte Strafrechtslehrer des 19. Jahrhunderts. Er bekundete damit gleichzeitig, daß für ihn die Hauptursache krimineller Verfehlungen in der Armut und den mangelnden materiellen Möglichkeiten der großen Masse der Bürger liegt. Moderne Ansätze der Erklärung der Kriminalitätsursachen verwerfen die These Franz von Liszts keineswegs, ergänzen und vertiefen sie aber.

So schreibt Dr. Gertrud Witte, die Beigeordnete des Deutschen Städtetages im Dezernat Recht und Verfassung: "Zu den tieferliegenden Ursachen für die Zunahme von Gewalt und Kriminalität sind insbesondere der Wertewandel bzw. Werteverlust zu rech¬nen, die Loslösung von traditionellen Bindun¬gen an Familie, Elternhaus, Nachbarschaft, Verein und Verbände und eine Dominanz rein individueller Wertorientierungen. Aus ihnen folgen Veränderungen im Verhalten wie Ellenbogenmentalität, falsch verstandener Individualismus auf Kosten anderer und eine verbreitete Konsumentenhaltung gegenüber dem Staat. Dazu können u.a. die Verschlechterung der persönlichen Situation auf dem Ausbildungs-, Arbeits-, und Wohnungsmarkt, subjektive Abstiegsängste, die seelisch belastende Vereinsamung vieler Menschen, das Ausgrenzen von Minderheiten, das "Nicht-arbeiten dürfen" der Asylbewerber, die an Auflagenhöhen und Einschaltquoten orientierte Berichterstattung in den Medien als Ursachenverstärker oder als Auslöser von Gewalt und Kriminalität hinzukommen." (in Der Städtetag 11/1995, S. 755)

Heribert Ostendorf vertritt die Meinung, "Kriminalität läßt sich nicht mit einer einzigen Theorie erklären" (in Informationen zur Politischen Bildung Nr. 248/3. Quartal 1995: "Kriminalität und Strafrecht"), und unterscheidet sieben Kriminalitätsursachen-Theorien: 1. die Lehre vom "geborenen Verbrecher" (besagt: der Apfel fällt nicht weit vom Stamm), 2. die Entwicklungstheorie (besagt: Jugendliche schlagen öfter über die Stränge und kommen so mit dem Gesetz in Konflikt), 3. die Sozialisiationstheorie (besagt: kriminelle Verfehlungen sind Folge von mißlungener Erziehung), 4. die Lerntheorie (besagt: schlechte Vorbilder stimulieren zum Verbrechen), 5. die Frustrations-Aggressions-Theorie (besagt: Ärger und Enttäuschung werden in Kriminaldelikten abreagiert), 6. die Anomie-Theorie (besagt: Reichtum und Wohlstand versuchen Leute, die dazu nicht die Mittel besitzen, wie z.B. Jugendliche, Arbeitslose, finanziell Schlechtergestellte, sich notfalls auch "a nomos" (griech. = ohne Gesetz) anzueignen), 7. der Etikettierungsansatz (besagt: der Staat etikettiert mit seiner Definitionsmacht gewisse Dinge als kriminell und verfolgt "Täter", wobei die monierten Straftatsbestände allein aus seiner Begutachtung zu Gesetzesverstößen werden, z.B. der Verkauf und Erwerb kulturfremder Drogen wie Cannabis, Kokain und Heroin aber das gleichzeitige Gestattetsein von Kaffee und Alkohol). Während nach Ostendorf die Lehre vom "geborenen Verbrecher" heute kaum noch eine Rolle spielt, zeichnen sich die anderen der genannten Theorien dadurch aus, daß sie von der gesellschaftlichen Abhängigkeit der Kriminalität ausgehen. Die einzelnen Ansätze erklären dann spezifische Deliktgruppen oder den ursächlichen Sozialisiationskontext für Kriminalität, ohne jedoch die Eigenverantwortlichkeit des Täters damit zu negieren. "Kriminalität ist potentiell in allen Menschen, auch wenn schwere Delikte nur von einer Minderheit verübt werden." (Ostendorf, ebd.)

Gerald Munier (AKP-Redaktion Bielefeld, Juli 2001)


Literatur[Bearbeiten]

Bernhard Frevel: Kriminalität - Gefährdung der Inneren Sicherheit (Leske + Budrich, Opladen 1999, ISBN 3-8100-2249-7)

René Bendit/Wolfgang Erler/Sima Nieborg/Heiner Schäfer (Hrsg.): Kinder- und Jugendkriminalität - Strategien der Prävention und Intervention in Deutschland und den Niederlanden (Leske + Budrich, Opladen 2000, ISBN 3-8100-2382-5)

Wilfried Breyvogel (Hg.): Stadt, Jugendkulturen und Kriminalität (Dietz Taschenbuch 81, Bonn 1998, ISBN 3-8012-3081-3)