Asylberechtigte

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Asylberechtigte sind Personen, deren Asylverfahren positiv beschieden wurde und die das Recht auf Asyl in Deutschland gemäß Artikel 16 a des GG] erhalten haben. Das Asylverfahren ist demnach abgeschlossen. Asylberechtigt ist eine Person, die wegen ihrer Rasse, Nationalität, politischen Überzeugung oder auch religiösen Zugehörigkeit im Falle einer Rückkehr in ihr Heimatland bzw. Herkunftsland einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung ausgesetzt sein wird. Diese Person hat quasi keine Alternative zur Flucht und hat im Herkunftsland keinen anderweitigen Schutz.

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Quelle[Bearbeiten]

Die erste Fassung dieses Artikels wurde mit freundlicher Genehmigung dem Juraforum entnommen.