Quorum

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Ein Quorum ist eine Mindestzahl, die bei einer Wahl oder Abstimmung erreicht werden muss, damit ihr Ergebnis gültig ist. Das Quorum wird meist als Prozentsatz der Wahl- oder Abstimmungsberechtigten ausgedrückt.

Arten von Quoren[Bearbeiten]

Ein Unterschriftenquorum (oder Einleitungsquorum) meint die Anzahl der Wahlberechtigten, die ein Bürgerbegehren unterschrieben haben müssen, damit es zum Bürgerentscheid kommen kann.

Ein Abstimmungsquorum meint eine Mindestzahl, die bei der eigentlichen Abstimmung (z. B. dem Bürgerentscheid) erreicht werden muss. Es gibt zwei Arten:

  • Ein Beteiligungsquorum bedeutet, dass ein bestimmter Prozentsatz der Stimmberechtigten sich am Bürgerentscheid beteiligen muss. Ein Beteiligungsquorum kann dazu führen, dass Gegner/innen eines Bürgerbegehrens auf mangelnde Beteiligung statt auf viele Gegenstimmen setzen und ihre Taktik darauf ausrichten.
  • Ein Zustimmungsquorum meint, dass ein bestimmter Prozentsatz der Stimmberechtigten einer Vorlage zustimmen muss, damit sie angenommen ist.

Welche Quoren sinnvoll sind, ist politisch umstritten. Bei zu niedrigen Quoren könnte eine Minderheit eine Entscheidung durchsetzen, wenn sich ein großer Teil der Abstimmungsberechtigten für die entsprechende Frage nicht ausreichend interessiert; ein zu hohes Quorum macht Abstimmungen aussichtslos und stellt ein Hindernis für direkte Demokratie dar.

Je nach Bundesland, oft differenziert nach Gemeindegrößen, liegen Beteiligungsquoren für die Unterschriftensammlung bei Bürgerbegehren heute zwischen 2 und 15 %. Zustimmungsquoren liegen - ebenfalls je nach Bundesländ und Gemeindegröße - zwischen 8 und 30 %. Nur in den Hamburger Bezirken gibt es kein Abstimmungsquorum.[1]

Fußnote[Bearbeiten]

  1. Zu Einzelheiten vgl. Bürgerbegehrensbericht 2014, Tabelle 1, S. 12

Quelle[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]