Internationale Arbeits-Organisation
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Die Internationale Arbeits-Organisation (IAO; international: International Labour Organization, ILO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Sie wurde im Jahr 1919 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Genf. Die ILO verfügt über eine dreigliedrige Struktur, die im UN-System einzigartig ist: Die 183 Mitgliedsstaaten sind durch Repräsentanten sowohl von Regierungen als auch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Organen der ILO vertreten.
Schwerpunkte der Arbeit der ILO sind die Formulierung und Durchsetzung internationaler Arbeits- und Sozialnormen, insbesondere der Kernarbeitsnormen, die soziale und faire Gestaltung der Globalisierung sowie die Schaffung von menschenwürdiger Arbeit als einer zentralen Voraussetzung für die Armutsbekämpfung.
Struktur[Bearbeiten]
Die Internationale Arbeits-Organisation verfügt über drei Organe:
- Die Internationale Arbeitskonferenz (IAK) verabschiedet Übereinkommen, Empfehlungen und Resolutionen, beschließt das Arbeitsprogramm der ILO und den Haushalt;
- Der Verwaltungsrat koordiniert die Aktivitäten der ILO, setzt die Beschlüsse und Übereinkommen um und ist für das Beschwerdesystem verantwortlich;
- Das Internationale Arbeitsamt ist zuständig für die Technische Zusammenarbeit und die Hilfe für Mitgliedsländer, für Dokumentation und Forschung sowie die inhaltliche Vorbereitung der Konferenzen, der Übereinkommen und des Haushalts.
Weblinks[Bearbeiten]
Internationale Arbeitsorganisation, Vertretung in Deutschland