Diskussion:Kommunalaufsicht

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Kommunalaufsicht ist mehr als Finanzaufsicht. Unter Kommunalaufsicht müsste u. a. stehen:

  • Ausgestaltet als Rechts- oder Fachaufsicht je nach Aufgabe (Selbstverwaltungsaufgaben oder Auftragsverwaltung, Verweis auf kommunale Aufgaben)
  • Zuständigkeit in den Ländern unterschiedlich geregelt; traditionell für kreisangehörige Gemeinden der Kreis, für Kreise und kreisfreie Städte das Innenministerium, oft vertreten durch die Regierungsbezirke. Es gab aber in jüngerer Zeit teilweise Hochzonung. Bei Fachaufsicht kann auch der Bund zuständig sein. Wäre für jedes Bundesland darzustellen, weil viele Nutzer/innen die Situation für ihr Bundesland kennen wollen.

--Wolfgang Pohl (Diskussion) 12:43, 21. Apr. 2016 (CEST)

Zur Finanzaufsicht auszuwerten: Bertelsmann Stiftung, Die Kommunalaufsicht. Eine Black Box im Wandel, Projektbericht mit weiteren Materialien

--Wolfgang Pohl (Diskussion) 12:47, 17. Sep. 2020 (CEST)