Kooperative Bürgerbeteiligung in Heidelberg

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Die Stadt Heidelberg hat in einem partizipativen Prozess und mit wissenschaftlicher Begleitung Leitlinien für eine auf Dauer angelegte kooperative Bürgerbeteiligung bei Planungs- und Entscheidungsprozessen entwickelt.

Als Vorteile einer auf Dauer angelegten, systematischen und kooperativen Bürgerbeteiligung werden gesehen:

  • Sie schafft Vertrauen unter allen Beteiligten;
  • sie kumuliert Erfahrungen und ermöglicht so eine kontinuierliche Optimierung;
  • sie fokussiert nicht auf die Konflikte, sondern auf die Lösungen;
  • die kooperative Beteiligung ist geeigneter als andere Verfahren, die Ziele von Bürgerbeteiligung zu erreichen.

Ausgangspunkt und Verfahren[Bearbeiten]

Ausgangspunkt war ein erfolgreicher Bürgerentscheid gegen die geplante Erweiterung der Stadthalle. Am 25.7.2010 stimmten 67,1% gegen die Planung und brachten sie zu Fall. Daraufhin beschloss der Rat am 21.10.2010, mit der Ausarbeitung von Leitlinien für eine systematische Bürgerbeteiligung an Planungs- und Entscheidungsprozessen zu beginnen. Nach dem Ratsbeschluss über die Leitlinien wurden sie in Pilotverfahren erprobt und letztlich in einer kommunalen Satzung verbindlich festgeschrieben.

Der Prozess war trialogisch angelegt: Als beteiligten Gruppen wurden Bürgerschaft, Politik/Rat sowie Verwaltung angesehen, hinzu kam die wissenschaftliche Begleitung unter Leitung von Prof. Dr. Helmut Klages.

Als Anerkennung für ihre Pionierrolle bei der Etablierung einer verbindlichen kommunalen Bürgerbeteiligung erhielt die Stadt Heidelberg gemeinsam mit Prof. Klages am 10.09.2016 den Preis "Bürgerbeteiligung schafft Zukunft" der Stiftung Mitarbeit.

Ziele und Gestaltungsmerkmale[Bearbeiten]

Die Ziele von Bürgerbeteiligung wurden zunächst von den drei Gruppen getrennt formuliert. Anschließend wurden sie in der gesamten Runde diskutiert und zu gemeinsamen Zielen verdichtet. Als oberstes Ziel wurde die Schaffung von Transparenz und gegenseitigem Vertrauen sowie der Aufbau einer Beteiligungskultur formuliert.

Dabei wurden vorläufig 10 wesentliche Gestaltungskriterien herausgearbeitet:

  1. Beteiligungsverfahren können durch die Verwaltung, die Politik oder aus der Bürgerschaft heraus gestartet werden.
  2. Für Bürgerbeteiligung müssen verbindliche Kriterien festgelegt werden.
  3. Beteiligung muss möglichst frühzeitig einsetzen.
  4. Eine prozesshafte Beteiligung muss gewährleistet werden unter kontinuierlicher Verzahnung von Verwaltungs-, Beteiligungs- und Entscheidungsprozessen
  5. Die Zuständigkeiten für die konkrete Gestaltung der Prozesse und die Auswahl der Beteiligten muss festgelegt sein.
  6. Die Ergebnisse müssen in eine breite Öffentlichkeit rückgekoppelt werden.
  7. Ein moderierender Umgang mit erkennbar werdenden Interessendivergenzen mit dem Ziel der Konfliktbeilegung ist notwendig.
  8. Der Verbindlichkeitsgrad von Beteiligungsergebnissen muss geklärt sein.
  9. Die Ergebnisse müssen evaluiert werden.
  10. Eine breite öffentliche Kommunikationskultur muss gestaltet werden, die unterschiedliche Medien einbezieht.

Vorhabenliste[Bearbeiten]

Um eine Bürgerbeteiligung zu ermöglichen, muss die Öffentlichkeit über Vorhaben in einem frühen Stadium informiert werden. Heidelberg hat daher - bundesweit bisher einzigartig - im November 2012 eine "Vorhabenliste" eingeführt, auf der Grundüberlegungen zu Vorhaben der Stadt in der Regel mindestens drei Monate vor der Erstberatung in einem Bezirksbeirat bzw. in einem Gremium des Gemeinderats veröffentlicht werden.

Weblinks[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]