6×24-Regelung
Eine 5×24-Regelung bzw. eine 6×24-Regelung meint eine Bestimmung im Ladenöffnungsgesetz eines Landes, wonach Geschäfte an 5 bzw. 6 Tagen in der Woche rund um die Uhr geöffnet sein dürfen. Ohne eine Regelung dieser Frage im Landesrecht gilt das Bundesladenschlussgesetz, das die Ladenöffnung generell nur von 6 bis 20 Uhr erlaubt.
Die 6×24-Regelung gilt in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Für die 5×24-Regelung haben sich Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen entschieden; Samstags dürfen Geschäfte hier nur bis 22 Uhr (Mecklenburg-Vorpommern) bzw. 20 Uhr öffnen. In Rheinland-Pfalz und Sachsen ist die Ladenöffnung an 6 Tagen im Jahr von 6 bis 22 Uhr erlaubt. Ladenöffnung nur bis 20 Uhr gilt in Bayern sowie dem Saarland.
- Siehe hierzu den ausführlichen Artikel: Ladenöffnungszeiten.