Asylbewerber/in

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Als Asylbewerber/in werden Personen bezeichnet, die in einem fremden Staat um Schutz und Aufnahme vor Verfolgung nachsuchen. Es handelt sich also um Personen bzw. geflüchtete Menschen, die bereits einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt hat. Die Person befindet sich somit noch im laufenden Asylverfahren und gilt (noch) nicht als asylberechtigt, das Asylverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Asylbewerber/innen werden häufig auch als Asylsuchende bezeichnet; dieser Begriff kann allerdings auch Menschen einschließen, die beabsichtigen, einen Asylantrag zu stellen, dies aber noch nicht getan haben.

Dagegen gilt der Begriff "Asylant" als abwertend; er knüpft assoziativ an Wörter wie Querulant, Simulant oder auch Ignorant an. Zudem dient er als Sammelbegriff für Geflüchtete, ohne dabei zwischen Asylsuchenden, Asylberechtigten oder abgelehnten Antragsteller/inne/n zu unterscheiden. Er sollte also in einer ernsthaften politischen Debatte nicht verwendet werden.

Quelle[Bearbeiten]

Die erste Fassung dieses Artikels wurde mit freundlicher Genehmigung dem Juraforum entnommen.