Bauverbot in Küstennähe

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Das Land Schleswig-Holstein hat mit der Änderung des Landesnaturschutzgesetzes im Mai 2016 ein Bauverbot in Küstennähe erlassen. In einem Streifen von 150 m entlang der Meeresküsten sowie von 50 m entlang größerer Gewässer ist das Bauen grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen gelten beispielsweise für Bauten des Küsten- oder Hochwasserschutzes, aber auch (entsprechend § 34 BauGB) dort, wo innerhalb bereits bestehender zusammenhängender Bebauung in Ortschaften ein Anspruch auf Genehmigung besteht. Weiterhin darf auch dort gebaut werden, wo ein geltender Bebauungsplan dies erlaubt; dies gilt auch für Bebauungspläne, die in den kommenden fünf Jahren beschlossen werden. Die Kommunen können somit das Bauen in Küstennähe auch in absehbarer Zukunft ermöglichen.

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