Briefwahl

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VG Hannover: Alleinige Briefwahl u.U. zulässig[Bearbeiten]

Im Juni 2021 erklärte das Verwaltungsgericht (VG) Hannover die Stichwahl zum Amt des Landrats des Landkreises Hameln-Pyrmont (Niedersachsen) ausschließlich in Briefwahl ausnahmsweise für zulässig. Der erste Wahlgang hatte am 08.03.2020 stattgefunden, die anschließend notwendige Stichwahl war ursprünglich für den 22.03. geplant. Da eine Woche vor dem Wahltermin die Corona-Beschränkungen in Kraft traten, beschloss der Landkreis, die Stichwahl auf den 05.04.2020 zu verschieben und sie ausschließlich als Briefwahl abzuhalten. Dagegen klagte ein wahlberechtigter Bürger, nachdem sein Einspruch durch den Kreistag zurückgewiesen worden war. Seine Argumente: Die Vorschriften des Wahlrechts, das eine Stimmabgabe vor Ort und die Briefwahl nur als Ausnahme vorsieht, seien nicht eingehalten worden. Analphabeten und Spontanwähler würden durch eine reine Briefwahl eingeschränkt. Das Infektionsschutzgesetz stelle keine taugliche Rechtsgrundlage für die erfolgten Einschränkungen des Wahlrechts dar.

Das Gericht beantwortete die Frage nicht, ob das Wahlrecht in diesem Fall verletzt worden war. Für einen erfolgreichen Einspruch, so das Gericht, müsse nämlich zusätzlich nachgewiesen werden, dass der Wahlfehler das Ergebnis mit einer konkreten, nach der Lebenserfahrung begründeten Wahrscheinlichkeit beeinflusst habe. Eine nur theoretisch-abstrakte Möglichkeit reiche nicht. Das Gericht konnte nach ausführlicher Erörterung keine "wie auch immer messbare Bevor- oder Benachteiligung eines Stichwahlkandidaten" feststellen. Dafür spreche schon die im zweiten Wahlgang um mehr als 5% angestiegene Wahlbeteiligung. Sollten dennoch Wählergruppen an der Stimmabgabe gehindert worden sein, gebe es keine Anzeichen dafür, dass ihre Stimmen gerade dem unterlegenen Kandidaten zugute gekommen wären, dass also bei der Wahl im Wahllokal ein anderes Wahlergebnis herausgekommen wäre.[1]

Die Begründung des Gerichts läuft auf die Schlussfolgerung hinaus, dass eine Wahl ausschließlich als Briefwahl unter anderen Umständen möglicherweise hätte wiederholt werden müssen - nämlich dann, wenn ein Verstoß gegen das Wahlrecht festgestellt wird (der hier nicht geprüft wurde) und dieser mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit das Wahlergebnis verfälscht. Die Abweichung vom Wahlrecht ohne gesetzliche Grundlage (z.B. eine entsprechende Regelung im Infektionsschutzgesetz) bleibt damit ein Risiko.

  1. VG Hannover, Urteil vom 24.06.2021, Aktenzeichen: 1 A 5987/20. Der Volltext liegt noch nicht vor, siehe jedoch die Pressemitteilung des Gerichts "Wahlprüfungsklage gegen Direktwahl des Landrats des Landkreises Hameln-Pyrmont erfolglos", 25.06.2021. Vgl. auch die Pressemitteilung des Gerichts vor der Verhandlung: "Streit um Gültigkeit der Wahl des Landrats des Landkreises Hameln-Pyrmont", 22.06.2021; Zeit, Gericht erklärt Landratswahl in Hameln für gültig, 24.06.2021. Die Stichwahl hatte Dirk Adomat (SPD) recht knapp mit 51,14% der Stimmen gegen Torsten Schulte (Grüne) für sich entschieden.