Deutscher Landkreistag

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Der Deutsche Landkreistag wurde 1916 gegründet und nannte sich bis 1924 "Verband deutscher Landkreise". Er ist der kommunale Spitzenverband der Kreise auf Bundesebene. Mittelbar gehören der Organisation alle 323 deutschen Landkreise als Mitglieder an, hinzu kommen einige Großverbände (höhere Kommunalverbände, Regionalverbände) als außerordentliche Mitglieder. Die 323 Landkreise sind entsprechend dem föderalen Aufbau der Bundesrepublik mit 13 Flächenstaaten in 13 Landkreisverbänden organisiert. Hinsichtlich der Fläche Deutschlands repräsentiert der Deutsche Landkreistag 96%, hinsichtlich der Einwohner insgesamt ca. 56 Mio. Menschen.

Die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Landkreistags ist in vier Arbeitsbereiche gegliedert. Organe sind die Landkreisversammlung (tritt alle 5 Jahre zusammen), der Hauptausschuss und das Präsidium. Der Hauptausschuss wird aus Delegierten gebildet, die von den 13 Landesverbänden benannt werden. Er bestimmt die Grundlinien der Politik des Verbandes. Das Präsidium wird von den 13 Vorsitzenden der Landesverbände gebildet, hinzu kommen ein weiterer Vertreter des Bayerischen Landkreistages, ein Vertreter der außerordentlichen Mitglieder, der Hauptgeschäftsführer und weitere kooptierte Mitglieder. Sieben Fachausschüsse bereiten die politischen Entscheidungen des Verbandes vor.

Weblink[Bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten]

  • Jaedicke, Wolfgang/Wollmann, Hellmut: Kommunale Spitzenverbände, in. Wollmann, Helmut/ Roth, Roland (Hrsg.): Kommunalpolitik - Politisches Handeln in den Gemeinden, Bundeszentrale für politische Bildung Schriftenreihe Band 356, Bonn 1998, S. 306-322.