Diskussion:Netzwerk Solidarische Mobilität
Schwarzfahren 60 Euro, aber Falschparken nur 33 ct am Tag? http://clevere-staedte.de/deutschland-schlusslicht-bei-bussgeldern
Die "Beförderungserschleichung" wird in Deutschland nach § 265a Strafgesetzbuch sanktioniert (Erschleichen von Leistungen). In Deutschland wird je nach Verkehrsverbund der Anteil der Schwarzfahrer auf 0,6 % (Gelsenkirchen) bis sechs Prozent (Chemnitz) geschätzt. Seit 2003 betrug das erhöhte Beförderungsentgelt 40 Euro. Der Betrag wurde mit Wirkung vom 1. Juli 2015 auf 60 Euro erhöht.[1]
https://de.wikipedia.org/wiki/Bef%C3%B6rderungserschleichung
Diese Art der "Missnutzung" des ÖPNV - einer von allen Bürgern gemeinsam finanzierten und gemeinsam nutzbaren Ressource einer sog. common pool resource (CPR), mag zwar aus tradiertem deutschen Staats-Unterntanentum und der damit zusammenhängenden Strafrechtstradition erklärbar sein, entspricht aber nicht unbedingt einer intelligenten und sinnvollen sozialen Regelung! Diese Vorgehensweise mag zwar Abschreckungcharakter besitzen, aber sollen die Bürger wirklich vor der Nutzung des ÖPNV abgeschreckt werden?
Aus der Sichtweise des ÖPNV als CPR ergibt sich durch das Schwarzfahren ökonomisch zunächst die Feststellung: "Es entstehen keine zusätzliche Kosten!" Die "Grenzkosten" eines zusätzlichen Passagiers belaufen sich auf Null! Gleichwöhl sollte zur Vermeidung der Übernutzung dieser Ressource die "Missnutzung" durch die einzelnen mit Sanktionen belegt werden - allerdings nicht in abschreckender Weise sondern durch gezielte Anreize zur zukünftigen Nutzung des ÖPNV im Sinne nachhaltigen Mobilitäts-Verhaltens. Deshalb zur Diskussion mein folgender Vorschlag:
Fahrscheinkontrollen sollen weiterhin stattfinden.
Der Straftatbestand in der bisherigen Form wird in einen strafbewehrten Tatbestand der "Missnutzung" umgeformt.
Wird "Missnutzung" festgestellt, tritt ein mehrstufiges Verfahren gegenüber dem ertappten "Missnutzer" (unter Erfassung seiner persönlichen Daten, die in eine von befugten Kontrolleuren jederzeit abrufbare Datenbasis eingestellt werden) in Kraft:
1. Stufe: Wahl:
Zahlung Pauschalbetrag 20.-Euro oder Erwerb eines Tagesfahrscheines für den genutzten Verkehrsbereich in Höhe von mind.20.-Euro,
sowie in jedem Fall: Feststellung der Personalien.
2. Stufe Wird derselbe Fahrgast ein zweites Mal bei "miss-use" ertappt, ist
er verpflichtet ein Netz - Monatsticket zu erwerben
3. Stufe Wird derselbe Fahrgast ein drittes Mal ohne gültiges Ticket angetroffen muß
erein Monatsticket erwerben und eine "Buße" in Höhe von 50 Euro bezahlen.
Sollten Sie den Vorschlag für diskussionswürdig halten, würde ich mich über Ihren "return" freuen
Helmut Federmann -dipl.volkswirt- bcm@gmx.org