Entgeltordnung

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Die Entgeltordnung (EntgO) ist eine Ergänzung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Sie legt fest, welche Tätigkeiten zu welchen Eingruppierungen führen, d.h. letztlich wie die unterschiedlichen Tätigkeiten in der Verwaltung vergütet werden.

Obwohl der TVöD bereits im Oktober 2005 in Kraft getreten ist, wurden die Verhandlungen über die Entgeltordnung erst 2016 abgeschlossen. Bis dahin wurden Eingruppierungen nach altem Recht (BAT bzw. Überleitungs-Tarifverträge) vorgenommen.

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