Förderprogramm des GKV-Bündnis für Gesundheit

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Das „GKV-Bündnis für Gesundheit“ – eine Initiative aller gesetzlichen Krankenkassen - hat ein bundesweites Förderprogramm für sozial schwache Kommunen aufgelegt. Mit insgesamt etwa 40 Mio € unterstützt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in den Jahren 2020-2024 den bundesweiten Aufbau von kommunalen Strukturen, um Angebote zur Gesundheitsförderung für Bürgerinnen und Bürger zu etablieren. Das Programm richtet sich an jene Kommunen, die bisher noch keine oder nur wenige Steuerungselemente wie z. B. Gesundheitskonferenzen oder Runde Tische für Gesundheit haben. Über das Förderprogramm abgedeckt sind auch Personalressourcen, um Maßnahmen vor Ort zu koordinieren und einzelne Akteure zu vernetzen.

Je Kommune stehen für die gesamte Förderphase bis zu 250.000 Euro zur Verfügung. „Vor allem Kommunen in benachteiligten Gebieten fehlen oft die finanziellen Ressourcen, um verbindliche Strukturen für Prävention und Gesundheitsförderung aufzubauen. Solche Strukturen sind aber notwendig, damit Maßnahmen bedarfsgerecht geplant und umgesetzt werden können. Insbesondere dann können sie auch jene Bürgerinnen und Bürger erreichen, die bisher selten von Präventionsangeboten profitiert haben“, so Gernot Kiefer, Mitglied des Vorstands des GKV-Spitzenverbandes.

Bundesweit kommen für das Förderprogramm 185 sozial schwache Kommunen in Frage, also in etwa die Hälfte aller Kreise und kreisfreien Städte. Bei der Entscheidung, welche Kommunen als sozial schwach einzustufen sind, hat sich das „GKV-Bündnis für Gesundheit“ auf einen wissenschaftlichen Index des Robert-Koch-Instituts (German Index of Socioeconomic Deprivation - GISD) gestützt. Für die Stadtstaaten bestehen Sonderregelungen; hier werden ausgewählte Bezirke gefördert. Das Förderprogramm sieht neben den GKV-Geldern einen Eigenanteil der Kommunen vor. Dieser steigt im Zeitverlauf an, während der GKV-Anteil abnimmt. Nach dem Ende des Förderprogramms sollen die auf- und ausgebauten Strukturen dann alleine von den Kommunen getragen werden. Neben der finanziellen Hilfe können sich die teilnehmenden Kreise und Städte auch zu Konzeptions- und Umsetzungsfragen beraten lassen.

Kommunen können sich bis zum Jahresende 2019 bewerben (siehe Förderbekanntmachung).

Quelle[Bearbeiten]