Höherer Kommunalverband
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Als höherer Kommunalverband (HKV) wird eine auf kommunaler Selbstverwaltung beruhende Körperschaft des öffentlichen Rechts bezeichnet, die über das Gebiet mehrerer Kreise bzw. kreisfreier Städte hinausgeht. Die höheren Kommunalverbände werden auch als „dritte Ebene“ der kommunalen Selbstverwaltung bezeichnet, wobei die Kreise bzw. kreisfreien Städte die zweite Ebene, die Gemeinden die erste Ebene bilden sollen.
Beispiele sind
- in Baden-Württemberg der Kommunalverband für Jugend und Soziales
- in Bayern die sieben Bezirke Bayerns und der Bayerische Bezirketag
- in Hessen der Landeswohlfahrtsverband Hessen
- in Mecklenburg-Vorpommern der Kommunale Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern
- in Niedersachsen die Ostfriesische Landschaft
- in Nordrhein-Westfalen die Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL), der Regionalverband Ruhr (RVR) und der Landesverband Lippe (LVL)
- in Rheinland-Pfalz der Bezirksverband Pfalz
- in Sachsen der Kommunale Sozialverband Sachsen
Die Verbände haben sich 1964 zur Bundesarbeitsgemeinschaft der Höheren Kommunalverbände (BAG HKV: http://www.bag-hkv.de) zusammengeschlossen.
Literatur[Bearbeiten]
- Ansgar Hörster: Höhere Kommunalverbände, in: Thomas Mann, Günter Püttner (Hrsg.), Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis, Band 1: Grundlagen und Kommunalverfassung 3. Aufl. Berlin/Heidelberg/New York, Springer Verlag, ISBN 3-540-23793-3