Haushaltswirtschaftliche Sperre

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Eine haushaltswirtschaftliche Sperre oder kurz Haushaltssperre wird von der Verwaltung erlassen, wenn die Entwicklung der Erträge oder Aufwendungen so stark von der Planung abweicht, dass ohne die Sperre der Haushaltsausgleich gefährdet erscheint. Die Sperre betrifft bestimmte Aufwendungen (im kameralistischen Haushalt: Ausgaben); diese Aufwendungen dürfen, obwohl sie im Haushaltsplan stehen, für die Zeit der Sperre nicht getätigt werden. Aufwendungen, die vertraglich festgelegt sind oder auf die ein Rechtsanspruch besteht, können nicht gesperrt werden.

Die Sperre wird durch die Verwaltung selbst oder durch die Gemeindevertretung wieder aufgehoben, wenn die Gefährdung des Haushaltsausgleichs nicht mehr besteht bzw. der Zweck der Sperre erreicht ist.

Zu unterscheiden ist die haushaltswirtschaftliche Sperre vom Sperrvermerk. Ein Sperrvermerk erscheint von vornherein im Haushaltsplan; er sperrt eine Aufwendung (Ausgabe) so lange, bis eine bestimmte Bedingung eingetreten ist (z.B. Fördermittel ausgezahlt werden). Eine haushaltswirtschaftliche Sperre dagegen erfolgt im Verlauf des Haushaltsjahres als Reaktion auf eine unerwartete Notlage.

Rechtsgrundlage (Beispiel)[Bearbeiten]