Landeswohlfahrtsverband
Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) ist eine hessische Besonderheit und hat seinen Sitz in Kassel. Er ist insbesondere überörtlicher Träger der Sozialhilfe und Betreiber von zahlreichen Behinderteneinrichtungen und psychiatrischer Kliniken.
Seine Struktur und Finanzierung ist vergleichbar mit der der Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen: Die Verbandsversammlung (VV) ist das oberste Beschlussorgan des Verbandes und wird von den Stadtverordneten der kreisfreien Städte und den Kreistagsabgeordneten der Kreise gewählt. Die Finanzierung erfolgt durch
- eine Verbandsumlage, die die Mitglieder der Verbandsversammlung festsetzen (im Jahr 2023 insgesamt ca. 1,625 Mrd. €.[1]),
- Finanzzuweisungen des Landes aus dem Kommunalen Finanzausgleich[2] sowie
- eigene Einnahmen (z.B. Kostenerstattungen aus Rente oder Vermögen der Hilfeempfänger/innen).[3]
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über den Landeswohlfahrtsverband Hessen.
Fußnoten[Bearbeiten]
- ↑ hessenschau: Abgabe für Wohlfahrtsverband geringer, 08.03.2023
- ↑ geregelt in § 20 FAG
- ↑ Siehe Landeswohlfahrtsverband Hessen: Die Finanzierung des LWV Hessen
Weblink[Bearbeiten]
- Landeswohlfahrtsverband Hessen, Homepage