Realsteuer
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Eine Realsteuer (auch "Objektsteuer") ist eine Steuer auf einen Besteuerungsgegenstand, ohne Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners. In Deutschland gibt es zwei Realsteuern, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer; beide sind kommunale Steuern, und auf beide wird ein kommunaler Hebesatz angewandt. Der Gegensatzbegriff ist "Personensteuer".
Siehe auch[Bearbeiten]
- Der Begriff "Realsteuer" wird in § 3 Abs. 2 der Abgabenordnung definiert.
- Realsteuer im Gabler Wirtschaftslexikon
- Realsteuer in der wikipedia