Regierungsbezirk
(Weitergeleitet von Regierungspräsidium)
Die Regierungsbezirke sind Teil der Staatsverwaltung. Sie finden sich als regionale Mittelinstanz (Landesmittelbehörde) zwischen Kreis und Ministerien in den größeren Flächenländern. Sie sind wie alle Behörden hierarchisch aufgebaut. An ihrer Spitze stehen die RegierungspräsidentInnen als politische BeamtInnen. Sie sind an Weisungen der Ministerien gebunden und als Fachaufsichtsbehörde weisungsbefugt gegenüber den Kommunen. Den Bezirken sind nur in Bayern gewählte VertreterInnen zur Seite gestellt. Die politische Kontrolle erfolgt ansonsten nur durch die Landesregierungen.
Regierungsbezirke in den Bundesländern[Bearbeiten]
In folgenden Ländern gibt es Regierungsbezirke:
- Baden-Württemberg – 4 Regierungsbezirke: Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen
- Bayern – 7 Regierungsbezirke: Oberbayern, Niederbayern, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Oberpfalz, Schwaben. Unabhängig von diesen Bezirksregierungen als staatlicher Mittelbehörde existieren auch mit diesen deckungsgleiche kommunale Selbstverwaltungskörperschaften, die Bezirke
- Hessen – 3 Regierungsbezirke: Darmstadt, Gießen, Kassel
- Nordrhein-Westfalen – 5 Bezirksregierungen: Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster
In folgenden Ländern gibt es keine Einteilung in Regierungsbezirke mehr:
- Rheinland-Pfalz (seit 2000)
- Sachsen-Anhalt (seit 2003)
- Niedersachsen (seit 2005, Einteilung blieb aber für die Polizeidirektionen und die Niedersächsische Landesschulbehörde erhalten)
- Sachsen (seit 1. März 2012; hier wurden die Regierungsbezirke am 1. August 2008 im Zuge der Verwaltungsneuordnung in Direktionsbezirke umbenannt, diese drei Direktionsbezirke dann aber am 1. März 2012 zu einer einzigen Landesdirektion Sachsen zusammengelegt worden)
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen haben beim Beitritt zum Bundesgebiet 1990 keine Regierungsbezirke eingerichtet, in Schleswig-Holstein und im Saarland gab es nie Regierungsbezirke.
Aufgaben[Bearbeiten]
Die Bezirksregierungen verwalten einen großen Teil der Landesbediensteten, z. B. Lehrer und Polizisten, und sind Kommunalaufsichtsbehörde für die Landkreise. Sie sind erste Ansprechpartner für die verschiedenen vom Land gewährten Zuschüsse. Zusammengefasst sind die Funktionen der Bezirksregierung: Aufsicht, Ordnung, Personalführung, Bewilligung, Genehmigung und Planung. Kriterien, welche Aufgaben den Bezirksregierungen zugeordnet werden sollen, wurden bereits 1973 von einer von der Innenministerkonferenz eingesetzten Kommission im sog. Mittelinstanzbericht[1] formuliert:
- Es ist keine ministerielle Aufgabe.
- Die Aufgabe hat regionalen Bezug.
- Eine überörtliche Wahrung ist aus Gründen der politischen Bündelung, der fachlichen Standards oder der Wirtschaftlichkeit geboten.
- Die Aufgabe muss wegen Verflechtungen mit anderen Aufgaben in einer Behörde mit ressortübergreifender Struktur wahrgenommen werden.
Reformbedarf[Bearbeiten]
Da die Kommunen inzwischen aber eine höhere Fachkompetenz haben, kann heute eine weitgehende Kommunalisierung von Aufgaben ermöglicht werden. Dieser Punkt fügt sich auch in die bündnisgrüne Argumentationskette ein: Von den GRÜNEN wird eine Reform der mittleren Ebene seit längerer Zeit diskutiert. Im Gespräch ist dabei eine Regionalisierung, also eine Verkleinerung der Einheiten, eine Zusammenfassung der Aufgaben von Landschaftsverbänden und Regierungsbezirken sowie eine politische Repräsentation des Volkes.
Bei der Debatte um die Reform der mittleren Verwaltungsebene sind derzeit folgende Punkte strittig:
- Grenzziehung der Regionen,
- Verteilung der Aufgaben zwischen kommunaler und regionaler Ebene (inkl. Finanzen, Personal),
- sowie das Verhältnis von Bezirksregierungen zu Sonderbehörden bzw. landesspezifischen Einrichtungen wie den Landschaftsverbänden in Nordrhein-Westfalen.
Fußnoten[Bearbeiten]
- ↑ Sonderarbeitskreis der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder: Neuordnung der staatlichen Mittelinstanz. (Mittelinstanzbericht). Düsseldorf April 1973. In diesem Bericht wurden für Regierungsbezirker folgende Größen empfohlen: In Ballungsräumen sollte ein Regierungsbezirk ca. 2,5 bis 4 Mio. Einwohner bzw. 6.000 bis 8.000 km² oder 11 bis 15 Kreise bzw. kreisfreie Städte umfassen, ansonsten ca. 1,2 bis 2,5 Mio. Einwohner bzw. 8 000 bis 15 000 km² und 10 bis 20 Kreise bzw. kreisfreie Städte.
Literatur[Bearbeiten]
- Markus Reiners: Regierungsbezirke im Vergleich – Voraussetzungen umfassenden organisatorischen Wandels. Diverse Paradigmen, strukturelle Anpassungsleistungen und differierende Handlungsspektren deutscher Gliedstaaten, 2010 (pdf-Format, 25 Seiten)
- Birgit Anne Pickenäcker: Bezirksregierungen in NRW. Entwicklung – Transformation – Perspektive, 2007 (pdf-Format, 179 Seiten)
- Birgit Anne Pickenäcker: Das Dilemma der Bezirksregierung in NRW zwischen Tradition und Transformation – Ansätze für eine pragmatische Modernisierungsperspektive, Dissertation, 2006 (pdf-Format, 321 Seiten)
- Jörg Bogumil: Verwaltungsstrukturreformen in den Bundesländern. Abschaffung oder Reorganisation der Bezirksregierungen? (aus: Zeitschrift für Gesetzgebung, Heft 2/2007; pdf-Format, 13 Seiten)
- Minkner, Armin: Kreise und andere Kommunalverbände, in: Klemisch, Herbert, u. a.: Handbuch für alternative Kommunalpolitik, Bielefeld 1994, S. 59 ff.
- Schiller-Dickhut, Reiner: Bezirksregierung – ein Zwitter, in:Alternative Kommunalpolitik, Heft 6/99, S. 57.
- Stöbe, S. / Brandel, R.: Die Zukunft der Bezirksregierungen. Modernisierungsperspektiven für die staatliche Mittelinstanz, Berlin 1996.