Schienenbonus

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Als "Schienenbonus" wird die Regelung nach der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImschV, Verkehrslärmschutzverordnung) bezeichnet, die besagt, dass beim Schienenverkehr 5 dB (A) vom ermittelten Schallpegel abgezogen werden. Im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat konnte auf Drängen von Bündnis 90 / Die Grünen eine Einigung darüber erzielt werden, dass dieses Privileg des Schienenverkehrs ab 01.01.2015 nicht mehr gilt. Projekte, bei denen das Planfeststellungsverfahren zu diesem Stichtag bereits eröffnet und die Auslegung des Plans öffentlich bekannt gemacht ist, behalten Rechtssicherheit.