Seniorenbeirat

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Seniorenvertretung nach der Gemeindeordnung

Ȥ 27a GO NRW Interessenvertretungen, Beauftragte

Die Gemeinde kann zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Senioren, von Jugendlichen, von Menschen mit Behinderung oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen bilden oder Beauftragte bestellen. Das Nähere kann durch Satzung geregelt werden.« Es wurde nicht, wie gefordert ein freigewähltes Gremium für Senioren für alle Kommunen des Landes geschaffen, der Zustand der möglichen Zusammenstellungen wurde zementiert, die Abschaffung und Zusammenfassung von Gruppen nicht behindert.

Wer weiß noch, dass die Senioren erst durch Trude Unruh und die Gründung des Senioren Schutz Bund (SSB) Graue Panther e.V. 1975 ins Bewusstsein der Politik, der Bürger geraten ist. Nachdem Trude Unruh ein Bundestagsmandat errungen hatte, reagierte die CDU und gründete parteiintern die „Seniorenunion“. Die SPD gründete daraufhin die eigenständige Arbeitsgemeinschaft „SPD 60 plus“. Auch in bei den GRÜNEN und der LINKEN gibt es entsprechende Gremien. Nach 35 Jahren sind die vormals aktiven Alten in den Parteien über 80 Jahre. Ehemalige Mandatsträger bringen sich nicht weiter in die Parteiarbeit ein. Die Arbeitsgemeinschaften sind in den Räten der Kommunen oder gar im Landtag nicht originär vertreten.

Erst im Jahr 2001 wurde die Landesarbeitsgemeinschaft ehrenamtlicher, politischer Seniorenorganisationen in NRW (LAGSO) ins Leben gerufen, nicht zu verwechseln mit der LSV der Landesseniorenvertretung der Seniorenvertretungen nach § 27a GO NRW

Die Möglichkeit der Mitarbeit der Senioren nehmen die Mandatsträger in den Kommunen seit über 35 Jahren in sehr unterschiedlicher Weise war. In wenigen Städten können sich alle Bürger über 65 Jahre in Urwahl beteiligen. In anderen Städten und Kommunen werden Seniorenvertretungen durch die gewählten Parteien berufen oder relevante Gruppen entsenden Mitglieder. In 50% der Kommunen sind Seniorenvertretungen unbekannt.

Derzeit haben sich in NRW, wie in den anderen Bundesländern, 170 Seniorenvertretungen zusammengeschlossen. Damit sind über 3 Millionen Seniorinnen und Senioren, das heißt über 70 % der Menschen ab 60 Lebensjahren, in NRW über diese freiwillige Vertretungsform formal angesprochen. Derzeit haben über 42 % aller Kommunen im Land eine Seniorenvertretung (SV), die Mitglied in der LSV NRW ist.

Fragt man Bürger nach der Seniorenvertretung im Rat, auch bei bestehenden Seniorenvertretungen, ist das Gremium in der Stadt in der Gemeinde nicht bekannt. Vielleicht liegt es daran, dass die Sitzungen des (Unter)Ausschusses des Rates oftmals nicht protokolliert werden oder die Informationen anderweitig publik wurden.

Mit einer Seniorenvertretung ist eine gesetzliche und formale Struktur gegeben, die die Mandatsträger und Handelnden in der Kommune nutzen können, auf die sie sich beziehen könnten. So ist beispielsweise eine Altenplanung mit einer verbindlichen Interessenvertretung alter Menschen teilhabeorientiert und damit erfolgversprechender für die Lebensqualität in der Kommune. § 8 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) regelt die Aufgaben und Besetzung der Kommunalen Konferenz "Alter und Pflege". So sind die Seniorenbeiräte, Bewohnerbeiräte und Seniorenorganisationen genannt.

Durch die Corona-Krise sind die Pflegebedürftigen und über 80jährige im Blick. Es dürfen nicht weiterhin die bereits gegebenen gesetzlichen Möglichen außer Acht gelassen werden. Die direkte Unterstützungsmöglichkeit der Bewohnerbeiräten in den Einrichtungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) durch Seniorenbeiräte ist notwendig und darf nicht weiter verdrängt werden. Ein Video der Landesseniorenvertretung NRW vermittelt: „Neue und aktive Seniorenvertretungen braucht die Kommune immer“.

Wollen Sie Ihrer Bürgerschaft, ihrem Viertel, ihrem Quartier eine Chance geben? Wollen Sie Ihre Stadt, Ihr Dorf altengerecht gestalten? Dann machen Sie sich auf den Weg, nutzen Sie die anstehende Kommunalwahl, fragen Sie die Parteien konkret nach der Umsetzung. Die Form eines Seniorenbeirates auf der Grundlage einer kommunalen Satzung oder eines Beschlusses der zuständigen Organe ist die wirksamste Voraussetzung einer erfolgreichen Arbeit.

Ziele Grundsätze Aufgaben Darin wird unter anderem beschrieben:

„Aus Zielsetzung und Grundsätzen heraus ergeben sich Aufgabenbereiche der Mitsprache und Mitwirkung im kommunalen Raum in allen Fragen, die ältere Menschen betreffen und für die Lebensqualität im Alter von besonderer Bedeutung sind, wie zum Beispiel die • Entwicklung der Altenhilfe mit o Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege, o Beratungsangeboten für ältere Menschen und deren Angehörigen, o Konzeption von Wohnungen.“

Die Entwicklung in der Altenhilfe gestaltet der Seniorenbeirat mit in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege. Ein direkter Hinweis auf das notwendige Engagement in einem Bewohnerbeirat wird vergeblich gesucht. Durch die Pandemie ist die Notwendigkeit der Unterstützung der Interessenvertretungen in den Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe sichtbar.