Stadtwerke
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Stadtwerke sind kommunale Unternehmen, die im öffentlichen Auftrag Versorgungsleistungen im Bereich der Grundversorgung erbringen und kommunale Infrastruktur bereitstellen.[1] Typische Leistungen von Stadtwerken lassen sich unterteilen in:
Energieversorgung[Bearbeiten]
- Stromversorgung: Lieferung von Strom sowie Betrieb von Verteilnetzen, Messstellen und ggf. auch von Kraftwerken
- Gasversorgung: Belieferung mit Gas sowie Betrieb von Verteilnetzen und Messstellen
- Fernwärmeversorgung: Betrieb von Verteilnetzen und von Heizwerken
Wasserversorgung[Bearbeiten]
- Frischwasserversorgung: Betrieb der Verteilnetze, Wasserspeicherung und von Wasserwerken
- Abwasserentsorgung: Betrieb von Sammelnetzen und Kläranlagen für private und industrielle Abwässer sowie Regenwassersammlung
Zweck und Organisation[Bearbeiten]
Stadtwerke sollen die grundlegende Versorgung der Bevölkerung mit wesentlichen Gütern und Dienstleistungen zur zivilisatorischen Grundversorgung sicherstellen. Die Versorgung von privaten Haushalten und Unternehmen mit Energie und Wasser zu bezahlbaren Preisen stellt eine gemeindliche Pflichtaufgabe dar und ist zentraler Bestandteil kommunaler Daseinsvorsorge.[2] Stadtwerke können öffentlich-rechtliche Betriebe oder privatwirtschaftlich organisiert sein, unterliegen jedoch stets kommunalrechtlichen Vorschriften. Handelt es sich bei Stadtwerken um Netzbetreiber, werden durch die Regulierungsbehörde reguliert.[3]
Fußnoten[Bearbeiten]
- ↑ Gabler Wirtschaftslexikon Versorgungsbetriebe, 19.12.2018
- ↑ Magazin Wechselpilot.com Strom-Grundversorgung: Einfache Erklärung & Info zu An- und Abmeldung, 25.07.2018
- ↑ J. Diekmann et al. Regulierung der Stromnetze in Deutschland, S. 15 ff., 2007