Verwarnungsgeld

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Ein Verwarnungsgeld, oft auch als Verwarngeld oder umgangssprachlich als Strafzettel bezeichnet, wird bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten fällig, bei denen die zuständige Behörde (lediglich) eine Verwarnung ausspricht. Es kann sich nach § 56 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) zwischen 5 und 55 € bewegen. Ein Verwarnungsgeld muss sofort oder innerhalb einer Woche bezahlt werden, der*die Verwarnte muss sich damit einverstanden erklären. Mit der Zahlung ist die Angelegenheit erledigt, d.h. sie kann nicht anderweitig weiterverfolgt werden. Weitere Verwaltungskosten werden bei einer Verwarnung - anders als bei Bußgeldverfahren - nicht erhoben.

Wird das Verwarnungsgeld nicht gezahlt, kann die Behörde ein Bußgeldverfahren einleiten, das ggf. mit weiteren Kosten verbunden ist.

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