Zuschussrichtlinien

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Kommunen fördern z.B. die Arbeit von Initiativen, Vereinen oder freien Trägern über Zuschüsse. Dafür erlassen sie Zuschussrichtlinien.

Zum Beispiel: Neue Richtlinien in Mannheim[Bearbeiten]

Einen politischen Erfolg erzielte in Mannheimer Grünen-Fraktion im Gemeinderat: „Nach fast zwei Jahrzehnten haben wir erreicht, dass Organisationen und Institutionen, die von der Stadt Mannheim unterstützt bzw. gefördert werden, endlich Planungssicherheit, mehr Eigenverantwortung und einfachere Abrechnungsmöglichkeiten bekommen“, freut sich die stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Gabriele Thirion-Brenneisen.[1] Die neuen Regeln wurden Ende März sogar einstimmig beschlossen: Standardverfahren ist nun die Festbetragsfinanzierung; die Zuschussnehmer müssen zusätzlich eingenommene Mittel nicht mehr mit dem städtischen Zuschuss verrechnen. „Dadurch wird die Planungs- und Betriebssicherheit (z.B. durch Bildung von Rücklagen) für die Zuwendungsempfänger erhöht und wirtschaftliches Handeln z.B. durch Einwerbung von Drittmitteln gefördert“, heißt es in der entsprechenden Vorlage.[2] Des Weiteren wurde das Prozedere für Zuwendungen bis 5.000 € deutlich vereinfacht. In einem Punkt betritt Mannheim Neuland: Zuschussnehmer und Stadtverwaltung formulieren im Antrag bzw. Zuwendungsbescheid jeweils Ziele, die mit der Förderung erreicht werden sollen. „Vorsichtig optimistisch“ beschrieb Fraktionsgeschäftsführer Alexander Müller gegenüber der AKP-Redaktion seinen Blick in die Mannheimer Förder-Zukunft.[3]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. PM vom 23.3.11
  2. Vorlage 096/2011, S.6
  3. Herrmann, Rita A.: Neue Zuschussrichtlinien – Einfacher und verbindlicher, in: AKP 3/11, S. 9f
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