Hundesteuer: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Untersuchung der Berufsakademie in Eisenach für [[Thüringen]] hat 2016 ergeben, dass dort die Hundehalter/innen in den 32 betrachteten größeren Städten zwischen 35 und 108 € im Jahr berappen müssen, im Durchschnitt 64,26 €.<ref>Vgl. Thüringische Landeszeitung, [https://www.pressreader.com/germany/th%C3%BCringische-landeszeitung-eisenach/20160628/281930247287914 Hundehaltung in Erfurt am teuersten], 28.06.2016</ref> In anderen Bundesländern, insbesondere in [[NRW]] und [[Rheinland-Pfalz]], sei die Hundesteuer höher, an der Spitze liegt [[Mainz]] mit 186 € im Jahr. Bundesweit schätzt der Deutsche Tierschutzbund das Aufkommen aus der Hundesteuer auf fast 300 Mio. €, das wären 0,35% der kommunalen Steuereinnahmen.<ref>Deutscher Tierschutzbund, [http://www.tierschutzbund.de/news-storage/heimtiere/190516-petition-mehr-unterstuetzung-fuer-tierheime.html Deutscher Tierschutzbund fordert mit Petition: Mehr Unterstützung für Tierheime durch die Politik], Pressemitteilung vom 19.05.2016</ref> Damit gehört die Hundesteuer zu den sog. [[Bagatellsteuer]]n.
Eine Untersuchung der Berufsakademie in Eisenach für [[Thüringen]] hat 2016 ergeben, dass dort die Hundehalter/innen in den 32 betrachteten größeren Städten zwischen 35 und 108 € im Jahr berappen müssen, im Durchschnitt 64,26 €.<ref>Vgl. Thüringische Landeszeitung, [https://www.pressreader.com/germany/th%C3%BCringische-landeszeitung-eisenach/20160628/281930247287914 Hundehaltung in Erfurt am teuersten], 28.06.2016</ref> In anderen Bundesländern, insbesondere in [[NRW]] und [[Rheinland-Pfalz]], sei die Hundesteuer höher, an der Spitze liegt [[Mainz]] mit 186 € im Jahr. Bundesweit schätzt der Deutsche Tierschutzbund das Aufkommen aus der Hundesteuer auf fast 300 Mio. €, das wären 0,35% der kommunalen Steuereinnahmen.<ref>Deutscher Tierschutzbund, [http://www.tierschutzbund.de/news-storage/heimtiere/190516-petition-mehr-unterstuetzung-fuer-tierheime.html Deutscher Tierschutzbund fordert mit Petition: Mehr Unterstützung für Tierheime durch die Politik], Pressemitteilung vom 19.05.2016</ref> Damit gehört die Hundesteuer zu den sog. [[Bagatellsteuer]]n.
==Erfassung der Hunde==
Die Mehrzahl der Hundehalter/innen melden ihren Hund von sich aus an. Wo Gemeinden dies nicht weiter kontrollieren, gilt dies schätzungsweise für 80-95% der im Gemeindegebiet gehaltenen Hunde. Einige Kommunen beauftragen z.B. private Firmen damit, alle Haushalte aufzusuchen und nach gehaltenen Hunden zu fragen. Wird dies in der Lokalpresse angekündigt, so führt schon dies dazu, dass sich die Mehrzahl der säumigen Halter/innen bei den Behörden melden; die beauftragten Firmen finden dann nur noch sehr wenige nicht versteuerte Hunde.<ref>Beispielhaft für den [[Landkreis Gießen]] und weitere hessische Landkreise: Gießener Allgemeine, [http://www.giessener-allgemeine.de/regional/kreisgiessen/art457,256034 Wohl jeder sechste Hund nicht steuerlich gemeldet], 16.5.2017</ref>


==Erhöhte Steuer für "Kampfhunde"==
==Erhöhte Steuer für "Kampfhunde"==

Version vom 17. Juli 2017, 17:56 Uhr

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Sie zählt zu den örtlichen Aufwandsteuern. Rechtsgrundlage sind die Kommunalabgabengesetze der Bundesländer, auf deren Grundlage die Gemeinden eine Hundesteuersatzung verabschieden; nur in den Stadtstaaten gibt es stattdessen Hundesteuergesetze. Die Hundesteuer darf nicht für Hunde erhoben werden, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z. B. gewerbliche Hundezucht, Handel); oft sehen die kommunalen Satzungen Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen für Blindenhunde, Hütehunde, Gebrauchshunde, Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung, Hunde in oder aus Tierheimen sowie für private Hundezüchter vor.

Höhe der Steuer

Eine Untersuchung der Berufsakademie in Eisenach für Thüringen hat 2016 ergeben, dass dort die Hundehalter/innen in den 32 betrachteten größeren Städten zwischen 35 und 108 € im Jahr berappen müssen, im Durchschnitt 64,26 €.[1] In anderen Bundesländern, insbesondere in NRW und Rheinland-Pfalz, sei die Hundesteuer höher, an der Spitze liegt Mainz mit 186 € im Jahr. Bundesweit schätzt der Deutsche Tierschutzbund das Aufkommen aus der Hundesteuer auf fast 300 Mio. €, das wären 0,35% der kommunalen Steuereinnahmen.[2] Damit gehört die Hundesteuer zu den sog. Bagatellsteuern.

Erfassung der Hunde

Die Mehrzahl der Hundehalter/innen melden ihren Hund von sich aus an. Wo Gemeinden dies nicht weiter kontrollieren, gilt dies schätzungsweise für 80-95% der im Gemeindegebiet gehaltenen Hunde. Einige Kommunen beauftragen z.B. private Firmen damit, alle Haushalte aufzusuchen und nach gehaltenen Hunden zu fragen. Wird dies in der Lokalpresse angekündigt, so führt schon dies dazu, dass sich die Mehrzahl der säumigen Halter/innen bei den Behörden melden; die beauftragten Firmen finden dann nur noch sehr wenige nicht versteuerte Hunde.[3]

Erhöhte Steuer für "Kampfhunde"

In vielen kommunalen Satzungen ist eine höhere Steuer für "Kampfhunde" bzw. "gefährliche Hunde" vorgesehen; als solche gelten entweder bestimmte Hunderassen (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen) oder Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens durch die zuständige Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden. Nach der Untersuchung der Berufsakademie in Eisenach (s.o.) liegt die Steuer für Kampfhunde in Thüringen zwischen 150 und 720 € im Jahr, im Landesdurchschnitt beträt sie 458 €.[4] Sie ist damit im Schnitt rund sieben mal so hoch wie die "normale" Hundesteuer.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 19.01.2000 eine erhöhte Steuer für Kampfhunde für zulässig erklärt.[5]. Allerdings hat das Verwaltungsgericht Schleswig im Juli 2016 in zwei Verfahren eine erhöhte Hundesteuer für bestimmte Rassen, "die lediglich auf polizeirechtliche Regelungen anderer Bundesänder und nicht auf nachvollziehbare konkrete Tatsachenfeststellungen gestützt ist", für unzulässig erklärt.[6] Die Steuer hatte im einen Fall 400 € statt 75 €, im anderen 800 € statt 110 € jährlich betragen. Die Besitzer der Hunde der Rasse "Bullmastiff" hatten argumentiert, dass von ihren Hunden keine erhöhte Gefahr ausgehe und die erhöhte Hundesteuer nicht nur auf Rassezugehörigkeit oder Größe gestützt werden könne. Gegen das Urteil ist noch ein Rechtsmittel möglich. Am 20.10.2016 wurde daraufhin in das Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein dem § 3 ein neuer Absatz 6 hinzugefügt, der bestimmt, dass "die Höhe des Steuersatzes ... nicht von der Zugehörigkeit des Hundes zu einer bestimmten Rasse abhängig gemacht werden" darf. Höhere Steuersätze können in Schleswig-Holstein danach nur noch nach Prüfung des Einzelfalls festgesetzt werden.[7]

Fußnoten

  1. Vgl. Thüringische Landeszeitung, Hundehaltung in Erfurt am teuersten, 28.06.2016
  2. Deutscher Tierschutzbund, Deutscher Tierschutzbund fordert mit Petition: Mehr Unterstützung für Tierheime durch die Politik, Pressemitteilung vom 19.05.2016
  3. Beispielhaft für den Landkreis Gießen und weitere hessische Landkreise: Gießener Allgemeine, Wohl jeder sechste Hund nicht steuerlich gemeldet, 16.5.2017
  4. Thüringische Landeszeitung, Steuer für Kampfhunde: Kommunen setzen auf Abschreckung, 25.07.2016
  5. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19.01.2000, Az. 11 C 8/99
  6. VG Schleswig, Urteil vom 15.07.2016, Az. 4 A 86/15 und 4 A 71/15
  7. Hamburger Abendblatt, Kommunen regeln Hundesteuer neu, 12.11.2016

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