Öffentlicher Gesundheitsdienst

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Der Öffentliche Gesundheitsdienst umfasst die Behörden, die auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene mit dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung betraut sind. Er ist Teil des gesamten Gesundheitssystems.[1] Den kommunalen Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes bilden die Gesundheitsämter, für die in einigen Bundesländern auch andere Bezechnungen wie Gesundheitsbehörde, Untere Gesundheitsbehörde, Fachdienst Gesundheit oder auch Abteilung bzw. Sachgebiet Gesundheitswesen (innerhalb des Landratsamtes) gebräuchlich sind. Auf Landesebene ist der öffentliche Gesundheitsdienst in Landesämtern (unter verschiedenen Bezeichnungen) zusammengefasst. Auf Bundesebene zählen neben dem Bundesgesundheitsministerium insbesondere das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie verschiedene Bundesinstitute zum öffentlichen Gesundheitsdienst.[2]

Als eigenes Berufsbild gibt es den Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen, der neben mehrjähriger ärztlicher Praxiserfahrung eine besondere Weiterbildung (landesrechtlich leicht unterschiedlich geregelt) voraussetzt. Ein solcher Facharzt ist zumeist auch Leiter eines Gesundheitsamtes.

Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst[Bearbeiten]

Im September 2020 einigten sich die Gesundheitsminister des Bundes und der Länder auf einen Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Der Bund stellt hierfür 4 Mrd. € bis 2026 bereit. Damit sollen in den Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes bis Ende 2021 mindestens 1.500 zusätzliche Stellen, bis Ende 2022 insgesamt mindestens 5.000 Stellen geschaffen werden. Die Ämter sollen modernisiert, sprich: digitalisiert und besser untereinander vernetzt werden. Weiterhin sollen die Kommunen Spielräume bekommen, im Rahmen der Tarifverträge Leistungen und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern. Alle Beteiligten sind sich einig, dass es nicht leicht werden wird, die zusätzlichen Stellen auch zu besetzen. Der Pakt ist als Reaktion auf festgestellte Mängel in der Corona-Pandemie zu verstehen, wird sich aber im Jahr 2020 praktisch nicht mehr auswirken.

Anfang 2022 forderte der Deutsche Städtetag vom Bund längerfristige Finanzhilfen. Geld allein schaffe keine Stellen, die Kommunen brauchten die entsprechenden Mitarbeiter*innen. Damit das leichter wird, sollte der Bund Finanzierungszusagen über 2026 hinaus machen. Viele Gesundheitsämter behelfen sich, so der Städtetag, mit in­ternen Personalverschiebungen, Werkstudenten und der Hilfe der Bundeswehr. In Städten ohne medizinische Fakultäten sei die Personalgewinnung schwierig, Stellen blieben lange Zeit vakant. Der Deutsche Landkreistag forderte zugleich die Länder auf, zur Umsetzung des Paktes mit den Landkreisen zu kooperieren. Auf eine dauerhafte Finanzierungszusage der Länder warteten die Kommunen immer noch.[3]

Siehe dazu auch[Bearbeiten]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Das Gesundheitssystem oder Gesundheitswesen umfasst ferner beispielsweise die Angehörigen der Gesundheitsberufe wie Ärzt/innen, Pflegepersonal u.a., Krankenhäuser und andere stationäre Einrichtungen, Kranken- und Unfallversicherungen, Verbände sowie Einrichtungen der Forschung und der Ausbildung; siehe den wikipedia-Artikel: Gesundheitssystem
  2. Zur Bundes- und Landesebene siehe genauer: Wikipedia, Öffentlicher Gesundheitsdienst - Behörden
  3. Deutscher Städtetag: Städtetag fordert langfristige Finanzhilfen vom Bund, 05.01.2022; Ärzteblatt: Kommunale Spitzenverbände: Gesundheitsämter stärken, 06.01.2022