Abgaben

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Begriffsübersicht: Abgaben und Unterbegriffe

Abgaben sind in einem modernen Staat Geldleistungen, die (natürliche oder juristische) Personen an den Staat oder eine andere Gemeinschaft (z. B. öffentlich-rechtliche Körperschaft) zu zahlen haben. "Abgabe" ist damit der Oberbegriff für Steuern, Entgelte und andere Leistungen (z. B. Geldbußen).

Kommunale Aspekte in Deutschland[Bearbeiten]

In Deutschland sind Abgaben nur auf Grundlage eines Gesetzes zulässig. Da eine Kommune rechtlich gesehen keine vollwertige Staatsebene darstellt und folglich keine Gesetze verabschieden kann, benötigen kommunal erhobene Abgaben ein Bundes- oder Landesgesetz als Rechtsgrundlage. Dort kann wiederum eine kommunale Satzung zur weiteren Ausgestaltung vorgeschrieben sein.

Viele Steuern haben ihre Rechtsgrundlage in einem Bundesgesetz (z. B. Gewerbesteuergesetz, Grundsteuergesetz, Einkommensteuergesetz etc.). Daneben gibt es in allen Bundesländern ein Kommunalabgabengesetz, das weitere Bestimmungen über die kommunal erhobenen Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) trifft.

Weblinks[Bearbeiten]

  • Abgabe in der Wikipedia
  • Abgaben, ausführliche Definition im Gabler-Wirtschaftslexikon