Allgemeinverfügung
Eine Allgemeinverfügung ist nach § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz "ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft".[1] Dies unterscheidet die Allgemeinverfügung von sonstigen Verwaltungsakten, die regelmäßig nur einen konkreten Einzelfall regeln und dabei Rechtswirkung entfalten (Beispiel: Steuerbescheid, Baugenehmigung). Da sich eine Allgemeinverfügung an einen größeren Personenkreis richtet, ähnelt sie in dieser Hinsicht in ihrer Wirkung einer Rechtsverordnung oder Satzung.[2]
Arten von Allgemeinverfügungen[Bearbeiten]
Entsprechend dem Wortlaut aus § 35 S. 2 VerwVerfG können drei Arten von Allgemeinverfügungen unterschieden werden:[3]
- Verfügungen, die sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richten; Beispiel: Auflösung einer Versammlung; Adressat/inn/en sind alle Teilnehmenden der Versammlung.
- Verfügungen, die die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache regeln; Beispiel: Widmung einer Straße.
- Verfügungen, die die Benutzung einer Sache durch die Allgemeinheit regeln; Beispiel: Benutzungsregeln für ein Museum.[4] Auch Verkehrszeichen sind nach überwiegender Rechtsauffassung Allgemeinverfügungen in diesem Sinne.
Kommunale Allgemeinverfügungen[Bearbeiten]
Auch Kommunen können - wie Bund und Länder - Allgemeinverfügungen erlassen, soweit diese in ihren Zuständigkeitsbereich fallen und übergeordnetem Recht nicht widersprechen oder wenn Gesetze ihnen das ausdrücklich erlauben. So haben Kommunen im Zusammenhang der Corona-Krise eine Vielzahl von Allgemeinverfügungen erlassen wie die Schließung von Einrichtungen, Versammlungsverbote oder Ausgangsbeschränkungen.
Fußnoten[Bearbeiten]
- ↑ Auch § 118 Abgabenordnung definiert die Allgemeinverfügung in identischer Weise.
- ↑ Eine Allgemeinverfügung wird von der Verwaltung erlassen, während eine kommunale Satzung von der Vertretungskörperschaft (z.B. Gemeinderat, Kreistag) beschlossen wird.
- ↑ Die hier genannten Beispiele wurden entnommen aus: wikipedia, Verwaltungsakt
- ↑ In der Mehrzahl werden solche Benutzungsordnungen allerdings durch kommunale Satzung (also per Ratsbeschluss) oder privatrechtlich durch Allgemeine Geschäftsbedingungen erlassen.
Zum Weiterlesen[Bearbeiten]
- Prof. Dr. Friedrich Schoch: Die Allgemeinverfügung (§ 35 Satz 2 VwVfG), in: JURA Heft 1/2012, S. 26-32 (pdf-Format, 7 Seiten)
- Beispiel einer kommunalen Allgemeinverfügung in der Corona-Krise: Allgemeinverfügung der Stadt Minden über kontaktreduzierende Maßnahmen und das Verbot von Veranstaltungen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 31.03.2020 (die Allgemeinverfügung wurde am 08.04.2020 wieder aufgehoben, als das Land detaillierte Vorschriften erließ, die für alle Kommunen galten).
- Weiteres Beispiel: Stadt Düsseldorf, Allgemeinverfügung zum Tragen von Alltagsmasken in bestimmten Bereichen des Stadtgebiets, 10.11.2020 (pdf-Format, 4 Seiten)