Asylrecht
Beachte hierzu bitte die Hinweise auf der Diskussionsseite zu diesem Artikel!
Der Artikel ist inhaltlich auf dem Stand von 2011
Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht. Die Änderung des Art. 16a GG im Jahr 1993 („Asylkompromiss“) schränkte es erheblich ein: insbesondere können sich Ausländer, welche über einen Staat der Europäischen Gemeinschaften oder einen sonstigen sicheren Drittstaat einreisen, nicht auf das Asylrecht berufen. Die Anerkennungsquote nach Art. 16a GG ist entsprechend gering.
Häufiger wird politisch Verfolgten Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) gewährt. Durch die Qualifikationsrichtlinie wurde dies in der EU verbindlich und schließlich trug das Zuwanderungsgesetz 2005 dieser Entwicklung Rechnung; der Status politisch Verfolgter nach der GFK stellt dem Status Asylberechtigter nach Art. 16a GG weitgehend gleich.
Das Aufenthaltsgesetz (früher: Ausländergesetz) konkretisiert das Asylrecht inhaltlich. Wessen Leben oder Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe einschließlich des Geschlechts oder wegen seiner politischen Überzeugung durch einen Hoheitsträger (Staat, eine Partei oder durch eine sonstige Organisation, welche auf dem Staatsgebiet oder auf Teilen desselben Hoheitsgewalt ausübt), bedroht ist, genießt ein Recht auf Asyl. Der Verfolgung durch Hoheitsträger steht die Verfolgung durch Privatpersonen gleich, wenn der Hoheitsträger nicht in der Lage oder nicht willens ist, die Verfolgung abzustellen und keine innerstaatliche Fluchtalternative besteht.
Das Asylverfahrensgesetz bestimmt das behördliche Verwaltungsverfahren, das dem Asylbewerber den Status als Asylberechtigter zuerkennt. Das deutsche Asylrecht unterliegt gewissen Bindungen durch die Vorschriften der Europäischen Union über den Freien Personenverkehr.
Entwicklung[Bearbeiten]
Ein vorläufiger Höhepunkt wurde im Jahr 1992 mit über 400.000 Asylanträgen in Deutschland erreicht. Damals kamen die meisten Antragsteller aus dem ehemaligen Jugoslawien. Ab 1993 fand aber ein kontinuierlicher Rückgang statt. 2005 wurden 29.000 Asylanträge gestellt. Nur etwa zehn Prozent der Bewerber – also 2.900 Asylbewerber – können mit dauerhaftem Bleiberecht rechnen, und seit Jahren schon ist der Trend rückläufig. So waren es 2003 noch 50.500 und 2004 noch 35.000 Asylanträge.[1] 2007 sank die Zahl der Asylbewerber in Deutschland auf den niedrigsten Stand seit 1977. 2007 wurden 19.164 Asyl-Erstanträge gestellt - das sind 8,7 Prozent weniger als 2006.[2]
Im Jahr 2008 stieg die Zahl der Asylanträge auf 22.085[3], im darauffolgenden Jahr wurden 27.649 Asylanträge gestellt.[4]
Im Jahr 2010 wurden mit 41.332 Anträgen der höchste Wert seit 2003 erreicht.[5] Grund für den Anstieg war unter anderem der Anstieg von Asylbewerbern aus Serbien und Mazedonien als Folge der Abschaffung der Visumpflicht für beide Staaten im Dezember 2009.[6].
Jahr | Zahl der Asylanträge [7] |
---|---|
1990 | 193.063 |
1991 | 256.112 |
1992 | 438.191 |
1993 | 322.599 |
1994 | 127.210 |
1995 | 127.937 |
1996 | 116.367 |
1997 | 104.353 |
1998 | 98.644 |
1999 | 95.113 |
2000 | 78.564 |
2001 | 88.278 |
2002 | 71.124 |
2003 | 50.563 |
2004 | 35.607 |
2005 | 28.914 |
2006 | 21.029 |
2007 | 19.164 |
2008 | 22.085 |
2009 | 27.649 |
2010 | 41.332 |
Literatur[Bearbeiten]
- Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (Hrsg.): Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland. Berlin Juni 2005, Kapitel C (Entwicklung des Rechts) enthält Erläuterungen zu aktuellen Anwendungsproblemen des Asylrechts. „6. Ausländerbericht“ Teil 1 (Inhalt) und Teil 2 (Text).
- Bundesministerium des Innern (BMI) (Hrsg.): Vorläufige Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz. Berlin Dezember 2004. Der „halbamtliche“ Kommentar aus dem BMI PDF.
- Deutsches Ausländerrecht. Textausgabe. = AuslR. 20. überarbeitete Auflage. Stand: 1. Juli 2005, Sonderausgabe. Deutscher Taschenbuch-Verlag u. a., München 2005, ISBN 3-423-05537-5 (dtv 5537 Beck-Texte im dtv).
- Kay Hailbronner: Asyl- und Ausländerrecht. Lehrbuch. Kohlhammer, Stuttgart 2006, ISBN 3-17-018981-6.
- Rainer M. Hofmann, Holger Hoffmann (Hrsg.): Ausländerrecht. AufenthG, FreizügG/EU, AsylVfG, StAG. Handkommentar. Nomos Verlag, Baden-Baden 2008, ISBN 978-3-8329-1171-3.
- Informationsverbund Asyl (Hrsg.): Asylmagazin. (Fachzeitschrift), ISSN 0948-9010.
- Deutsches Institut für Menschenrechte hat eine Studie veröffentlicht, nach der das derzeitige Asylrecht gegen EMRK, EU-Recht und GG verstößt: Gravierende Mängel im deutschen Asylrecht.
- Reinhard Marx: Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht in der anwaltlichen Praxis. 4. Auflage. Deutscher Anwaltverlag, Bonn 2011, ISBN 978-3-8240-1132-2.
- Robert Chr. van Ooyen: Staatliche, quasi-staatliche und nichtstaatliche Verfolgung? In: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie. 3, 2003, ISSN 0001-2343, S. 387–398.
- Günter Renner: Ausländerrecht. Ausländergesetz und Freizügigkeitsgesetz/EU Artikel 16 a GG und Asylverfahrensgesetz sowie arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften. Kommentar. 8. neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Beck, München 2005, ISBN 3-406-52635-7.
- Hans Tremmel: Grundrecht Asyl. Die Antwort der Sozialethik. 2. Auflage. Herder, Freiburg im Breisgau 1993, ISBN 3-451-22665-0.
- Das Zuwanderungsgesetz mit den seit 1. Januar 2005 geltenden Änderungen des Asylverfahrensgesetzes. Fassung BGBl. vom 8. August 2004.
Siehe auch[Bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ Zeit: Wir waren ein Einwanderungsland
- ↑ Ftd: Zahl der Asylbewerber auf historischem Tiefstand
- ↑ BMI: Rund 22.000 Asylanträge im Jahr 2008 – deutlicher Anstieg irakischer Asylbewerber, 13. Januar 2009
- ↑ BMI: Rund 27.700 Asylanträge im Jahr 2009, 21. Januar 2010
- ↑ BMI: 41.332 Asylanträge im Jahr 2010, 17. Januar 2011
- ↑ Süddeutsche Zeitung: Flüchtlingsstrom vom Balkan versiegt, 14. Januar 2011
- ↑ BMI: Migrationsbericht − Asylanträge, S. 119 [Angaben von 1990-2008]
Weblinks[Bearbeiten]
- PRO ASYL
- Europäischer Flüchtlingsrat ECRE
- Informationsverbund Asyl – Rechtsprechung und Beratungsadressen
- Flüchtlingsrat Berlin – Asylrecht und Flüchtlingssozialrecht
- Flüchtlingsrat Niedersachsen
- UNHCR – Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen
- Deutsches Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Focus Artikel zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts