Böllerverbot

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Das Silvesterfeuerwerk scheint fester Teil der deutschen Kultur zu sein. Fast 200 Mio. € geben die Deutschen jährlich für Feuerwerk aus, Ausnahme waren die Corona-Jahre 2020 und 2021.[1] Trotz strenger Sicherheitsvorschriften - die oft nicht eingehalten werden - ist dieses Feuerwerk nicht ungefährlich. Beim Jahreswechsel 2024/2025 wurde von fünf Todesfällen berichtet, überwiegend wohl durch illegale Böller verursacht. Die Feinstaubbelastung, die vom Silvesterfeuerwerk ausgeht, erreicht an manchen Orten Jahres-Spitzenwerte. Rund 8.000 Menschen erleiden durch Feuerwerk einen Hörschaden, ein Drittel von ihnen dauerhaft. Hinzu kommen Verletzungen und Brandwunden. Es kommt auch jedes Jahr zu gezielten Angriffen mit Feuerwerkskörpern auf Einsatzkräfte oder Unbeteiligte. Silvester 2024 machten illegale Böller in Berlin-Schöneberg 36 Wohnungen zeitweilig unbewohnbar.[2] Die Diskussion um ein generelles Verbot des privaten Feuerwerks nimmt daher Fahrt auf.

Rechtsgrundlagen für das private Feuerwerk[Bearbeiten]

Die rechtliche Grundlage für Feuerwerk jeglicher Art bilden das Sprengstoffgesetz und die 1. Sprengstoffverordnung.[3] Diese regeln den Umgang mit allen explosiven Stoffen und Gegenständen, von denen Feuerwerkskörper nur einen kleinen Teil darstellen. Die Durchführung dieser Regelungen liegt bei den Ländern, die auch durch Landesrecht bestimmen, welche Behörden zuständig sind. Für das klassische Silvesterfeuerwerk sind insbesondere die §§ 23 und 24 der 1. SprengV einschlägig.

Kategorien von Pyrotechnik[Bearbeiten]

Für Pyrotechnik (zu der auch Feuerwerk gehört) gibt es in der EU einheitliche Kategorien.[4] Das übliche Silvesterfeuerwerk fällt in die Kategorie F2. Feuerwerk dieser Kategorie darf nur wenige Tage vor Silvester und nur an Personen ab 18 Jahren frei verkauft werden. Es darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Reet- oder Fachwerkhäusern und in Bereichen mit großen Menschenansammlungen abgebrannt werden. Bei der Explosion ist ein Mindestabstand von 8 m einzuhalten; in dieser Entfernung darf der Knall einen Schalldruck von max. 120 dB erzeugen. Ohne Genehmigung abgebrannt werden darf es nur am 31. Dezember und am 1. Januar. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die üblicherweise nur bei besonderen Anlässen (Hochzeit, Firmenjubiläum etc.) erteilt wird. Allerdings gibt es auch in der Kategorie F2 Typen, die nur von besonders qualifizierten Personen abgebrannt werden dürfen.[5]

Es gibt andere, nicht so stark reglementierte Kategorien wie z.B. das "Kleinstfeuerwerk", Kat. F1, das ab dem 12. Lebensjahr verwendet werden darf, oder Pyrotechnik für Bühne und Film. Andere Kategorien wie F3 und F4, P2 und S2 sind besonders qualifizierten Personen mit Befähigungsschein vorbehalten.

Festzustellen ist aber auch, dass diese Regelungen oft nicht eingehalten werden und teilweise auch kaum zu kontrollieren sind. Die Polizei kann nicht überall sein, und wer sich auf den Straßen umschaut, wird feststellen, dass Feuerwerk auch von Minderjährigen abgebrannt wird, dass Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden und dass regelmäßig auch illegale Böller in Gebrauch sind. Vereinzelt gibt es direkte und gezielte Angriffe auf Menschen und Gebäude, teils mit schwerwiegenden Folgen.

Böller[Bearbeiten]

Böller sind Feuerwerkskörper, die hauptsächlich einen lauten Knall erzeugen sollen. Es gibt verschiedene Arten wie z.B. China-Böller, Kanonenschläge, Super-Böller, die sich in Größe und Lautstärke unterscheiden. Regelmäßig werden auch illegal im Ausland erworbene oder selbstgebaute Böller eingesetzt, die größer und lauter sind als in Deutschland erlaubt. Doch auch legale Böller gelten wegen des Lärms, den sie verursachen, als belastend für Mensch und Tier. Das gilt besonders für Menschen, die z.B. durch Kriegserfahrungen traumatisiert sind, aber auch für Haus- und Wildtiere.

Wenn vom "Böllern" oder einem "Böllerverbot" die Rede ist, ist jedoch meist jede Art von Feuerwerk gemeint.

Verbotszonen[Bearbeiten]

Das Sprengstoffgesetz und die Sprengstoffverordnung bieten nach gängiger Meinung keine ausreichende Grundlage für Kommunen, das private Feuerwerk komplett zu verbieten. Dies ist auch meist aus politischen Gründen nicht erwünscht, weil das Böllern an Silvester als Tradition in großen Teilen der Bevölkerung stark verankert ist. Kommunen beschränken sich daher meist darauf, in bestimmten Teilen des Stadtgebiets sog. Verbotszonen einzurichten, also Zonen, in denen das Abbrennen privaten Feuerwerks oder zumindest von Böllern nicht erlaubt ist Auch zeitliche Beschränkungen kommen vor. Einige ältere Beispiele dafür werden im Gutachten für die Deutsche Umwelthilfe von 2020 genannt (siehe unten). Seither ist der Trend, Verbotszonen auszuweisen, fortgeschritten:

  • Die Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Reinickendorf, Marzahn-Hellersdorf und Neukölln beschränkt das Abbrennen von Feuerwerk auf die Zeit zwischen dem 31. Dezember 18 Uhr und dem 1. Januar bis 7 Uhr morgens. Bei Verstößen wird eine Geldbuße von bis zu 50.000 € angedroht. In einer Umfrage des rbb hatten sich 75% der Befragten für ein generelles Böllerverbot in Berlin ausgesprochen, 87% forderten (zumindest) mehr Verbotszonen. 74% wünschen sich stattdessen ein zentrales, professionelles Feuerwerk.[6]
  • Auf den nordfriesischen Inseln Amrum und Sylt sind private Silvesterfeuerwerke seit mehreren Jahren verboten. Stattdessen wird in Hörnum auf Sylt ein großes öffentliches Feuerwerk veranstaltet. Dem Verbot hat sich Anfang 2025 auch die Insel Föhr angeschlossen. Auch auf dem nordfriesischen Festland gibt es in vielen Gemeinden entsprechende Verbote, nicht zuletzt wegen des hohen Anteils reetgedeckter Häuser.[7]
  • In Frankfurt am Main ist Silvester 2025 erstmalig das Abbrennen von Feuerwerk auf dem Eisernen Steg und auf der Zeil verboten. Beide Orte waren in den vergangenen Jahren zu Hotspots geworden. Auf dem Eisernen Steg gilt ergänzend auch das Verbot, größere Taschen mit sich zu führen. Verbotszonen werden auch an der Konstablerwache und der Hauptwache eingerichtet.[8]
  • Auch in vielen Städten in NRW gibt es Verbotszonen, beispielsweise in Bielefeld, Bochum, Düsseldorf, Münster und Köln.[9]
  • In der Altstadt von Esslingen (Baden-Württemberg) ist das private Feuerwerk verboten, nachdem mehrere Brände aufgetreten waren. Die Altstadt hat einen großen Anteil von Fachwerkhäusern.[10]

Die Diskussion um ein generelles "Böllerverbot"[Bearbeiten]

Es gibt viele Gründe, kritisch auf das jährliche Silvesterfeuerwerk zu schauen, einige wurden schon angesprochen:

  • Das Feuerwerk führt jährlich zu tausenden Verletzungen, insbesondere Hörschäden, und zu mehreren Todesfällen. Das hat auch eine Überlastung von Notaufnahmen in Krankenhäusern zur Folge.[11]
  • Es verursacht vielerorts Spitzenwerte der Feinstaubbelastung. Dies ist generell gesundheitsschädlich, besonders gefährlich aber für Menschen mit Vorerkrankungen wie Asthma.[12]
  • Es verursacht jährliche mehrere tausend Brände und weitere Beschädigungen an Gebäuden.
  • Es geht oft mit Gewalt gegen Menschen, nicht zuletzt gegen Einsatzkräfte, einher.[13]
  • Es erzeugt enorme Mengen von Müll.[14]
  • Neben Menschen leiden auch Tiere. Eigentümer:innen von Haustieren kennen deren oft panischen Reaktionen, ähnliches gilt auch für Wildtiere.

Forderungen nach Feuerwerksverbot[Bearbeiten]

Die Umweltverbände und die Deutsche Umwelthilfe streiten schon länger für ein vollständiges Verbot des Silvesterfeuerwerks.[15] Der BUND fordert regelmäßig dazu auf, auf das Böllern zu verzichten und das gesparte Geld für den Naturschutz zu spenden.[16] Auf der Kampagnenplattform Campact und um den Jahreswechsel 2024/2025 bei der Gewerkschaft der Polizei unterstützten hunderttausende, im Fall der GdP gar 2,2 Mio. Menschen (Stand: 05.12.2025) entsprechende Petitionen.[17] Eine im Oktober 2023 veröffentlichte Umfrage ergab, dass eine Mehrheit von 59% der Befragten ein Verbot privaten Feuerwerks unterstützte - zwei Drittel dieser Menschen befürworteten stattdessen ein professionelles Feuerwerk, ein Drittel wünschte überhaupt keine Pyrotechnik.[18] Für Verbotszonen sprechen sich laut einer NDR-Umfrage von 2023 gar 89% der Befragten aus.[19]

Auch die GRÜNEN haben sich prinzipiell für ein Ende des privaten Feuerwerks ausgesprochen. Im Regierungsprogramm 2025 schreiben sie: "Private Feuerwerke stellen zunehmend eine unzumutbare Belastung für unsere Kommunen dar. Auch kommt es zu häufig zur missbräuchlichen Verwendung. Daher wollen wir private Feuerwerke reduzieren, um die Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Umwelt möglichst gering zu halten: Wir stärken Städte und Gemeinden bei der Einschränkung von Feuerwerk und schaffen Rechtssicherheit bei der Aussprache von Verbotszonen für alle Kategorien von Feuerwerk. Grundsätzlich halten wir ein ganzjähriges Verkaufsverbot für den Privatgebrauch für geboten und setzen uns für eine bundesweite Umsetzung ein."[20]

Logo der Initiative #böllerciao

Ende 2025 fordert ein Organisationenbündnis erneut ein generelles Verbot privater Feuerwerke. Dazu gehören die Deutsche Umwelthilfe, die Gewerkschaft der Polizei, Tierschutzorganisationen wie PETA, Ärzteverbände und das Deutsche Kinderhilfswerk.[21] Die Initiative #böllerciao umfasst inzwischen über 50 Organisationen und sammelt Unterschriften unter einen Offenen Brief an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, Ziel ist zunächst 1 Mio. Unterschriften (Stand 08.12.2025).[22]

Beflügelt werden all diese Initiativen vom Beispiel der Niederlande, wo ab 2026 privates Feuerwerk vollständig verboten ist (siehe unten)

Natürlich gibt es auch Gegner eines Feuerwerksverbots; dazu gehören u.a. die Hersteller von Pyrotechnik, die zu Silvestern einen erheblichen Teil ihres Umsatzes machen. Ihre Argumente: Viele Schäden entstehen durch unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerk, durch Verwendung nicht zugelassener Sprengkörper oder durch Alkoholeinfluss. Feuerwerk sei eine kulturelle Tradition und stifte Gemeinschaft. Auch wirtschaftliche Argumente wie die Arbeitsplätze in den Herstellerbetrieben werden ins Feld geführt.[23] Ausführlich argumentiert z.B. der Hersteller pyroland auf seiner Webseite gegen ein Verbot: So verursache das Silvesterfeuerwerk über das gesamte Jahr nur 0,7% der Feinstaubbelastung. Die in Deutschland zugelassenen Feuerwerkskörper erfüllten hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Neben den bereits genannten kulturellen und wirtschaftlichen Aspekten wird auch auf neue Entwicklungen hin zu umweltfreundlichen, insbesondere raucharmen Produkten verwiesen.[24] Auch Mitglieder der damaligen Bundesregierung sprachen sich nach den Erfahrungen der Silvesternacht 2024/2025 gegen ein Verbot aus und forderten stattdessen härtere Strafen für diejenigen, die Gesetze nicht einhalten.[25]

Mehr Befugnisse für Kommunen?[Bearbeiten]

Wie oben dargestellt, reagieren viele Kommunen mit Verbotszonen oder zeitlichen Einschränkungen. Für ein generelles Verbot privaten Feuerwerks fehlt ihnen, so jedenfalls die vorherrschende Ansicht, die Rechtsgrundlage. Viele Kommunen verlegen sich daher auf Appelle an ihre Bürger:innen, das Feuerwerk an Silvester zu unterlassen.[26] Andere - wie der Nürnberger OB Marcus König - forderten Bund und Länder auf, die rechtlichen Grundlagen für ein umfassendes Böllerverbot zu schaffen.[27]

Im September 2021 fasste das Präsidium des Deutschen Städtetages einen Beschluss, in dem er forderte, die Belange des Tier- und Naturschutzes in die Sprengstoffverordnung aufzunehmen. Tierparks, Tierheime sowie Natur- und Landschaftsschutzgebiete sollten in den Katalog der Orte aufgenommen werden, in deren Nähe das Abbrennen von Pyrotechnik verboten ist. Ansonsten reichten deren Regelungen sowie die Möglichkeiten des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts aus, um den Gefahren durch Silvesterfeuerwerk mittels punktueller Verbote auf kommunaler Ebene zu begegnen. Ein generelles Verbot von Silvesterfeuerwerken ist derzeit nicht notwendig.[28] Tatsächlich entschlossen sich aber die Bundesländer, im Rahmen von Corona-Verordnungen in den Jahren 2020 und 2021, vielerorts die privaten Feuerwerke zu verbieten und dafür auch Verkaufsverbote auszusprechen.[29]

In einem Autor:innen-Papier forderten im Oktober 2023 vier grüne Abgeordnete des Bundestages "Mehr Spielraum für Kommunen schaffen!". Die Autor:innen verlangten eine Änderung der Sprengstoffverordnung. Diese erlaubt in $ 24 den Kommunen derzeit nur, privates Feuerwerk an Silvester in der Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen zu untersagen, außerdem Feuerwerk mit „ausschließlicher Knallwirkung“ in dicht besiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden. Die Änderung soll die Kommunen in die Lage versetzen, rechtssicher vollständige Verbote privaten Feuerwerks für das gesamte Gemeindegebiet oder Teile davon, unabhängig von der Bebauung, umzusetzen.[30]

Auf einer Sitzung der Innenministerkonferenz vom 03.-05.12.2025 wurde das Thema diskutiert, jedoch kein Beschluss dazu gefasst. Die Innenminister:innen von Berlin und Bremen plädieren schon länger für ein Verbot privaten Feuerwerks. Presseberichten zufolge zeigte sich Bundesinnenminister Dobrindt offen für eine Ausweitung der kommunalen Kompetenzen zur Ausweisung von Verbotszonen, ohne jedoch eine konkrete Gesetzesinitiative anzukündigen. Presseberichten zufolge wird jedoch im Bundesinnenministerium darüber nachgedacht, die Befugnisse der Länder durch eine Änderung des Sprengstoffgesetzes auszuweiten.[31]

Gutachten für die Deutsche Umwelthilfe[Bearbeiten]

Ein Kurzgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) von Oktober 2025 kommt zu dem Ergebnis, dass die Kommunen nicht nur (nach § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der 1. SprengV) das Recht, sondern auch die Pflicht haben, das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe besonders brandempfindlicher Gebäude zu verbieten. Dazu gehören Häuser mit Reetdach oder einem hohen Holzanteil, Tankstellen, aber auch Bauern- und Reiterhöfe, Scheunen, Wertstoff- und Recyclinghöfe u.ä. Auch eine besonders enge Bebauung oder z.B. viele Lüftungsöffnungen an Gebäuden können die Brandgefahr erheblich erhöhen. Um solche Gebäude müsse in einem Umkreis von 200 m Radius Feuerwerk komplett verboten werden. Da sich diese Kreise oft überlappen, kann auch ein größeres Gebiet oder sogar das gesamte Stadtgebiet zur Verbotszone werden. Ohne ein solches Verbot, so das Gutachten, drohen "sowohl amtshaftungsrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen für die mit der Aufgabe betrauten Städte und Kommunen und ihre Amtsträger".[32]

Bereits 2019 hatte dieselbe Kanzlei im Auftrag der DUH ein Gutachten zu der Frage verfasst, in welchem Umfang Kommunen das private Silvesterfeuerwerk beschränken können. Die Autor:innen sahen sowohl im Sprengstoffrecht als auch im Polizei- und Ordnungsrecht Möglichkeiten, das Zünden von Feuerwerkskörpern in bestimmten Gebieten zu untersagen. Leicht und wirksam umzusetzen sei aber auch die Behebung von Vollzugsdefiziten bestehender Verbotsnormen wie das Verkaufs- und das Nutzungsverbot minderjähriger Personen.[33] Danach stellte die DUH bei 31 Kommunen in Deutschland den Antrag, das Böllern mit Rücksicht auf die Feinstaubbelastung zu verbieten, und weitete diese Aktion später auf weitere 67 Städte aus; die Mehrzahl der Kommunen reagierte skeptisch bis ablehnend.[34]

Das Gutachten führt auch einige Beispiele von Kommunen an, die bis 2019 durch Allgemeinverfügung bereits Verbote aussprachen. So hat München für fünf Stunden in der Silvesternacht in bestimmten Innenstadtgebieten das Mitführen, Abbrennen oder Abschießen pyrotechnischer Gegenstände verboten ("Feuerwerksverbot"). Für den gesamten Bereich des Innenstadtrings (Umweltzone) gilt zudem ein "Böllerverbot".[35] Auch Düsseldorf hat in besonders bezeichneten Innenstadtgebieten in der Silvesternacht ein Feuerwerksverbot erlassen.[36] In Berlin gab es mehrere Verbote für bestimmte Teile der Innenstadt.[37] Die kommunalen Allgemeinverfügungen auf dem Stand von 2019 werden im Gutachten ausführlich zitiert und verglichen, woraus sich für Kommunen Hinweise auf mögliche eigene Regelungen ergeben.

Niederlande: Silvesterfeuerwerk ab 2026 verboten[Bearbeiten]

In den Niederlanden ist zum Jahreswechsel 2025/2026 letztmalig privates Silvesterfeuerwerk erlaubt. Nach jahrelanger Diskussion verabschiedete das Parlament auf Vorschlag der rot-grünen Fraktion und der Tierschutzpartei ein Verbot, das 2026 in Kraft tritt. Als Hauptgrund wurde die zunehmende Gewalt genannt, die regelmäßig mit der Silvesterknallerei verbunden ist.[38] Auch in einer Reihe anderer Länder ist das private Böllern verboten oder stark eingeschränkt.[39]

Fazit[Bearbeiten]

Umfragen zeigen: Eine Mehrheit in Deutschland ist für ein generelles bundesweites Verbot von privaten Feuerwerk.[40] Doch die Politik - einschließlich der kommunalen Spitzenverbände - hält davon nichts, mit wenigen Ausnahmen. Zum einen weil das jährliche Silvesterfeuerwerk eine verbreitete Tradition ist, zum anderen jedoch sollen anscheinend auch die Umsätze der Hersteller und des Handels geschützt werden.

Umweltverbände und Tierschutzorganisationen streiten schon länger für ein vollständiges Verbot; die Deutsche Umwelthilfe unterstreicht ihr Engagement mit Rechtsgutachten und direkten Aufforderungen an Kommunen. Gründe gibt es genug; neben Umwelt und Tierschutz gehören dazu auch der Müll, die Vielzahl von Verletzungen und weitere Schäden. Mancherorts gibt es regelrechte Krawalle mit Angriffen auf Einsatzkräfte, Unbeteiligte und Wohnhäuser. Dabei spielen auch Alkohol und illegale Feuerwerkskörper eine Rolle. Unter den Bedingungen des freien Verkaufs und der allgemeinen Erlaubnis ist die Einhaltung der rechtlichen Regeln (z.B. Altersgrenzen, zulässige Feuerwerkskörper, Sicherheitsabstände) kaum zu kontrollieren.

Über die Jahre scheinen die Stimmen für ein generelles Verbot an Kraft zu gewinnen. Gut möglich, dass die Politik in absehbarer Zeit mit einer moderaten Ausweitung der Befugnisse für Kommunen reagiert. Ein vollständiges Verbot wie z.B. in den Niederlanden ist jedoch nicht in Sicht.

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. statista: Wie viel geben die Deutschen für Feuerwerk aus?, 19.12.2024; tagesschau: Breites Bündnis fordert Böllerverbot: Privates Feuerwerk vor dem Aus?, 02.12.2025 (mit Angabe zum Jahreswechsel 2024/2025)
  2. Umweltbundesamt: Dicke Luft zum Jahreswechsel, 16.12.2024, mit Link auf Broschüre zum Thema; tagesschau: Meistens friedlich - aber auch Tote und Angriffe, 01.01.2025
  3. Im Volltext: Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz) und Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
  4. Siehe dazu pyrotechnix: Welche Kategorien gibt es beim Feuerwerk? Übersicht über die Feuerwerkskategorien
  5. Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz, Raketen mit mehr als 20 g Netto-Explosivstoffmasse, Schwärmer sowie pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand
  6. Berliner Zeitung: Umfrage: Mehrheit für Böllerverbot in Berlin, 25.11.2025; Hohe Geldstrafe bei Verstoß: Diese Berliner Bezirke verbieten Böllern, 08.12.2025
  7. Frankfurter Rundschau: Strenges Verbot zu Silvester: Deutsche Region untersagt erstmals Feuerwerk, 08.12.2025
  8. Frankfurter Rundschau: Frankfurt verbietet Silvesterfeuerwerk an beliebten Hotspots. 03.12.2025
  9. WDR: Breites Bündnis fordert Böllerverbot: Privates Feuerwerk vor dem Aus?
  10. https://www.esslinger-zeitung.de/inhalt.ausgeboellert-kommunen-kracher-und-der-klimaschutz.9de623cb-2aca-45ce-b608-3362551d8799.html Ausgeböllert - Kommunen, Kracher und der Klimaschutz], 03.08.2019
  11. So zeigt eine Datenauswertung der Deutschen Krankenhausgesellschaft für den 01.01.2024, dass die Fallzahl von typischen Unfallverletzungen an diesem Neujahrstag etwa viermal so hoch war wie normal; Deutsches Ärzteblatt, Die Krankenhäuser sind in der Silvesternacht stark belastet, 30.12.2024. Unter den Verletzten sind viele Kinder bis 14 Jahre: Berliner Zeitung, Unfallkrankenhaus Berlin: 65 Böller-Verletzte, darunter Kinder, 04.01.2023
  12. Siehe dazu mit Zahlen zur Feinstaubbelastung in vielen Städten: DUH: Deutsche Umwelthilfe stellt formelle Anträge zur Beschränkung der Silvester-Böllerei in 31 Städten: Berlin und München setzen Forderung der DUH um, 29.07.2019
  13. tagesschau, Kommunen rechnen mit mehr Verbotszonen, 03.01.2023
  14. Die Zeit: Kommunen beklagen viel Müll wegen Silvester-Feiern, 17.12.2024
  15. Nabu: NABU fordert Verbot von privatem Silvesterfeuerwerk; DUH: Deutsche Umwelthilfe fordert sofortiges Verbot von privatem Feuerwerk, um Pyrotechnik-Wahnsinn endlich zu beenden, 03.12.2024
  16. BUND: Spenden statt böllern
  17. Campact: Stoppt den Silvester-Irrsinn: Böllerverbot jetzt!; rbb: Hunderttausende unterstützen Petition für Böllerverbot, 04.01.2025; Die Zeit: Petition sammelt 1,5 Millionen Unterschriften für Böllerverbot, 06.09.2025; LTO: 2 Millionen Unterschriften, viel Diskussion – aber kein Beschluss, 05.12.2025
  18. Aachener Zeitung: Mehrheit der Deutschen will privates Feuerwerk zu Silvester verbieten, 29.10.2023
  19. NDR: Feuerwerk zu Silvester: Was spricht dafür und was dagegen?, 28.12.2023
  20. Bündnis 90 / Die GRÜNEN: Zusammen wachsen. Regierungsprogramm 2025, S. 54 (Download im pdf-Format, 160 Seiten)
  21. tagesschau: Breites Bündnis fordert Böllerverbot: Privates Feuerwerk vor dem Aus?, 02.12.2025; WDR: Breites Bündnis fordert Böllerverbot: Privates Feuerwerk vor dem Aus?, 02.12.2025
  22. Deutsche Umwelthilfe: Böllerverbot jetzt!, Kampagnenseite mit Unterschriftssammlung
  23. NDR: Feuerwerk zu Silvester: Was spricht dafür und was dagegen?, 28.12.2023; SWR: Silvesterfeuerwerk: Das spricht dafür und dagegen, 28.12.2024;
  24. pyroland: Böllerverbot? Die aktuelle Debatte und warum eine differenzierte Betrachtung wichtig ist
  25. Die Zeit: Scholz setzt im Umgang mit Pyrotechnik auf Regeln und harte Strafen, 03.01.2025
  26. Merkur: Böller-Bann in Bayern: Immer mehr Kommunen verzichten auf Feuerwerke, 03.08.2019; Bayern Welle: Kommunen rufen zum Verzicht auf, 23.12.2022
  27. #stadtvonmorgen: OBM König fordert Rechtssicherheit für Böllerverbot, 26.11.2021
  28. Deutscher Städtetag: Künftiger Umgang mit Silvesterfeuerwerken, Beschluss des Präsidiums, 28.09.2021; Spiegel: Städte und Kommunen setzen auf Vernunft, 21.12.2022
  29. Die Zeit: Sperrstunde und vielerorts Böllerverbot an Silvester, 29.11.2021
  30. Das Papier: Marcel Emmerich, MdB; Prof. Dr. Armin Grau, MdB; Dr. Konstantin von Notz, MdB; Dr. Julia Verlinden, MdB: Sicher mit Feuerwerk ins nächste Jahr – Mehr Spielraum für Kommunen schaffen, 20.10.2023 (Download im pdf-Format, 3 Seiten); siehe dazu auch: Grüne im Bundestag: Mehr Spielraum für Kommunen beim Silvester-Feuerwerk, 23.10.2023
  31. LTO: 2 Millionen Unterschriften, viel Diskussion – aber kein Beschluss, 05.12.2025; rbb24: Kein bundesweites Böllerverbot - aber möglicherweise größere Verbotszonen, 06.12.2025
  32. Prof. Dr. Remo Klinger & Yannis Haug-Jurgan, GEULEN & KLINGER Rechtsanwälte: Kurzgutachten zu Feuerwerksverboten in der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden, erstellt im Auftrag des Deutsche Umwelthilfe e.V., Oktober 2025 (Download im pdf-Format, 15 Seiten); siehe auch LTO: "Feuerwerksverbote sind eine kommunale Pflicht", 14.11.2025.
  33. Prof. Dr. Remo Klinger, Karoline Borwieck, GEULEN & KLINGER Rechtsanwälte: Rechtsgutachten zu kommunalen Möglichkeiten der Beschränkung des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände an Silvester, März 2019 (Download im pdf-Format, 58 Seiten).
  34. DUH: Deutsche Umwelthilfe stellt formelle Anträge zur Beschränkung der Silvester-Böllerei in 31 Städten: Berlin und München setzen Forderung der DUH um, 29.07.2019; Welt: Städte sehen Böllerverbot an Silvester skeptisch, 03.08.2019; Welt: Deutsche Umwelthilfe beantragt Feuerwerksverbote in weiteren 67 Kommunen, 23.10.2019
  35. München hat seine Allgemeinverfügung zum Böllerverbot 2021 neu gefasst: Stadt München, Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung innerhalb des Mittleren Ringes (Umweltzone), 07.12.2021; siehe auch Abendzeitung: Böllerverbot in München: Das sind die Verbotszonen 2024, 31.12.3034.
  36. Die aktuelle Fassung der Düsseldorfer Allgemeinverfügung: Stadt Düsseldorf, Allgemeinverfügung Mitführ-und Abbrennverbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 in der Düsseldorfer Altstadt an Silvester 2025/2026, 15.11.2025
  37. Siehe zu den sehr ähnlichen Regelungen in Berlin für Silvester 2024: Polizei Berlin, Silvester 2024 - Waffen- und Messerverbotszone sowie drei Pyrotechnikverbotszonen zum Jahreswechsel.
  38. Die Zeit: Die Niederlande verbieten ab 2026 Silvesterböller, 01.07.2024; siehe auch DUH: Neue Bundesregierung muss schnellstmöglich nachziehen – zum Schutz von Menschen, Tieren und Natur!, Pressemitteilung vom 01.04.2025.
  39. rnd: In diesen Ländern ist das private Feuerwerk bereits untersagt, 03.01.2025; taz: Schluss mit dem Böllerterror, 03.01.2025
  40. Siehe - neben den bereits zitierten Befragungen - die Umfrage von YouGov vom 04.01.2023: Welt, Mehrheit der Deutschen unterstützt Verbot privaten Feuerwerks, 05.01.2023

Siehe auch[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]