Bürgerräte: Erfahrungen aus der Praxis von Baden-Württemberg

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Cover der Publikation

Bürgerräte oder Bürgerforen mit zufällig ausgewählten Teilnehmer*innen sind eine eigene Form der Bürger*innen-Beteiligung. Die Zufallsauswahl soll dafür sorgen, dass die Zusammensetzung die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegelt und dass nicht einzelne, besonders "laute" oder politikerfahrene Gruppen das Geschehen dominieren. In Baden-Württemberg liegen bereits einige Erfahrungen mit diesem Format vor. Schon 2013 verabschiedete die grün geführte Landesregierung eine "Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung",[1] auf deren Grundlage viele vom Land initiierten Verfahren stattfanden. Im Auftrag der Konrad-Adenauer-Stiftung haben Ulrich Eith und Jacqueline Meier folgende Dialogverfahren genauer untersucht:

  1. Filder-Dialog Stuttgart 21
  2. Nachbarschaftsgespräche in Pforzheim, Mannheim und Freiburg
  3. Bürgerdialog zum grenzüberschreitenden Zusammenleben am Oberrhein
  4. Bürgerforum zur Altersversorgung der Landtagsabgeordneten
  5. Bürgerkonferenz zum Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept
  6. Onlinebürgerforum zur Sanierung der Stuttgarter Oper
  7. Virtuelle Bürgerwerkstatt Umweltbepreisung
  8. Digitaler Bürgerdialog Trinationaler Eurodistrict Basel: Corona und das Zusammenleben in der trinationalen Grenzregion Basel

Außerdem haben sie verschiedene Evaluationen auch zu kommunalen Bürgerbeteiligungsverfahren ausgewertet.

Das Fazit der Autor*innen: "Die baden-württembergischen Erfahrungen mit den konsultativen Beteiligungsformaten sind ganz überwiegend positiv, wenn grundlegende Bedingungen wie insbesondere eine professionelle Moderation, größtmögliche Verfahrenstransparenz, ein steter und umfassender Informationsfluss sowie die frühzeitige Klärung der Frage des Umgangs mit den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses erfüllt sind." Differenzierter argumentieren sie bei der Frage der Legitimität: Solange diese Formen vor allem als Informationsressource der Landesregierung - analog zu Anhörungen - verstanden werden, sehen sie "keine gewichtigen Einwände". Wenn sie jedoch als "dritte, deliberative Säule der Demokratie", evtl. initiiert durch Bürger- oder Volksentscheid, gelten sollen, stellen sich Fragen in Bezug auf den demokratischen Gleichheitsgrundsatz und die Bindungswirkung der Ergebnisse. Daher empfehlen sie, der Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung ein Partizipationsgesetz folgen zu lassen.

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Fußnoten[Bearbeiten]