Beutelsbacher Konsens

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Der Beutelsbacher Konsens formuliert Grundsätze für die politische Bildung in einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft. Er entstand 1976 in der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg bei einer Tagung in Beutelsbach. Ziele politischer Bildung sind danach Kritikfähigkeit und Formulierung eigener Standpunkte. Bildung soll Kontroversen sichtbar machen, anstatt zu indoktrinieren.

Drei Grundsätze[Bearbeiten]

Der Konsens formuliert drei Grundsätze:

  1. Das Überwältigungsverbot: "Es ist nicht erlaubt, den Schüler - mit welchen Mitteln auch immer - im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der "Gewinnung eines selbständigen Urteils" zu hindern. Hier genau verläuft nämlich die Grenze zwischen Politischer Bildung und Indoktrination ...".
  2. Die Darstellung bestehender Meinungsunterschiede: "Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen."
  3. Erziehung zur Fähigkeit, einen eigenen Standpunkt zu finden: "Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren ..."

Der "Beutelsbacher Konsens" ist geprägt von den Diskussionen um Verfassungskonformität, Kritikfähigkeit und linke Theorie, wie sie in den 70er Jahren geführt wurden. Sprachlich merkt man ihm an, dass er spontan während einer Tagung entstand, zunächt nur um den Konsens der im übrigen streitenden Anwesenden festzuhalten. Zudem spricht der Text durchweg von "Lehrern" und "Schülern" und ignoriert die Erwachsenenbildung. Dennoch ist der "Beutelsbacher Konsens" bis heute anerkannt als Grundlage der Arbeit vieler Akteure der politischen Bildung, unter ihnen die Bundeszentrale und die Landeszentralen für politische Bildung, die parteinahen politischen Stiftungen und viele andere.

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Literatur[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]