Brötchentaste

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Die Brötchentaste ist eine Einrichtung an Parkscheinautomaten, die kostenloses Kurzzeitparken für z.B. 15 Minuten ermöglicht. Sie soll insbesondere in stark frequentierten Bereichen mit vielen Geschäften Kund*innen erlauben, an Orten mit Parkraumbewirtschaftung kurzfristig für eine Besorgung kostenlos ihr Auto abzustellen. Eine Brötchentaste gibt es z.B. in Bergisch Gladbach flächendeckend an allen Parkscheinautomaten, in Köln (beide NRW) in ausgewählten Bereichen.

Die Brötchentaste ist politisch umstritten, weil sie im Verdacht steht, in stark belasteten Gebieten den Autoverkehr zu erleichtern, womit der Anreiz entfällt, auf den ÖPNV oder das Fahrrad umzusteigen. Der Einzelhandel befürwortet jedoch solche Regelungen, weil er für Autofahrer:innen so bequemer erreichbar ist. Der Städte- und Gemeindebund NRW sieht im kostenlosen Kurzzeitparken das Potenzial, Innenstädte wiederzubeleben oder lebendig zu erhalten. Die Deutsche Umwelthilfe dagegen hält Vorschläge, die Brötchentaste breiter einzuführen, für "Verkehrspolitik der 60er Jahre". Es gelte vielmehr, die Zahl der Autos in der Stadt zu verringern.

Weblinks[Bearbeiten]

Sanduhr statt Brötchentaste?[Bearbeiten]

In Volkach (Landkreis Kitzingen, Bayern) wurde 2017 eine technisch andere Lösung gefunden: Autofahrer:innen können für 4 € eine Sanduhr mit Saugnapf erwerben, die innen an der Scheibe des Fahrzeugs befestigt wird und eine Laufzeit von 15 Minuten hat. In dieser Zeit kann einer der ca. 200 Stellplätze in der Innenstadt kostenfrei genutzt werden. Vorbild hierfür war Kirchheim unter Teck (Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg), das bereits 2013 Parksanduhren eingeführt hat, die jedoch nur eine Parkzeit von 8 Minuten erlauben. Sie wurden zunächst kostenlos abgegeben, später für 2 €. Auch Bad Winsheim (Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Bayern) hat sich für Sanduhren entschieden. Cloppenburg (Landkreis Cloppenburg, Niedersachsen) folgte 2019. Mittweida (Landkreis Mittelsachsen, Sachsen) hat zuvor genutzte Sanduhren wegen rechtlicher Bedenken im Jahr 2016 durch eine "Brötchentaste" an den Parkautomaten ersetzt.[1]

Datteln (Kreis Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen) führte 2016 Parksanduhren mit einer Laufzeit von 10 Minuten ein, was aber der Kreis als Kommunalaufsicht untersagte. Eine Parksanduhr, so die Begründung, sei in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen, sie benachteilige zudem Auswärtige. Die Gemeinde klagte und bekam vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Recht: Das Verbot sei unzureichend begründet worden. Die Kommunalaufsicht habe nicht gesehen, dass sie einen Ermessensspielraum hatte. Zu den Aufgaben der Kommunalaufsicht gehöre auch der Schutz der Kommunen und die Achtung ihrer Selbstverwaltungsgarantie, die gegen die von der Kommunalaufsicht angeführten Aspekte hätten abgewogen werden müssen.[2] Das Urteil lässt durchaus die Möglichkeit offen, dass der Kreis ein neues Verbot mit stichhaltiger Begründung ausspricht; Datteln bliebe dann immer noch die Möglichkeit, statt eine Sanduhr Brötchentasten zu nutzen.

Fußnoten[Bearbeiten]