Bundesnichtraucherschutzgesetz
Das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) regelt das Rauchverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Einrichtungen des Bundes. Die ursprüngliche Form des Gesetzes wurde am 20. Juli 2007 verabschiedet. Am 27. März 2024 wurde es geändert und durch eine überarbeitete Version ersetzt. Die Änderungen beziehen sich insbesondere darauf, dass die Bestimmungen auf E-Zigaretten und das Rauchen von Cannabisprodukten erweitert wurden, die ebenfalls nicht an den genannten Orten konsumiert werden dürfen.[1]
Geschichte[Bearbeiten]
Das Bundesnichtraucherschutzgesetz trat am 1. September 2007 in Kraft. Ziel des Gesetzes war es, den Gesundheitsschutz von Nichtrauchern zu verbessern und das Rauchen in öffentlich zugänglichen Einrichtungen wie Behörden, Zügen und Bundesbehörden einzuschränken.
Die Einführung des Gesetzes war eine Reaktion auf wissenschaftliche Erkenntnisse über die Gefahren des Passivrauchens und entsprach der Umsetzung internationaler Vorgaben, insbesondere der WHO-Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle (FCTC). Die Gesetzgebung war zudem Teil einer allgemeinen Entwicklung hin zu strengeren Rauchverboten in Europa.
Regelungsbereich und Ausnahmeregelung[Bearbeiten]
Das Gesetz untersagt das Rauchen in:
- Bundeseinrichtungen (z. B. Behörden, Gerichte, Ministerien)
- öffentlichen Verkehrsmitteln (Züge, Busse, Flugzeuge)
- Bahnhöfen (eingeschränkt auf geschlossene Bereiche)
Allerdings sieht das Bundesnichtraucherschutzgesetz einige Ausnahmen vor:
- In gesonderten Raucherräumen, die explizit gekennzeichnet und abgetrennt sind, ist das Rauchen erlaubt.
- In Justizvollzugsanstalten, psychiatrischen Einrichtungen und Pflegeheimen kann das Rauchen unter bestimmten Bedingungen gestattet sein.
- Die Regelungen betreffen vorrangig den Zuständigkeitsbereich des Bundes; für gastronomische Einrichtungen, Diskotheken und weitere öffentlich zugängliche Orte sind die Bundesländer verantwortlich.
Über das Rauchverbot in Gaststätten wurde bei der Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes intensiv diskutiert. Die Gesetze in den einzelnen Bundesländern können sich diesbezüglich leicht unterscheiden. Grundsätzlich gilt aber, dass nur in Gaststätten geraucht werden darf, an deren Eingang klar darauf hingewiesen wird, dass es sich um ein Raucherlokal handelt, zu welchem Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt haben. Diese Altersbegrenzung muss verlässlich kontrolliert und eingehalten werden.[2]
Diese Regelung bietet Rauchern zwar eine Möglichkeit, nicht auf das Rauchen verzichten zu müssen, stellt jedoch erhebliche Herausforderungen für den Nichtraucherschutz und eine Belastung für die Gesundheit der Mitarbeiter dar. Kritiker bemängeln, dass durch diese Sonderregelung der gesetzliche Schutz der Nichtraucher geschwächt wird. Befürworter dagegen sehen in den Raucherlokalen eine wichtige Freiheit für Gastwirte und ihre rauchenden Besucher.
Korrekte Entsorgung der Zigaretten[Bearbeiten]
Die richtige Entsorgung der Zigaretten gehört ebenfalls zum Nichtraucherschutz. Achtlos weggeworfene Zigarettenstummel stellen ein erhebliches Umweltproblem dar und können insbesondere für Kleinkinder, die vieles unbedacht in den Mund stecken, gefährlich werden. Die Zigarettenstummel enthalten giftige Stoffe, die Böden und Gewässer kontaminieren können. Insbesondere in den Sommermonaten besteht durch glimmende Zigarettenreste zudem Brandgefahr. Es ist daher wichtig, in der Raucherbereichen geeignete Aschenbecher und Entsorgungsbehälter bereitzustellen und deutlich darauf hinzuweisen, dass diese genutzt werden müssen.
Aber nicht nur die klassische Zigarette, sondern auch die E-Zigarette stellt eine Umweltbelastung dar. Die Geräte enthalten sowohl elektronische Bauteile als auch chemische Substanzen, die unter Umständen umweltschädlich sein können. Die Kommunen versuchen zunehmend, die Bevölkerung diesbezüglich zu sensibilisieren. Dies geschieht unter anderem durch geeignete Hinweisschilder und gezielte Kampagnen. So kann auch z. B. eine kommunale Sammelstelle für Sondermüll hilfreich sein, E-Zigaretten korrekt zu entsorgen. Ebenfalls kann ein Fachgeschäft oder das Zurücksenden an den Hersteller oftmals eine Möglichkeit darstellen.[3]
Einfluss der Arbeitsstättenverordnung[Bearbeiten]
Auch am Arbeitsplatz werden Nichtraucher vor den gesundheitlichen Risiken des Passivrauchens geschützt. Dies ist jedoch nicht im Nichtraucherschutzgesetz, sondern durch die gesetzlichen Bestimmungen für den Arbeitsplatz geregelt. Die sogenannte Arbeitsstättenverordnung legt fest, dass der Arbeitgeber alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen hat, damit die Nichtraucher am Arbeitsplatz angemessen geschützt sind.[4]
E-Zigaretten und das Bundesnichtraucherschutzgesetz[Bearbeiten]
Ein umstrittenes Thema in der Diskussion um den Nichtraucherschutz ist die E-Zigarette. Da diese kein Tabakprodukt im klassischen Sinne ist und keinen Rauch, sondern Aerosole produziert, wurde lange über ihre rechtliche Einordnung debattiert. Das Bundesnichtraucherschutzgesetz erfasst E-Zigaretten nicht explizit, doch verschiedene Bundesländer und Gerichte haben entschieden, dass sie unter ähnliche Regelungen fallen sollten, da diese ebenfalls gesundheitsschädlich sind und das Rauchen damit tödlich sein kann. In öffentlichen Verkehrsmitteln der Deutschen Bahn ist das Dampfen bereits verboten, ebenso in vielen Landesgesetzen zum Nichtraucherschutz.
Rolle der Kommunen[Bearbeiten]
Da das Bundesnichtraucherschutzgesetz nur für Einrichtungen des Bundes gilt, liegt es in der Verantwortung der Kommunen, weitere Regelungen für öffentliche Plätze wie Parks, Spielplätze oder Bushaltestellen festzulegen. Viele Städte und Gemeinden haben eigene Satzungen zum Nichtraucherschutz erlassen und setzen verstärkt auf Aufklärungskampagnen, um das Bewusstsein für die gesundheitlichen Folgen des Rauchens zu schärfen. Zudem unterstützen Kommunen verstärkt Maßnahmen zur Raucherentwöhnung.
Die Kommunen spielen auch eine entscheidende Rolle bei der Kontrolle und Durchsetzung der gesetzlichen Regelungen. In einigen Städten und Gemeinden gelten erweiterte Rauchverbote, die nicht nur Bundes- und Landesregelungen umfassen, sondern auch öffentliche Parks, Fußgängerzonen und andere stark frequentierte Außenbereiche einbeziehen. Speziell ausgewiesene Raucherbereiche sorgen dafür, dass das Rauchen innerhalb einer klar definierten Zone weiterhin möglich ist, ohne dass Nichtraucher dadurch nennenswert beeinträchtigt werden.
Zur effektiven Durchsetzung des Nichtraucherschutzes setzen viele Kommunen auf regelmäßige Kontrollen durch das Ordnungsamt. Verstöße gegen das Rauchverbot können mit Bußgeldern geahndet werden, wodurch die konsequente Umsetzung der Bestimmungen sichergestellt werden soll. Durch solche Maßnahmen wird gewährleistet, dass der Nichtraucherschutz nicht nur auf dem Papier existiert, sondern auch praktisch durchgesetzt wird. Einige Kommunen bieten zudem Sensibilisierungskampagnen an, um die Bevölkerung über die geltenden Regelungen und deren gesundheitliche Hintergründe aufzuklären.
Fußnoten[Bearbeiten]
- ↑ gesetze-im-internet.de: Bundesnichtraucherschutzgesetz, 20.07.2007
- ↑ sozialministerium.baden-wuerttemberg.de: Rauchverbot mit Ausnahmen für Gaststätten, 10.03.2025
- ↑ vapebazar.de: E-ZigaretteWie entsorge ich diese fachgerecht ?, 10.03.2025
- ↑ gesetzte-im-internet.de: Verordnung über Arbeitsstätten, 12.08.2004