European Public Sector Accounting Standards
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Begriff[Bearbeiten]
Hinter den European Public Sector Accounting Standards (EPSAS) verbirgt sich das Vorhaben der Europäischen Union, für alle Mitgliedsstaaten einheitliche Grundsätze der Rechnungslegung auf doppischer Grundlage zu entwickeln. Der Begriff leitet sich aus den International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) ab, die im angelsächsischen Bereich verwendet werden.
Hintergründe[Bearbeiten]
Im Zuge der Finanzkrise wurde für die EU offenbar, dass die jeweiligen nationalen Rechnungslegungen zum einen nicht vergleichbar und zum anderen nicht ausreichend belastbar waren, um aufkommende Haushaltskrisen frühzeitig zu erkennen und ggf. diesen zu begegnen. Die EU beschlossen daher im November 2011 die sogenannten Six-Pack-Regelungen, um den Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie die Steuerung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zu verbessern. Dafür sollen einheitlicher Grundsätze der Rechnungslegung auf Basis der IPSAS entwickelt werden (EU-Richtlinie 2011/85/EU).
Zeitplan[Bearbeiten]
Mit dem Beschluss der Six-Pack-Regelungen im November 2011 beauftragt die Europäische Kommission die EU-Statistikbehörde EUROSTAT damit, IPSAS hinsichtlich ihrer Eignung zu prüfen. Bis Mai 2012 führt EUROSTAT eine öffentliche Konsultation durch, an welcher sich 68 Organisationen beteiligen. Im Dezember 2012 werden diese Konsultationsergebnisse veröffentlicht und den EU Organen zugestellt. Ergebnis der Konsultation war, dass die Einführung der EPSAS weiterer Schritte bedarf, diese aber grundsätzlich auf IPSAS basieren können. Im März 2013 schlug EUROSTAT einen Stufenplan der Entwicklung und Einführung von EPSAS vor. Im November 2013 begann eine weitere öffentliche Konsultation, diesmal in Bezug auf etwaige Steuerungsgrundsätze und -strukturen der EPSAS. Im Oktober 2014 legte EUROSTAT eine Schätzung der Umstellungskosten vor. Im September 2015 wurde eine Arbeitsgruppe einberufen.
Hürden[Bearbeiten]
Der Bedarf einer höheren Qualität und Vergleichbarkeit der Rechnungslegung der EU Mitgliedsstaaten ist nicht von der Hand zu weisen. Für Deutschland ergäbe sich hiermit eine doppische Umstellung der Bundes- und Länderhaushalte sowie eine Angleichung der sehr unterschiedlichen doppischen Regelungen in den Ländern.
Fraglich ist hingegen aus verschiedenen Gründen, ob die EPSAS dieses Ziel zu erreichen vermögen. EPSAS sollen auf Rechnungslegungen basieren, die für privatwirtschaftliche Zwecke gedacht sind. Ihr Übertragbarkeit ist schwierig. EPSAS müssen überhaupt erst entwickelt werden. Der politische Grundsatzbeschluss aller EU-Mitglieder ist hierfür noch nicht gefallen. In jedem Fall würden die künftigen EPSAS wiederum hohe nationale Spielräume beinhalten müssen, was dem Ziel der Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit zuwider liefe. Die Umstellungskosten wären hoch, was insbesondere für die deutschen Kommunen nach der langen Transformationsphase der Doppik ein Problem wäre.[1] Aus juristischer Sicht ist die europarechtliche Grundlage vage.[2]
Fußnoten[Bearbeiten]
Verweise[Bearbeiten]
- Der Neue Kämmerer: EPSAS: Das ist für Kommunen relevant, Themenseite mit mehreren Artikeln
- Berit Adam und Günter Tebbe (2015): EPSAS – wichtiger Beitrag zur Verbesserung kommunaler Steuerung oder Hybris der EU? Bertelsmann Stiftung, Analysen & Konzepte Nr. 2/2014
- Prof. Dr. Berit Adam: Abweichungen der IPSASs/EPSASs von kommunalem Haushaltsrecht und Einschätzung des resultierenden Umstellungsaufwands, Gutachtliche Stellungnahme (2014, pdf-Format, 127 Seiten)
- Bundesrechnungshof (2014): Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Abs. 2 BHO über die angestrebte Umsetzung harmonisierter Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor (EPSAS) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Europäische Kommission (2013): Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament. Die angestrebte Umsetzung harmonisierter Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor in den Mitgliedstaaten. Die Eignung der IPSAS für die Mitgliedstaaten. Brüssel 2013 (COM/2013/0114 final)
- Ohler, Christoph (2014). Die europarechtliche Zulässigkeit der Einführung von EPSAS, Jena 2014
- Was sind IPSAS? und EPSAS - European Public Sector Accounting Standards (mit weiteren Links) auf der Seite Doppikvergleich
- Ernst&Young: International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) und Standards staatlicher Doppik (SsD) im Vergleich, Studie im Auftrag des Bundesfinanzministeriums, 2016 (mit Links zum Download als Volltext, 294 Seiten, und als Kurzfassung, 14 Seiten)Nicht die Information gefunden, die Sie suchen? Fragen Sie uns auf der Diskussionsseite zu diesem Artikel!