Elektronische Rechnung
Bis zum 18. April 2020 müssen Kommunen in Deutschland die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sie elektronische Rechnungen ("E-Rechnungen") empfangen und weiterverarbeiten können. Die Grundlage dafür bildet die EU-Richtlinie 2014/55/EU[1], die mit dem sog. E-Rechnungsgesetz[2] in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Für die Kommunen bedeutet dies nicht nur eine technische, sondern auch eine organisatorische Aufgabe. Je nach gewähltem Modell müssen Verwaltungsbereiche und -abläufe neu strukturiert werden. Zusammen mit den notwendigen Vorüberlegungen und Analysen der eigenen Prozesse sollten für die Einführung der E-Rechnung rund zwei Jahre veranschlagt werden.
Modellprojekt Dahme-Spree mit Umsetzungsleitfaden[Bearbeiten]
Der Landkreis Dahme-Spree (Brandenburg) hat gemeinsam mit anderen Kommunen und einem Beratungsunternehmen ein Modellprojekt durchgeführt und in diesem Rahmen einen "Erfahrungsbericht und Umsetzungsleitfaden" erstellt.[3] Dieser enthält ein Vorgehensmodell zur Einführung der E-Rechnung sowie den Werkstattbericht des Projektes und zahlreiche Empfehlungen aus der Praxis.
Ende 2018: Ca. 40% der Kommunen noch unvorbereitet[Bearbeiten]
Nach einer im November 2018 veröffentlichten Kurzstudie der ibi research an der Uni Regensburg waren zu diesem Zeitpunkt rund 40% der befragten Kommunen noch nicht auf den Empfang und die Weiterverarbeitung von elektronischen Rechnungen vorbereitet. 68% der Kommunen, die elektronische Rechnungen akzeptieren, drucken diese unittelbar nach Empfang aus und verarbeiten sie papierhaft weiter. Dabei hat ein elektronischer Workflow deutliche Vorteile: Der Befragung zufolge benötigt eine Rechnung in Papierform im Durchschnitt fast 21 Stunden Bearbeitungszeit, bei elektronischer Verarbeitung ist der Vorgang nach 9 Stunden abgeschlossen.[4]
Ende 2019: Thüringen bietet erstes E-Rechnungsportal für Kommunen[Bearbeiten]
Im Dezember 2019 gab die Landesregierung von Thüringen bekannt, als erstes Bundesland ein Portal für die Einreichung elektronischer Rechnungen für Kommunen zur Verfügung zu stellen. Das Land nutzt dafür zentrale Rechnungseingangsportal (OZG-RE) des Bundes.[5]
Fußnoten[Bearbeiten]
- ↑ Amtsblatt der Europäischen Union, L 133, 6. Mai 2014: Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen
- ↑ Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen vom 4. April 2017 (pdf-Format, 2 Seiten)
- ↑ PD Berater der öffentlichen Hand GmbH im Auftrag des Landkreises Dahme-Spreewald: Modellprojekt zur Einführung der E-Rechnung in der Kommunalverwaltung im Landkreis Dahme-Spreewald, Februar 2017 (pdf-Format, 82 Seiten)
- ↑ ibi research: ibi-E-Government-Studie untersucht Payment- und Rechnungsprozesse in Kommunen, 13.11.2018, mit Möglichkeit zum Download (pdf-Format, 36 Seiten). Siehe auch: Cebra, Umsetzungsfrist 2020: Kommunen mit E-Rechnung noch überfordert, 05.11.2018; Ariane Mohl: Viele Kommunen hängen mit der E-Rechnung hinterher, Der Neue Kämmerer, 13.11.2018; Susanne Ehneß: Viele Kommunen sind nicht bereit für die eRechnung, eGovernment Computing, 13.11.2018
- ↑ Land Thüringen: E-Rechnung im Freistaat Thüringen
Siehe auch[Bearbeiten]
- Marcus Laube, Jetzt wird es ernst mit der Umstellung auf die E-Rechnung, in: Treffpunkt Kommune, Februar 2018
- Stefan Klein, Mathias Grudzinski: E-Rechnung - Der Aufwand darf nicht unterschätzt werden, in: der gemeinderat 6/2017, S. 28-29
- Deutscher Landkreistag: Handreichung zur Vorbereitung der elektronischen Rechnungsverarbeitung in der Kommunalverwaltung, Teil 1: Hinweise, Grundlagen, Vorteile und Teil 2: Einführungsstrategie, Umsetzungsschritte, Praxisbeispiele (pdf-Format, 20 bzw. 44 Seiten)