Energiespar-Tarif
Ein Energiespar-Tarif für Strom oder Gas kann eine bestimmte Anzahl von Frei-kWh pro Haushaltsmitglied oder eine Grundmenge an Energie (Sockelbetrag gekoppelt an Familiengröße bzw. im Haushalt lebende Personen) preiswert zur Verfügung stellen und sollte einen über den Grundverbrauch hinausgehenden Verbrauch an eine progressive Preissteigerung koppeln.
Klimatische Auswirkungen[Bearbeiten]
Energiesparen bedeutet, mit weniger Endenergien (elektrischem Strom, Brenn- und Kraftstoffen) die gleichen Energiedienstleistungen zu erbringen. Das dient vorrangig dem Klimaschutz. Gerade in öffentlichen Haushalten gibt es Möglichkeiten zum Energiesparen, die sich über die eingesparten Energiekosten über kurz oder lang auszahlen. Energiesparen ist also doppelt vorteilhaft: Es spart Energiekosten und mindert die Umweltbelastungen, die die Energienutzung verursacht.
Begründung[Bearbeiten]
Ein Energieeinspar-Tarif führt zu einer Kostenentlastung für Haushalte mit niedrigem Verbrauch und beinhaltet damit einen zusätzlichen Anreiz, Strom oder Gas zu sparen. Haushalte mit überdurchschnittlich hohem Verbrauch müssen im Spartarif dagegen mehr bezahlen. Neben dem Anreiz zum Sparen werden so nicht nur einkommensschwache Haushalte vor steigenden Energiepreisen geschützt. Damit wird ein energiesparender Lebensstil und selbstverantwortlicher Umgang mit Energie ausdrücklich belohnt.
Weblinks[Bearbeiten]
Ein Energiespar-Tarif wurde von der Stadtfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Potsdam beantragt:
- Der Antrag: Vorlage 13/SVV/0001
- Bericht des Bürgermeisters: Vorlage 13/SVV/0257
Literatur[Bearbeiten]
- Wuppertal-Institut: Kurzgutachten für das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zur Bewertung einer möglichen Veränderung der Stromtarifstruktur für Haushaltskunden („Stromspartarif“), November 2008 (pdf-Format, 45 Seiten)